Bericht von der Bau…-Sitzung vom 15.10.2018 22. Oktober 201823. Oktober 2018 Die Firma Nehlsen stellte ihre Baupläne vor. Bislang ist es so, das die Firma in der Straße Am Riespot eine Sortieranlage für 60.000 Jahrestonnen „gelbe Säcke“ hatte. Die private Neuausschreibung durch das Duale System Deutschland ging an einen anderen Wettbewerber. Die Einrichtung wurde / wird zurückgebaut. In einer vorherigen Sitzung wurde der Bau einer Gewerbesortieranlage mit einer Bauzeit von ca. 3 Jahren an diesem Standort zugestimmt. In der Sitzung jetzt wurde informationshalber der Bau einer Leichtverpackungssortieranlage mit 120.000 Jahrestonnen im Bremer Industriepark an der Wilhelm-Karmann-Straße im Bremer Inudstriepark vorgestellt (Gröpelinger Beiratsgebiet, Beschlussfassung an den Beirat Burglesum abgetreten). Das ist das ehemalige Firmengelände des Stahlverarbeiters Brach, an dem auch die Firmenleitung von Nehlsen ihren Sitz hat. Investitionsvolumen 20 Mio. Euro. Anlieferung täglich ca. 45 große Schubboden-LKW und ca. 25 abtransportierende LKW. Inbetriebnahme angestrebt für das Q1 2020. Die Anlage wird zusammen mit der Firma Tönsmeier gebaut. Diese wurde vor kurzem von der Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) gekauft. In den Medien wurde zuletzt berichtet, das die Schwarz-Gruppe mit einem eigenen Recyclingsystem in den Markt der DSD-Anbieter einsteigt. Das Eckhaus in der Liegnitzstraße/Liegnitzplatz mit dem Mosaiktreff im Erdgeschoss steht zum Verkauf. Da das Haus bereits einmal für die Stabilisierung der Situation vor Ort erworben wurde, stellten wir einen Antrag, das die Gewoba das Objekt übernehmen möge und so langfristig der Treff am Spielplatz abgesichert werden kann. Unser Antrag: Antrag Mosaik Wir erkundigten uns zudem nach den Erneuerungsmöglichkeiten für die Sitzbänke am Bürgermeister-Ehlers-Platz. Der Umweltbetrieb hatte seine Zuständigkeit verneint – das ASV prüft noch. Es soll eine erneute Nachfrage erfolgen. Dito soll erfragt werden, wie weit das Schließungsverfahren beim einzig verbliebenen illegalen Sportwettladen in der Gröpelinger Heerstraße ist. Ein wichtiger Tagesordnungspunkt betraf das Stadtteilbudget Verkehr. Dort haben wir vor Monaten die Maßnahme “Übergang Ritterhuder Heerstraße in das Kleingartengebiet” vorgeschlagen und um eine Kostenschätzung gebeten. Diesbezüglich soll beim ASV nachgefragt bzw. erinnert werden. Und es soll zur nächsten Sitzung eine Excel-Übersicht analog zu den Globalmitteln erstellt werden, wieviel Gelder bereits wofür verausgabt wurde, was beantragt ist und wieviel Gelder noch vorhanden sind. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand müssten inkl. des Budgets für 2019 ca. 200.000 Euro im Stadtteiltopf sein, für die wir auch sehr sinnvolle Vorschläge haben, falls die Herstellungskosten der o.g. Maßnahme doch zu teuer sein sollten. Der Haupttagesordnungspunkt war dann die Behandlung unseres Antrages zum Rechtsrahmen im Industriehafen, mit dem wir das Anliegen der in Oslebshausen gegründeten Bürgerinitiative in den Beitrag getragen hatten. Dafür bedankte sich ein Initiativensprecher auch ausdrücklich auf der Sitzung. Gekommen waren dazu jeweils ein Vertreter aus dem Bau‑, dem Umwelt- und des Häfenressorts. Unser Antrag war gut durchdacht in mehrere Punkte gegliedert. Der erste Punkt war, das man das Teilgebiet der Kap-Horn-Straße von einem Industriegebiet in ein Gewerbegebiet umwandelt. Hintergrund dafür ist, das es in diesem Bereich noch einige freie Grundstücke gibt, die es so in den übrigen Hafenbecken – die Bodensanierungsflächen am Ölhafen bzw. der Hüttenstraße ausgenommen – so (fast) nicht mehr gibt. D.h., auch auf diesen Flächen könnte sich jederzeit ein emissionsreicher Betrieb ansiedeln und hätte dann ggf. eine unmittelbare räumliche Nähe zum Gewerbegebiet Use Akschen bzw. dem Gebiet der Waterfront. Das wäre dann mit einem längeren Zeithorizont von 20, 50 Jahren vllt. der Entwicklung in diesem Gebiet abträglich, denn im Gewerbegebiet Use Akschen hat sich bereits eine vielfältige andere Nutzung ergeben (Künstlerateliers, Musik- und Bandräume, Lebensmittelproduktionsstätten, Weiterbildungsträger, Werkstätten etc.). Dem wollten die Vertreter so nicht folgen. Allerdings konnte auch nicht gesagt werden, ob dort ansässige Betriebe – es kommt wohl nur das Avangard Malz Werk in Frage — den Status eines Industriegebietes benötigen. Ggf. könnte aber auch diese Einzelfläche dann ausgeklammert werden. Im 2. Antragspunkt ging es im Kern um die Technische Anleitung TA Lärm, die die bekannten Lärmhöchstwert festsetzt. Die TA Lärm schliesst im § 1 leider Seehafenumschlagsanlagen aus. In Bremen geht das Seehafengebiet weseraufwärts bis zur Wilhelm-Kaisen-Brücke. D.h. im Hemelinger Hafen als ebenfalls teilweises Industriegebiet gelten die Lärmgrenzen der TA Lärm – in Gröpelingen, Walle und der Neustadt nicht. Laut einem Urteil im Rahmen des Bau des Containerterminals in Bremerhaven (CT IV?) soll es aber so sein, das trotzdem eine Firma nicht soviel Lärm machen darf wie sie möchte, sondern es eine allgemeine Lärmminderungspflicht und auch „irgendwie“ Grenzen gibt. Der Fachterminus lautet hier „Begrenzen auf das unvermeidliche Maß“. Konkrete Dezibelwerte stehen eben nur nicht in einem Gesetz oder einer Verordnung. Vereinbart wurde, das der Vertreter des Umweltressorts seinen Wissensstand mit dem der Gewerbeaufsicht abstimmt. Im Zweifel müsste es einmal eine gerichtliche Überprüfung durch eine Klage von Anwohnern und/oder des DIAKO geben. Im 3. Antragspunkt ging es darum, das wir angenommen hatten, das im Industriehafen noch der Gewerbe- und Staffelplan von 1921 gilt. Dem ist allerdings nicht ganz so. Es wurde konkretisiert, das dieser Gewerbeplan nur für die Bereiche Kap-Horn-Hafen und die Hafenbecken E und F gilt. Durch ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Bremen aus dem Jahr 2016 haben diese Gebiete den Status eines heutigen Industriehafens. Unklar ist laut dem Vertreter aus dem Bauressort, welche Baunutzungsverordnung für dieses Gebiet Anwendung findet: Die Erste (von 1966?) oder die aktuelle? Ausschnitt aus der Mediathek der Internetseite von bremenports Die anderen Hafenbecken – Kalihafen, Kohlehafen, Hüttenhafen und Ölhafen – sind ungeplanter Innenbereich. D.h., hier gibt es aus dem Flächennutzungsplan heraus keine entwickelten Bebauungspläne. Es wird bei vorliegenden Bauanträgen im Einzelfall entsprechend der Einfügung des Vorhabens in die Umgebung entschieden. Um in diesem Bereich bestimmte Ansiedlungen auszuschließen, müsste zunächst ein Bebaungsplan erstellt werden. Über die Baunutzungsverordnung könnten dann bestimmte Betriebsformen ausgeschlossen werden. Man könnte damit dann eine Ansiedlung wie das zuvor geplante Bioabfallumschlagslager in der Windhukstraße ausschließen, das gar keinen Bezug zur wassernahen Lage hatte. Die Frage ist, ob man damit sämtliche möglichen emissionsreichen Betriebe ausschließen kann. Das wird eher nicht der Fall sein, zumal anliegende Betriebe einen Bestandsschutz haben und sich ein externer Firmenaufkäufer diese Rechte sichern könnte. Wir haben in der Vergangenheit die Erstellung des Bebauungsplans für das Gebiet Überseehafen in Walle verfolgt und wissen, das das viele Jahre gedauert hat, um alle bestehenden Nutzungen korrekt einzuarbeiten. Das wird bei einem so großen Gebiet wie dem Industriehafen vllt. noch länger dauern. 5 Jahre Bearbeitungszeit sind da vllt. noch wenig. Und das knappe Fachpersonal in der Baubehörde soll vor allem Anträge für Wohnraum, Schulen, KiTa’s, Gewerberevitalisierungen bearbeiten und Innenentwicklungen für solche Nutzungen vorantreiben. Schon aus diesem Grund wird wahrscheinlich ein Bebauungsplan Industriehäfen nicht auf Gegenliebe stoßen — egal welche Partei an der Regierung ist. Wir nehmen aus der Sitzung aber mit, das eine Änderung des Rechtsrahmens möglich ist, wenn man ihn denn will. Über das weitere Vorgehen in dieser Sache müssen wir als Grüne Stadtteilgruppe und auch die anderen Parteien im Beirat noch nachdenken. Vllt. macht es Sinn, zunächst in Teilschritten vorzugehen und etwa nur für das Gebiet Kap-Horn-Straße zur Anwendbarkeit der Baunutzungsverordnung zu kommen. Und in anderen Bebauungsplänen zu schauen, welche Formulierungen es dort gibt und wie man angepasst am effektivsten für die Bevölkerung oder anliegende andere Betriebe allzu belastende mögliche Ansiedlungen für die Zukunft ausschliessen kann, ohne gleichzeitig den Betrieb und den ggf. Entwicklungsanspruch bestehender Firmen einzuschränken. teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen