19.11.2014: Befassung mit dem sozialen Arbeitsmarkt im Ausschuss

Ein Ver­tre­ter der Arbeits­res­sort infor­mer­te die bei­den Aus­schüs­se “Arbeit” und “Sozia­les” über die Enwick­lung bei den “1‑Eu­ro-Jobs” — oder auch In-Jobs genannt.

2005 fing die Ent­wick­lung mit dem Grün­den der Job­cen­ter an. Am Höhe­punkt gab es fast an die 5.000 In-Jobs — auch in Erman­ge­lung ande­rer För­der­ku­liss­sen. 2012 gab es unter der CDU-/FDP-Bun­des­re­gie­rung aber lang­sam zu einen Kahl­schlag. In Bre­men waren die Bestim­mun­gen kurz zuvor noch erneu­ert wor­den, so dass man noch bis ca. März 2013 unter den alten Bestim­mun­gen arbei­ten konnte.

Die Anwen­dung über ein regio­na­les Netz­werk wie in Bre­men prak­ti­ziert wur­de dann aber immer schwie­ri­ger. Die­se Rege­lung sah z. B. vor, das ein regio­na­ler Trä­ger (im Bre­mer Wes­ten die Come­back GmbH) die Regie über­nahm und den Qua­li­fi­zie­rungs­an­teil zen­tral durch­führ­te. Nach den neu­en Bestim­mun­gen war das aber nicht mehr mög­lich, son­dern jede Ein­rich­tung hät­te selbst die Orga­ni­sa­ti­on über­neh­men müs­sen. Und es gab zahl­rei­che ande­re Bestim­mun­gen, die die Anwend­bar­keit immer mehr ein­schränk­te und den Qua­li­fi­zie­rungs­an­teil auf null zurück­dräng­te. Zum 30.06.2014 schloss dann das Job­cen­ter auf­grund der bun­des­wei­ten Vor­ga­ben die För­de­rung über den Weg regio­na­ler Netz­wer­ke ganz aus.

Bre­men hat dann selb­stän­dig aus Mit­teln des Euro­päi­schen Sozi­al­fonds (ESF) die Fort­füh­rung auf der Ebe­ne eines bezahl­ten Ehren­am­tes bis zum Jah­res­en­de 2014 fort­ge­führt. In der Kon­se­quenz führ­te das dann aber durch die teil­wei­se Anrech­nungs­mög­lich­keit des erziel­ten Ver­diens­tes sogar zu einer Ent­las­tung der vom Job­cen­ter gezahl­ten SGB-II-Gel­der.  In einem Haus­halts­not­la­ge­land ist so eine Rege­lung unter dem rein finan­zi­el­len Aspekt schwierig.

Aktu­ell wur­de eine Ver­län­ge­rung der Ehren­amts­re­ge­lung aus spe­zi­el­len ESF-Mit­teln bis zum 31.07.2015 beschlos­sen. In Grö­pe­lin­gen sind über die­sen Weg aktu­ell 54 Men­schen an diver­sen Stel­len beschäf­tigt. 9 wei­te­re sind es bei der Bre­mer Tafel im Schwar­zen Weg über den För­der­weg FAV (För­de­rung von Arbeits­ver­hält­nis­sen) — prak­tisch das Nach­fol­ge­mo­dell des In-Job-Modells des Job­cen­ters. Wie es nach dem 31.07.2015 wei­ter­geht, das ist der­zeit offen.

Die Rechts­la­ge ist so, das die Ver­wen­dung wei­te­rer ESF-Mit­tel bereits weit­ge­hend fest­ge­legt ist. Z. B. wer­den die Schul­so­zi­al­ar­bei­ter auch aus die­sen Mit­teln bezahlt. Eine erneu­te wesent­li­che Ver­län­ge­rung über den 31.07.2015 hin­aus erscheint somit fast ausgeschlossen.

Ein­ge­führt wer­den soll ab dem 15.01.2015 das Modell regio­na­les För­der­zen­trum. Das ist ein neu­es För­der­instru­ment des Job­cen­ters. Für den Bre­mer Wes­ten (?) sind 50 Plät­ze vor­ge­se­hen. Ange­spro­chen wer­den sol­len aber — wie bei der Job­of­fen­si­ve — eher ver­mitt­lungs­na­he Arbeitslose.

Das Land Bre­men plant hin­ge­gen Loka­le För­der­zen­tren — was etwas ande­res ist. Hier soll der Schwer­punkt auf eher markt­fer­ne­re Arbeits­lo­se lie­gen. Die­ses Kon­zept erscheint in sei­ner Finan­zie­rung noch nicht ausgereift.

Letzt­lich kommt es also ent­schei­dend auf die geplan­ten neu­en Rege­lun­gen der Bun­des­po­li­tik unter der jet­zi­gen CDU-/SPD-Regie­rung in den nächs­ten Mona­ten an. Der Arbeits­markt in z. B. Bre­men ist nicht der von z. B. Ingol­stadt. Auf die­se regio­na­len Unter­schie­de ist lei­der bis­her nicht reagiert worden.

Gera­de für das Haus­halts­not­la­ge­land Bre­men wird es ganz wich­tig sein, das bis­her pas­siv gewähr­te Leis­tun­gen für akti­ve Arbei­ten ver­wen­det wer­den kön­nen. Wenn man die aktu­el­len Leis­tun­gen zusam­men­rech­net (SGB-II-Regel­sät­ze + Miet­kos­ten + Kran­ken­ver­si­che­rung + Son­der­fäl­le), so kommt man auf ein monat­li­ches Net­to­ein­kom­men für einen Allein­ste­hen­den von um oder über 1.000 Euro — je nach Ansatz der KV-Kos­ten. Das ist nicht viel — aber auch nicht wenig. Dafür liegt aber ein gro­ßes Arbeits­kräf­te­po­ten­ti­al letzt­lich völ­lig brach und wird nicht für die Gesell­schaft ein­ge­setzt, weil es nach den recht­li­chen Bestim­mun­gen nicht mög­lich ist — auf Dau­er macht dies ein­fach kei­nen Sinn. Und aus den In-Jobs weiss man, das Arbeit eben mehr ist als nur Geld­erwerb, son­dern auch sozia­len Halt, sozia­le Kon­tak­te, Lebens­sinn etc. gibt.

Wenn die Rege­lun­gen wei­ter so aus­se­hen, das das Land bzw. die Kom­mu­ne Bre­men bei einem sozia­len Arbeits­markt Tei­le der bis­her vom Bund gezahl­ten Leis­tun­gen über­neh­men muss, dann ist eine Ände­rung des Sta­tus-quo prak­tisch unmög­lich, da immer grö­ße­re Antei­le des Bre­mer Haus­halts für gesetz­lich fest­ge­schrie­ben Leis­tun­gen ver­aus­gabt wer­den müs­sen und sol­che frei­wil­li­gen Leis­tun­gen nicht zusätz­lich finan­zier­bar sind.

 

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