19.11.2014: Befassung mit dem sozialen Arbeitsmarkt im Ausschuss 20. November 2014 Ein Vertreter der Arbeitsressort informerte die beiden Ausschüsse “Arbeit” und “Soziales” über die Enwicklung bei den “1‑Euro-Jobs” — oder auch In-Jobs genannt. 2005 fing die Entwicklung mit dem Gründen der Jobcenter an. Am Höhepunkt gab es fast an die 5.000 In-Jobs — auch in Ermangelung anderer Förderkulisssen. 2012 gab es unter der CDU-/FDP-Bundesregierung aber langsam zu einen Kahlschlag. In Bremen waren die Bestimmungen kurz zuvor noch erneuert worden, so dass man noch bis ca. März 2013 unter den alten Bestimmungen arbeiten konnte. Die Anwendung über ein regionales Netzwerk wie in Bremen praktiziert wurde dann aber immer schwieriger. Diese Regelung sah z. B. vor, das ein regionaler Träger (im Bremer Westen die Comeback GmbH) die Regie übernahm und den Qualifizierungsanteil zentral durchführte. Nach den neuen Bestimmungen war das aber nicht mehr möglich, sondern jede Einrichtung hätte selbst die Organisation übernehmen müssen. Und es gab zahlreiche andere Bestimmungen, die die Anwendbarkeit immer mehr einschränkte und den Qualifizierungsanteil auf null zurückdrängte. Zum 30.06.2014 schloss dann das Jobcenter aufgrund der bundesweiten Vorgaben die Förderung über den Weg regionaler Netzwerke ganz aus. Bremen hat dann selbständig aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Fortführung auf der Ebene eines bezahlten Ehrenamtes bis zum Jahresende 2014 fortgeführt. In der Konsequenz führte das dann aber durch die teilweise Anrechnungsmöglichkeit des erzielten Verdienstes sogar zu einer Entlastung der vom Jobcenter gezahlten SGB-II-Gelder. In einem Haushaltsnotlageland ist so eine Regelung unter dem rein finanziellen Aspekt schwierig. Aktuell wurde eine Verlängerung der Ehrenamtsregelung aus speziellen ESF-Mitteln bis zum 31.07.2015 beschlossen. In Gröpelingen sind über diesen Weg aktuell 54 Menschen an diversen Stellen beschäftigt. 9 weitere sind es bei der Bremer Tafel im Schwarzen Weg über den Förderweg FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen) — praktisch das Nachfolgemodell des In-Job-Modells des Jobcenters. Wie es nach dem 31.07.2015 weitergeht, das ist derzeit offen. Die Rechtslage ist so, das die Verwendung weiterer ESF-Mittel bereits weitgehend festgelegt ist. Z. B. werden die Schulsozialarbeiter auch aus diesen Mitteln bezahlt. Eine erneute wesentliche Verlängerung über den 31.07.2015 hinaus erscheint somit fast ausgeschlossen. Eingeführt werden soll ab dem 15.01.2015 das Modell regionales Förderzentrum. Das ist ein neues Förderinstrument des Jobcenters. Für den Bremer Westen (?) sind 50 Plätze vorgesehen. Angesprochen werden sollen aber — wie bei der Joboffensive — eher vermittlungsnahe Arbeitslose. Das Land Bremen plant hingegen Lokale Förderzentren — was etwas anderes ist. Hier soll der Schwerpunkt auf eher marktfernere Arbeitslose liegen. Dieses Konzept erscheint in seiner Finanzierung noch nicht ausgereift. Letztlich kommt es also entscheidend auf die geplanten neuen Regelungen der Bundespolitik unter der jetzigen CDU-/SPD-Regierung in den nächsten Monaten an. Der Arbeitsmarkt in z. B. Bremen ist nicht der von z. B. Ingolstadt. Auf diese regionalen Unterschiede ist leider bisher nicht reagiert worden. Gerade für das Haushaltsnotlageland Bremen wird es ganz wichtig sein, das bisher passiv gewährte Leistungen für aktive Arbeiten verwendet werden können. Wenn man die aktuellen Leistungen zusammenrechnet (SGB-II-Regelsätze + Mietkosten + Krankenversicherung + Sonderfälle), so kommt man auf ein monatliches Nettoeinkommen für einen Alleinstehenden von um oder über 1.000 Euro — je nach Ansatz der KV-Kosten. Das ist nicht viel — aber auch nicht wenig. Dafür liegt aber ein großes Arbeitskräftepotential letztlich völlig brach und wird nicht für die Gesellschaft eingesetzt, weil es nach den rechtlichen Bestimmungen nicht möglich ist — auf Dauer macht dies einfach keinen Sinn. Und aus den In-Jobs weiss man, das Arbeit eben mehr ist als nur Gelderwerb, sondern auch sozialen Halt, soziale Kontakte, Lebenssinn etc. gibt. Wenn die Regelungen weiter so aussehen, das das Land bzw. die Kommune Bremen bei einem sozialen Arbeitsmarkt Teile der bisher vom Bund gezahlten Leistungen übernehmen muss, dann ist eine Änderung des Status-quo praktisch unmöglich, da immer größere Anteile des Bremer Haushalts für gesetzlich festgeschrieben Leistungen verausgabt werden müssen und solche freiwilligen Leistungen nicht zusätzlich finanzierbar sind. teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen