3. öffentliche Informationsveranstaltung zur Bauvorhaben EBN-ServiceCenter am 02.02.2022

Das ist bereits die 3. Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung vor der eigent­li­chen Ein­rei­chung des Pla­nung durch den Bau­herrn und dem Beginn des Plan­festel­lungs­ver­fah­rens, in dem es dann wei­te­re vor­ge­schrie­be­ne Betei­li­gungs­ele­men­te gibt.

Jeden­falls nach der aktu­el­len Rechts­la­ge. Man kann nicht 100% sicher sein, ob sich am Pla­nungs­recht nicht noch etwas durch die neue Bun­des­re­gie­rung ändert, um Plan­ver­fah­ren ins­ge­samt zu beschleu­ni­gen. Ziel­be­reich dabei ist aktu­ell aller­dings nur der Bereich Erneu­er­ba­re Ener­gien und Ener­gie­infra­struk­tur. Wenn man dort von 6 Jah­ren auf 6 Mona­te Geneh­mi­gungs­zeit kom­men will wie es im Wahl­kampf vllt. auch über­spitzt von Herrn Scholz for­mu­liert wur­de, müss­te man etli­ches ziem­lich straf­fen. Der Ein­la­dungs­text nachfolgend:

Ein­la­dung zur öffent­li­chen Online-Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung über das Bau­vor­ha­ben „EBN-Ser­vice­Cen­ter“ in Bre­men-Oslebs­hau­sen am Mitt­woch, 02.02.2022. von 17:00 bis 18:30 Uhr

Die Sena­to­rin für Wis­sen­schaft und Häfen sowie die Sena­to­rin für Kli­ma­schutz, Umwelt, Mobi­li­tät, Stadt­ent­wick­lung und Woh­nungs­bau laden zur drit­ten­öf­fent­li­chen Online-Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung über das Bau­vor­ha­ben „EBN-ServiceCenter“in Bre­men-Oslebs­hau­sen ein.

Für das soge­nann­te Express­kreuz Bremen/Niedersachsen (EBN), des­sen Züge die Städ­te Bre­men, Han­no­ver, Olden­burg, Wil­helms­ha­ven, Nord­deich-Mole, Osna­brück und Bre­mer­ha­ven mit­ein­an­der ver­bin­den wird ein Ser­vice­Cen­ter geplant, das durch die Fir­ma Als­tom errich­tet wer­den soll. Die Lan­des­nah­ver­kehrs­ge­sell­schaft Nie­der­sach­sen (LNVG) hat dazu den ins­ge­samt rund 760 Mil­lio­nen Euro umfas­sen­den Auf­trag Anfang des Jah­res 2021 an die Fir­ma Als­tom ver­ge­ben, die die Instand­hal­tung die­ser Züge in dem neu zu errich­ten­den Gebäu­de in Bre­men-Oslebs­hau­sen durch­füh­ren möch­te. Ab Dezem­ber 2024 sol­len die Züge dann im kli­ma­freund­li­chen Schie­nen­per­so­nen­ver­kehr zum Ein­satz kommen.

Bereits am 13. April 2021 sowie am 13. Juli 2021 gab es Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen und im Rah­men einer wei­te­ren Online-Ver­an­stal­tung wer­den die LNVG und die Fir­ma Als­tom nun über den der­zei­ti­gen Pla­nungs­stand des EBN-Ser­vice­Cen­ters in Bre­men-Oslebs­hau­sen infor­mie­ren. Dabei wird es auch einen aktu­el­len Sach­stand zu dem für die Anla­ge vor­ge­se­he­nen Grund­stück durch die Lan­des­ar­chäo­lo­gie Bre­men geben. Zum bevor­ste­hen­den Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren, das vor dem Bau der Anla­ge durch­ge­führt wer­den wird, infor­miert eine Ver­tre­te­rin der Sena­to­rin für Kli­ma­schutz, Umwelt, Mobi­li­tät, Stadt­ent­wick­lung und Woh­nungs­bau. Im Anschluss an die Vor­trä­ge besteht die Mög­lich­keit, Fra­gen an die Refe­ren­tin­nen und Refe­ren­ten zu stellen.

Die öffent­lich zugäng­li­che und mode­rier­te Ver­an­stal­tung fin­det am Mitt­woch, den 2.02. von 17:00 bis 18:30 Uhr als Video­kon­fe­renz statt. Bereits ab 16:45 Uhr ist die Kon­fe­renz zur Prü­fung der Tech­nik geöff­net. Der Zugang zur Ver­an­stal­tung erfolgt ohne vor­he­ri­ge Anmel­dung über den fol­gen­den Zoom-Link:

 

https://hs-bremen.zoom.us/j/92691258283.

Der Kenn­code lau­tet: EBN

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Ergän­zung nach der Veranstaltung:

Es gab eini­ge wich­ti­ge neue Erkenntnisse:

  1.  Eine Ent­schei­dung der Stadt, ob das Gelän­de Reit­bra­ke verpachtet/verkauft wer­den soll oder nicht, wird erst dann gemacht, wenn die Lan­des­ar­chä­lo­gie mitt­teilt, das die Aus­gra­bun­gen been­det sind.
  2. Die vor­han­de­nen Glei­se sind so maro­de, das sie im Fal­le einer Nut­zung der Flä­che nicht für die Abstell­an­la­ge nach­ge­nutzt wer­den kön­nen. D.h., sie wer­den dann ent­fernt und es wer­den neue Glei­se ver­legt. Eine even­tu­el­le Lärm­schutz­wand wird einen Abstand von ca. 5 Metern zur Böschung An der Fin­ken­au haben, da an der Böschung eine Fern­wär­me­Lei­tung liegt, die nicht über­baut wer­den darf. Auch das Zulei­tungs­gleis von der Bahn­werk­statt wür­de wohl neu ver­legt bzw. die bis­he­ri­ge Anhö­he des Glei­ses eingeebnet.
  3. D.h., es ist auch gene­rell kei­ne Baum­be­pflan­zung in die­sem Abschnitt mög­lich. Auf­grund der Mäch­tig­keit von Wur­zeln über die Jah­re dürf­te das Pflanz­ver­bot sogar noch deut­lich brei­ter als ca. 5 Meter von der Böschung aus sein.
  4. Soll­te die Flä­che Reit­bra­ke nach­ge­nutzt wer­den, wird die Bedin­gung sein, das jede Erd­be­we­gung außer­halb des jet­zi­gen Grab­stel­le des “Fried­ho­fes” im Rah­men der Bau­tä­tig­keit unter Auf­sicht der Lan­des­ar­chä­lo­gie geschieht.
  5. Soll­te eine Bahn­werk­statt nicht recht­zei­tig vor der Inbe­trieb­nah­me der neu­en Fahr­zeu­ge fer­tig­ge­stellt wer­den kön­nen, müs­sen die Fahr­zeu­ge für eine Zwi­schen­zeit woan­ders gewar­tet wer­den. Dafür gibt es ers­te Über­le­gun­gen bei der Lan­des­nah­ver­kehrs­ge­sell­schaft. Einen Zeit­druck auf die Aus­gra­bun­gen gibt es nicht.

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