3. öffentliche Informationsveranstaltung zur Bauvorhaben EBN-ServiceCenter am 02.02.2022 26. Januar 20223. Februar 2022 Das ist bereits die 3. Informationsveranstaltung vor der eigentlichen Einreichung des Planung durch den Bauherrn und dem Beginn des Planfestellungsverfahrens, in dem es dann weitere vorgeschriebene Beteiligungselemente gibt. Jedenfalls nach der aktuellen Rechtslage. Man kann nicht 100% sicher sein, ob sich am Planungsrecht nicht noch etwas durch die neue Bundesregierung ändert, um Planverfahren insgesamt zu beschleunigen. Zielbereich dabei ist aktuell allerdings nur der Bereich Erneuerbare Energien und Energieinfrastruktur. Wenn man dort von 6 Jahren auf 6 Monate Genehmigungszeit kommen will wie es im Wahlkampf vllt. auch überspitzt von Herrn Scholz formuliert wurde, müsste man etliches ziemlich straffen. Der Einladungstext nachfolgend: Einladung zur öffentlichen Online-Informationsveranstaltung über das Bauvorhaben „EBN-ServiceCenter“ in Bremen-Oslebshausen am Mittwoch, 02.02.2022. von 17:00 bis 18:30 Uhr Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen sowie die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau laden zur drittenöffentlichen Online-Informationsveranstaltung über das Bauvorhaben „EBN-ServiceCenter“in Bremen-Oslebshausen ein. Für das sogenannte Expresskreuz Bremen/Niedersachsen (EBN), dessen Züge die Städte Bremen, Hannover, Oldenburg, Wilhelmshaven, Norddeich-Mole, Osnabrück und Bremerhaven miteinander verbinden wird ein ServiceCenter geplant, das durch die Firma Alstom errichtet werden soll. Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) hat dazu den insgesamt rund 760 Millionen Euro umfassenden Auftrag Anfang des Jahres 2021 an die Firma Alstom vergeben, die die Instandhaltung dieser Züge in dem neu zu errichtenden Gebäude in Bremen-Oslebshausen durchführen möchte. Ab Dezember 2024 sollen die Züge dann im klimafreundlichen Schienenpersonenverkehr zum Einsatz kommen. Bereits am 13. April 2021 sowie am 13. Juli 2021 gab es Informationsveranstaltungen und im Rahmen einer weiteren Online-Veranstaltung werden die LNVG und die Firma Alstom nun über den derzeitigen Planungsstand des EBN-ServiceCenters in Bremen-Oslebshausen informieren. Dabei wird es auch einen aktuellen Sachstand zu dem für die Anlage vorgesehenen Grundstück durch die Landesarchäologie Bremen geben. Zum bevorstehenden Planfeststellungsverfahren, das vor dem Bau der Anlage durchgeführt werden wird, informiert eine Vertreterin der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau. Im Anschluss an die Vorträge besteht die Möglichkeit, Fragen an die Referentinnen und Referenten zu stellen. Die öffentlich zugängliche und moderierte Veranstaltung findet am Mittwoch, den 2.02. von 17:00 bis 18:30 Uhr als Videokonferenz statt. Bereits ab 16:45 Uhr ist die Konferenz zur Prüfung der Technik geöffnet. Der Zugang zur Veranstaltung erfolgt ohne vorherige Anmeldung über den folgenden Zoom-Link: https://hs-bremen.zoom.us/j/92691258283. Der Kenncode lautet: EBN ///// Ergänzung nach der Veranstaltung: Es gab einige wichtige neue Erkenntnisse: Eine Entscheidung der Stadt, ob das Gelände Reitbrake verpachtet/verkauft werden soll oder nicht, wird erst dann gemacht, wenn die Landesarchälogie mittteilt, das die Ausgrabungen beendet sind. Die vorhandenen Gleise sind so marode, das sie im Falle einer Nutzung der Fläche nicht für die Abstellanlage nachgenutzt werden können. D.h., sie werden dann entfernt und es werden neue Gleise verlegt. Eine eventuelle Lärmschutzwand wird einen Abstand von ca. 5 Metern zur Böschung An der Finkenau haben, da an der Böschung eine FernwärmeLeitung liegt, die nicht überbaut werden darf. Auch das Zuleitungsgleis von der Bahnwerkstatt würde wohl neu verlegt bzw. die bisherige Anhöhe des Gleises eingeebnet. D.h., es ist auch generell keine Baumbepflanzung in diesem Abschnitt möglich. Aufgrund der Mächtigkeit von Wurzeln über die Jahre dürfte das Pflanzverbot sogar noch deutlich breiter als ca. 5 Meter von der Böschung aus sein. Sollte die Fläche Reitbrake nachgenutzt werden, wird die Bedingung sein, das jede Erdbewegung außerhalb des jetzigen Grabstelle des “Friedhofes” im Rahmen der Bautätigkeit unter Aufsicht der Landesarchälogie geschieht. Sollte eine Bahnwerkstatt nicht rechtzeitig vor der Inbetriebnahme der neuen Fahrzeuge fertiggestellt werden können, müssen die Fahrzeuge für eine Zwischenzeit woanders gewartet werden. Dafür gibt es erste Überlegungen bei der Landesnahverkehrsgesellschaft. Einen Zeitdruck auf die Ausgrabungen gibt es nicht. teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen