Müllgebühren ab 2014

Es muss nach 16 Jah­ren ohne Preis­an­he­bung an der Preis­schrau­be nach oben gedreht wer­den. Geplant ist eine Anhe­bung zum Jahr 2014. Wel­che Aus­gangs­la­ge sich aktu­ell ergibt, dazu gab es auf der letz­ten Depu­ta­ti­ons­sit­zung eine infor­ma­ti­ve Vorlage:

TOP 11 — Ent­schei­dung über die Grund­struk­tur der zukünf­ti­gen Gebüh­ren­ord­nung (pdf, 2 MB).

Ein für Grö­pe­lin­gen sicher wich­ti­ger Punkt ist die Sau­ber­keit im öffent­li­chen Raum. Heu­te wird nach­fol­gen­des Müll­vo­lu­men angenommen:

1‑Personenhaushalt 60 Liter x 17 Lee­run­gen / 52 Wochen = 20 Liter Abfall­vo­lu­men pro Woche. 100 Liter Müll­ent­sor­gung kos­tet dabei 9,12 Euro.

2‑Personenhaushalt 60 Liter x 20 Lee­run­gen / 52 Wochen / 2 Per­so­nen = 11,5 Liter Abfall­vo­lu­men pro Woche. 100 Liter Müll­ent­sor­gung kos­tet dabei 10,85 Euro.

Bei gemein­sa­men Gross­be­häl­tern wer­den 30 Liter Min­dest­aus­stat­tung ange­nom­men. Bei Müll­ab­fuhr in 770-Liter-Gefä­ßen kos­ten dabei 100 Liter Müll­ent­sor­gung 3,33 Euro, bei 1.100 Liter Müll­ge­fä­ßen 2,95 Euro. Es gibt heu­te also einen sehr star­ken Preis­un­ter­schied zwi­schen klei­nen Pri­vat­häu­sern mit Ein­zel­be­häl­tern und Groß­wohn­an­la­gen mit Sam­mel­be­häl­tern. Als Ein­zel­haus­halt zahlt man über 300 % mehr als bei Groß­be­häl­tern. Daher liegt eine gerech­te­re Ver­tei­lung nahe.

Nun kann sich die agWoh­nen (Gewoba,Brebau, ESPA­Bau) eine Sen­kung des Müll­vo­lu­mens auf 11,5 Liter/Person/Woche wie bei 2‑Personenhaushalten vor­stel­len. Die Bre­mi­sche gibt aller­dings zu beden­ken, das sie teil­wei­se Wohn­an­la­gen mit einem Müll­auf­kom­men von 60 Liter/Person/Woche hat.

Es könn­te also bei unver­min­der­ten Müll­vo­lu­men eine hohe Anhe­bung der Müll­ge­büh­ren für Groß­wohn­an­la­gen geben, wobei die­se dann aber immer noch Müll güns­ti­ger ent­sor­gen könn­ten. Dies ist durch die güns­ti­ge­re Müll­ab­fuhr von zen­tra­len Groß­be­häl­tern ggü. vie­len klei­nen 60-Liter-Ton­nen natür­lich auch zum Teil gerechtfertigt.

Oder aber es wird gleich­zei­tig mit der Gebüh­ren­er­hö­hung das vor­ge­hal­te­ne Volu­men redu­ziert und damit ein Teil der Gebüh­ren­er­hö­hung wie­der auf­ge­fan­gen. Hier kommt dann der Ein­satz von Abfall­ma­nage­ment-Dienst­leis­tern auf die Tagesordnung.

Auf jeden Fall muss ver­hin­dert wer­den, das in Groß­wohn­an­la­gen das vor­ge­hal­te­ne Müll­vo­lu­men unter­halb des heu­te anfal­len­den Müll­vo­lu­mens redu­ziert wird bzw. ohne das Maß­nah­men zur Sen­kung des Müll­vo­lu­mens ergrif­fen wer­den. Dann wür­de näm­lich ggf. eine viel stär­ke­re unge­woll­te Ent­sor­gung im öffent­li­chen Raum statt­fin­den als ohne­hin heu­te schon.

 

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