Müllgebühren ab 2014 13. Mai 2012 Es muss nach 16 Jahren ohne Preisanhebung an der Preisschraube nach oben gedreht werden. Geplant ist eine Anhebung zum Jahr 2014. Welche Ausgangslage sich aktuell ergibt, dazu gab es auf der letzten Deputationssitzung eine informative Vorlage: TOP 11 — Entscheidung über die Grundstruktur der zukünftigen Gebührenordnung (pdf, 2 MB). Ein für Gröpelingen sicher wichtiger Punkt ist die Sauberkeit im öffentlichen Raum. Heute wird nachfolgendes Müllvolumen angenommen: 1‑Personenhaushalt 60 Liter x 17 Leerungen / 52 Wochen = 20 Liter Abfallvolumen pro Woche. 100 Liter Müllentsorgung kostet dabei 9,12 Euro. 2‑Personenhaushalt 60 Liter x 20 Leerungen / 52 Wochen / 2 Personen = 11,5 Liter Abfallvolumen pro Woche. 100 Liter Müllentsorgung kostet dabei 10,85 Euro. Bei gemeinsamen Grossbehältern werden 30 Liter Mindestausstattung angenommen. Bei Müllabfuhr in 770-Liter-Gefäßen kosten dabei 100 Liter Müllentsorgung 3,33 Euro, bei 1.100 Liter Müllgefäßen 2,95 Euro. Es gibt heute also einen sehr starken Preisunterschied zwischen kleinen Privathäusern mit Einzelbehältern und Großwohnanlagen mit Sammelbehältern. Als Einzelhaushalt zahlt man über 300 % mehr als bei Großbehältern. Daher liegt eine gerechtere Verteilung nahe. Nun kann sich die agWohnen (Gewoba,Brebau, ESPABau) eine Senkung des Müllvolumens auf 11,5 Liter/Person/Woche wie bei 2‑Personenhaushalten vorstellen. Die Bremische gibt allerdings zu bedenken, das sie teilweise Wohnanlagen mit einem Müllaufkommen von 60 Liter/Person/Woche hat. Es könnte also bei unverminderten Müllvolumen eine hohe Anhebung der Müllgebühren für Großwohnanlagen geben, wobei diese dann aber immer noch Müll günstiger entsorgen könnten. Dies ist durch die günstigere Müllabfuhr von zentralen Großbehältern ggü. vielen kleinen 60-Liter-Tonnen natürlich auch zum Teil gerechtfertigt. Oder aber es wird gleichzeitig mit der Gebührenerhöhung das vorgehaltene Volumen reduziert und damit ein Teil der Gebührenerhöhung wieder aufgefangen. Hier kommt dann der Einsatz von Abfallmanagement-Dienstleistern auf die Tagesordnung. Auf jeden Fall muss verhindert werden, das in Großwohnanlagen das vorgehaltene Müllvolumen unterhalb des heute anfallenden Müllvolumens reduziert wird bzw. ohne das Maßnahmen zur Senkung des Müllvolumens ergriffen werden. Dann würde nämlich ggf. eine viel stärkere ungewollte Entsorgung im öffentlichen Raum stattfinden als ohnehin heute schon. teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen