Verwahrloste Immobilien 22. September 2012 Bei diesem Thema ist der nächste Schritt erfolgt. Der Bundesrat hat am 21.09.2012 auf Antrag der Bundesländer Bremen und Nordrhein-Westfalen eine Empfehlung an den Bundestag beschlossen, die Regelung über den Umgang mit verwahrlosten Immobilien zu ändern. Der Eigentümer soll sanieren und eine Weiterverwendung für sein Objekt finden, oder er wird an den Kosten für die Beseitigung der Schrottimmobilie beteiligt. Damit erhalten die Kommunen ein städtebauliches Instrument, das eine angemessene Lastenverteilung zwischen Eigentümer- und Allgemeininteresse vorsieht. Verweis zur Pressemitteilung des Senats Das Thema wurde von Seiten des Baudezernenten in Bremerhaven angestoßen. Aber in Bremen auch von unserer Stadtteilgruppe. Ein Beweis dafür, das man auch von der Stadtteilebene in größeren Kreisen wirken kann. 🙂 Es bleibt zu hoffen, das die Gesetzesnovelle auch im Bundestag eine Mehrheit findet. teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen