09.01.2008
Lärmschutz am Eckgrundstück Stapelfeldstr./Lindenhofstr.
Die Wiedererrichtung ist unstrittig. Problem ist, das sich das Grundstück z. Zt. (noch) im Privatbesitz befindet, die ursprünglich dort geplante Gewerbeansiedlung aber offenbar nicht mehr realisiert werden kann.
Artikel kommentieren