Lärmbelästigung aus dem Industriehafen

Es gibt vie­le Lärm­quel­len aus dem Indus­trie­ha­fen. Als beson­ders stö­rend wird (zeit­wei­se) der Lärm der Fir­ma TSR Recy­cling GmbH an der Water­berg­stra­ße emp­fun­den. Von den Betrie­ben wird all­ge­mein argu­men­tiert, das sie im Son­der­ge­biet Hafen gewis­se Rech­te haben und die Wohn­be­bau­ung zu Nahe an die­ses Indus­trie­ge­biet geführt wur­de. Dies sei eine Fehl­pla­nung der (frü­hen) Bre­mer Bau­po­li­tik und schafft zwangs­läu­fig Konflikte.

Die recht­li­che Lage ist so, das die Tech­ni­sche Anlei­tung (TA) Lärm nicht für ein See­ha­fen­ge­biet gilt. Dies ist hier der Fall. See­ha­fen-Umschlags­an­la­gen dür­fen prak­tisch jeden Tag rund um die Uhr soviel Lärm ver­ur­sa­chen, wie sie wol­len. Im Fal­le der Fa. TSR Recy­cling GmbH kommt hin­zu, daß die­se Fir­ma zur Wett­be­werbs­fä­hig­keit dar­auf ange­wie­sen ist, die Schif­fe mög­lichst schnell im Rah­men der Gezei­ten­strö­me abzu­fer­ti­gen, da Lie­ge­zei­ten sehr teu­er sind. Der Regel­be­trieb läuft dort zwi­schen 6:00 und 22:00 Uhr. Muß ein Schiff abge­fer­tigt wer­den, wird aber auch über meh­re­re Tage rund um die Uhr gear­bei­tet. In einem sol­chen Fall erfolgt eine vor­he­ri­ge Bekannt­ma­chung u.a. beim Orts­amt West.

Schrottberg TSR April 2014
Schrott­berg TSR April 2014

 

Recht­lich gibt es gem. TA Lärm kei­ne Hand­ha­be gegen die Lärm­be­läs­ti­gung. Von älte­ren Grö­pe­lin­gern wird auch gesagt, das es zu Zenit­zei­ten der AG Weser wesent­lich lau­ter gewe­sen ist.

Die Gewer­be­auf­sicht hat bereits mehr­fach Mes­sun­gen und Gesprä­che durch­ge­führt. Ob es gemäß dem BImSchG eine Hand­ha­be gibt — z.B. bei Aus­strah­lung auf das DIAKO — ist der­zeit nicht sicher. Wahr­schein­lich gilt die TA Lärm auch dann nicht, wenn ein Bin­nen­schiff  an einer See­ha­fenumschlags­an­la­ge ent­la­den wird.

Die Fa. TSR Recy­cling GmbH ist ihrer­seits gewillt, Maß­nah­men zur Lärm­min­de­rung zu ergrei­fen und hat dies auch bereits getan. Z.B. wur­de ein neu­er Kran ange­schafft, der den Be-/Ent­la­de­vor­gang beschleu­nigt und so neben­bei auch zur Lärm­min­de­rung zu ungüns­ti­gen Zei­ten bei­tra­gen soll. Des­wei­te­ren wur­den am zur Hafen­rand­stra­ße gren­zen­dem Fir­men­ge­län­de höhe­re Schrott­ber­ge (bzw. danach Con­tai­ner­sta­pel) auf­ge­türmt und es sol­len lär­min­ten­si­ve Tätig­kei­ten auf Flä­chen wei­ter weg von der Hafen­rand­stra­ße plat­ziert werden.

Im Zuge der “Alt­au­to­ab­wrack­prä­mie” wur­den im Spät­som­mer 2009 vie­le Blech­pa­ke­te alter Autos in den Export ver­schifft. Die Mes­sun­gen der Gewer­be­auf­sicht haben erge­ben, das die­se Ver­la­de­ar­bei­ten an der Stra­ße “An der Fin­ken­au” bis zu 80 db(A) Spit­zen­schall erzeug­ten. Beob­ach­tun­gen zeig­ten, das hier Blech­pa­ke­te aus eini­gen Metern Höhe fal­len gelas­sen wur­den. Dies ist der Fa. von der Gewer­be­auf­sicht unter­sagt wor­den. Lt. Aus­kunft der Gewer­be­auf­sicht gilt zwar die TA Lärm im See­ha­fen­um­schlag nicht, aber unab­hän­gig davon besteht ein Lärmminderungsgebot.

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