Sportwetten — es könnten sich Änderungen andeuten 9. September 201419. September 2014 Nach sehr langer Zeit hat das hessische Innenministerium eine erste Entscheidung getroffen. Siehe die Mitteilung des AutomatenMarkt. Demnach sind die 20 Anbieter benannt worden, die noch Sportwetten anbieten dürfen. Dagegen gibt es noch eine Einspruchsmöglichkeit und am 18.09.2014 soll die endgültige Liste veröffentlicht werden. Danach ist davon auszugehen, das die leer ausgegangenen Anbieter versuchen durch alle Instanzen zu klagen. Wenn die Gerichte die Klagen annehmen, kann das viele Jahre dauern. Trotzdem wollen einige der jetzt 20 ausgewählten Anbieter die noch nicht aktiv am Markt sind, unabhängig von diesen Klagen am Markt aktiv werden. Man muss abwarten, wie sich diese dann mit den behördlichen Auflagen der Konzession gegen die bisherigen Anbieter ohne Konzession durchsetzen. Denn im Zweifel kann man ohne diese Auflagen attraktivere Gewinnquoten oder weniger Gebühren anbieten, was den Markteintritt der konzessionierten Anbieter erschweren würde. Andererseits überlegen große Konzerne in den konzessionierten Markt einzusteigen. Für Gröpelingen bedeutet das, das leerstehende Geschäfte evtl. mit neuen Mietinteressenten rechnen können. Dabei müssen natürlich die Auflagen des Baurechts beachtet werden. Dies ist z. B. bei den derzeit noch bestehenden Sportwettläden zwischen der Morgenlandstr. und der Lindenhofstr. mit dem Verstoß gegen den seit vielen Jahren rechtskräftigen Bebauungsplan 1901 nicht der Fall, so dass der vom Stadtteilbeirat im Sommer 2013 angestoßene Schließungsprozess dieser Läden lt. Aussage der zuständigen Behörde weiter verfolgt wird. Derzeit sind noch 3 der ehemals 5 Läden aktiv — bei einem davon soll der Vermieter die Kündigung ausgesprochen haben, um einer behördlichen Strafe seinerseits zu entgehen. Zusatz am 19.09.2014: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat das Lizensierungsverfahren gestoppt. Es sind rund ein Dutzend Klagen von unterlegenen Wettbewerbern eingegangen, die natürlich um ihr Überleben kämpfen. Gegen das Gerichtsurteil will jetzt wiederum das hessische Innenministerium Beschwerde einreichen. Der Deutsche Amateurfußball ist bestürzt über den erneuten Zeitverzug, weil ihm seinerseits Millionen Beträge entgehen. Die Begrenzung auf nur 20 Anbieter war von vornherein wohl eine sehr dumme Idee und könnte von den Anbietern selbst gekommen sein, weil sie entsprechende Rechtsmittel ermöglicht und damit das Führen in legale Bahnen zeitlich auf Jahre/Jahrzehnte streckt. 😉 teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen