Ausschuss „Arbeit, Wirtschaft, Häfen, Umwelt und Energie“ vom 12.11.2014 13. November 201427. November 2014 Erster Tagesordnungspunkt war die Werftinsel bei der Waterfront. Der Vertreter des Eigentümers teilte mit, das ab dem 8.12.2014 die Fällung der 26 akut nicht mehr standfesten Pappeln beginnt. Dabei werden die Pappeln durch Baumkletterer stückweise gefällt, was die Kosten beträchtlich erhöht. Je nach Wetterlage ist mit einem Ende im Januar 2015 zu rechnen. Danach soll die Gesamterscheinung der Pappelreihe angeschaut werden. Wie hoch die Kosten für eine Neuanpflanzung sind und wie diese finanziert werden können, konnte deshalb noch nicht mitgeteilt werden. Darüber bleiben der Eigentümer und das Ortsamt / der Beirat im Gespräch. Nach dem Ende der Fällarbeiten wird die Insel wieder öffentlich zugänglich sein. Es kann aber in den Folgejahren bei weiteren Pappeln die Standfestigkeit gefährdet sein, so dass eine erneute Sperrung notwendig werden könnte. Eine Änderung der Einordnung im Flächennutzungsplan auf Grünfläche hat keine Änderung an den Pflegeverhältnissen zur Folge. Zweiter TOP war die illegale Müllentsorgung im Kleingartengebiet. Dieses Thema wurde bereits länger bearbeitet, aber jetzt mit dem Vertreter der Kommunalen Abfallplanung zum Abschluss gebracht. Insbesondere der Mittelwischweg ist quasi prädestiniert für die illegale Müllentsorgung: Als Gebiet mit einem Auto an sich gut erreichbar, befestigte dunkle Ecken gleich am Weg. Es wurde bestätigt, das die Einholung der illegalen Müllkippen einen größere Kostenanteil verursacht als deren Anlieferung bzw. Verbrennung. Dennoch ist es nicht möglich für die Kleingärtner eine kostenlose Anlieferung an der Deponie zu realisieren, weil es in der Folge dann schwierig werden würde, weitere Anlieferer auszuschliessen. Deshalb diese strikte Regelung. Es bleibt also nur der Weg, das bei illegalen Müllablagerungen die Leitstelle Saubere Stadt informiert wird und von dort eine Abholung z.B. über die ENO veranlasst wird. Der berichtete Umstand, dass für die Abholung keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist nicht richtig. Vermutllich kommt ein geringer Anteil der illegalen Müllablagerungen auch aus den Kleingartengebiet selbst. In der Abfallentsorgung-Gebührenordnung der Stadt Bremen sind Kleingartenvereine als Nutzungseinheit aufgelistet. Es könnte daher im Zuge der veränderten Lebensgewohnheiten auch im Kleingartenwesen in absehbarer Zeit eine Gebührenpflicht geben. Dritter Tagesordnungspunkt war das Thema der Bereinigung im Kleingartengebiet – hier aus aktuellem Anlass insbesondere im Bereich des Wassersportvereins Gröpelingen e.V. und im Nachgang einer Podiumsdiskussion zum Thema beim Verein. Die Sachlage ist, dass die Bauaufsicht im Rahmen der personellen Möglichkeiten als Regelaufgabe die Kleingartengebiete auf Einhaltung des Bundeskleingartengesetzes kontrolliert. Denn nur durch diesen Gesetzesrahmen ist die sehr günstige Pacht von vllt. 100 Euro im Jahr möglich. Das bedingt eine Nutzung zu gärtnerischen Zwecken und eine einfache Gartenlaube – nichts in Richtung dauernden Aufenthalt oder Komfort wie in einer Wohnung. Will man mehr in Richtung Wochenendhausgebiet o.ä., dann bedeutet das auch, das die jährliche Pacht weit über 1.000 Euro hinausgeht. Die vor diesem Hintergrund von der Bauaufsicht verschickten Schreiben haben zunächst Anhörungscharakter – sie sind kein amtlicher Bescheid zum Entfernen z. B. einer das 24-qm- Gartenhaus erweiternden Veranda oder eines Carports oder befestigten Pavillons. Auf die Anhörung hin soll der Parzellennutzer mit seinem Vorstand und der Behörde Kontakt aufnehmen. Es kann z. B. soziale Härtefälle geben, die man nicht pauschal regeln kann und auf die individuell von der Bauaufsicht reagiert wird. Eine pauschale behördeninterne Regelung, das über 70jähriger oder Kranke „auswohnen“ dürfen, die gibt es nicht (mehr). Wenn man nicht auf das Anhörungsschreiben reagiert oder zu keiner durchgeführten Einigung kommt, erst dann erfolgt ein amtlicher Bescheid mit einer Verpflichtung z.B. zum Abbau eines Carports. Der Wassersportverein Gröpelingen e.V. stellt eine Besonderheit dar, weil er auf Teilen seines Gebietes die Kleingartennutzung mit der Bootnutzung verbindet. Im Konzept „Naherholungspark Bremer Westen“ soll auch der Wassersport gefördert werden. Insgesamt gilt wohl für das gesamte Kleingartengebiet In den Wischen, dass es mehr oder weniger große Leerstände gibt. Will man also das Gebiet attraktiver machen, wäre es kontraproduktiv, wenn man diese Besonderheit nicht akzeptieren würde. Daher hat es für diesen Sonderfall auch eine Regelung gegeben, die 1 Trailer bzw. 1 Boot auf der Parzelle akzeptiert – allerdings keinen Unterstand im Sinne eines Carports für das Boot und auch keine dauerhafte Abstellung über das ganze Jahr, sondern halt in den eisgefährdeten Monaten, in denen ein Boot nicht im Wasser bleiben kann. Was die weiteren nicht mit dem Bundeskleingartengesetz übereinstimmenden Punkte in den Anhörungsschreiben betrifft, hat es durch den ganz aktuellen Vorstoss bzgl. Nutzung von Kaisenhäusern als Gartenlaube eine neue Sachlage gegeben. Deshalb wartet die Behörde nun ersteinmal ggf. geänderte Vorschriften und Dienstanweisungen ab. Weiteres Thema war der Lückenschluss des Wanderweges entlang der Ritterhuder Heerstr. bis zum Waller Feldmarksee im Abschnitt Ende „An den Piepen“ bis „Auf den Wettern“. Hier geht es nach Jahrzehnten der Beratung im Rahmen des Konzeptes „Naherholungspark Bremer Westen“ mit dem Startschuss zu den Grundstückskäufen in die konkrete Phase. teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen