Ausschuss „Arbeit, Wirtschaft, Häfen, Umwelt und Energie“ vom 12.11.2014

Ers­ter Tages­ord­nungs­punkt war die Werft­in­sel bei der Water­front. Der Ver­tre­ter des Eigen­tü­mers teil­te mit, das ab dem 8.12.2014 die Fäl­lung der 26 akut nicht mehr stand­fes­ten Pap­peln beginnt. Dabei wer­den die Pap­peln durch Baum­klet­te­rer stück­wei­se gefällt, was die Kos­ten beträcht­lich erhöht. Je nach Wet­ter­la­ge ist mit einem Ende im Janu­ar 2015 zu rech­nen. Danach soll die Gesamt­erschei­nung der Pap­pel­rei­he ange­schaut wer­den. Wie hoch die Kos­ten für eine Neu­an­pflan­zung sind und wie die­se finan­ziert wer­den kön­nen, konn­te des­halb noch nicht mit­ge­teilt wer­den. Dar­über blei­ben der Eigen­tü­mer und das Orts­amt / der Bei­rat im Gespräch.

Nach dem Ende der Fäll­ar­bei­ten wird die Insel wie­der öffent­lich zugäng­lich sein. Es kann aber in den Fol­ge­jah­ren bei wei­te­ren Pap­peln die Stand­fes­tig­keit gefähr­det sein, so dass eine erneu­te Sper­rung not­wen­dig wer­den könn­te. Eine Ände­rung der Ein­ord­nung im Flä­chen­nut­zungs­plan auf Grün­flä­che hat kei­ne Ände­rung an den Pfle­ge­ver­hält­nis­sen zur Folge.

 

Zwei­ter TOP war die ille­ga­le Müll­ent­sor­gung im Klein­gar­ten­gebiet. Die­ses The­ma wur­de bereits län­ger bear­bei­tet, aber jetzt mit dem Ver­tre­ter der Kom­mu­na­len Abfall­pla­nung zum Abschluss gebracht. Ins­be­son­de­re der Mit­tel­wisch­weg ist qua­si prä­de­sti­niert für die ille­ga­le Müll­ent­sor­gung: Als Gebiet mit einem Auto an sich gut erreich­bar, befes­tig­te dunk­le Ecken gleich am Weg.

Es wur­de bestä­tigt, das die Ein­ho­lung der ille­ga­len Müll­kip­pen einen grö­ße­re Kos­ten­an­teil ver­ur­sacht als deren Anlie­fe­rung bzw. Ver­bren­nung. Den­noch ist es nicht mög­lich für die Klein­gärt­ner eine kos­ten­lo­se Anlie­fe­rung an der Depo­nie zu rea­li­sie­ren, weil es in der Fol­ge dann schwie­rig wer­den wür­de, wei­te­re Anlie­fe­rer aus­zu­schlies­sen. Des­halb die­se strik­te Regelung.

Es bleibt also nur der Weg, das bei ille­ga­len Müll­ab­la­ge­run­gen die Leit­stel­le Sau­be­re Stadt infor­miert wird und von dort eine Abho­lung z.B. über die ENO ver­an­lasst wird. Der berich­te­te Umstand, dass für die Abho­lung kei­ne Haus­halts­mit­tel zur Ver­fü­gung ste­hen, ist nicht richtig.

Ver­mutl­lich kommt ein gerin­ger Anteil der ille­ga­len Müll­ab­la­ge­run­gen auch aus den Klein­gar­ten­gebiet selbst. In der Abfall­ent­sor­gung-Gebüh­ren­ord­nung der Stadt Bre­men sind Klein­gar­ten­ver­ei­ne als Nut­zungs­ein­heit auf­ge­lis­tet. Es könn­te daher im Zuge der ver­än­der­ten Lebens­ge­wohn­hei­ten auch im Klein­gar­ten­we­sen in abseh­ba­rer Zeit eine Gebüh­ren­pflicht geben.

 

Drit­ter Tages­ord­nungs­punkt war das The­ma der Berei­ni­gung im Klein­gar­ten­gebiet – hier aus aktu­el­lem Anlass ins­be­son­de­re im Bereich des Was­ser­sport­ver­eins Grö­pe­lin­gen e.V. und im Nach­gang einer Podi­ums­dis­kus­si­on zum The­ma beim Verein.

Die Sach­la­ge ist, dass die Bau­auf­sicht im Rah­men der per­so­nel­len Mög­lich­kei­ten als Regel­auf­ga­be die Klein­gar­ten­gebie­te auf Ein­hal­tung des Bun­des­klein­gar­ten­ge­set­zes kon­trol­liert. Denn nur durch die­sen Geset­zes­rah­men ist die sehr güns­ti­ge Pacht von vllt. 100 Euro im Jahr mög­lich. Das bedingt eine Nut­zung zu gärt­ne­ri­schen Zwe­cken und eine ein­fa­che Gar­ten­lau­be – nichts in Rich­tung dau­ern­den Auf­ent­halt oder Kom­fort wie in einer Woh­nung. Will man mehr in Rich­tung Wochen­end­haus­ge­biet o.ä., dann bedeu­tet das auch, das die jähr­li­che Pacht weit über 1.000 Euro hinausgeht.

Die vor die­sem Hin­ter­grund von der Bau­auf­sicht ver­schick­ten Schrei­ben haben zunächst Anhö­rungs­cha­rak­ter – sie sind kein amt­li­cher Bescheid zum Ent­fer­nen z. B. einer das 24-qm- Gar­ten­haus erwei­tern­den Veran­da oder eines Car­ports oder befes­tig­ten Pavil­lons. Auf die Anhö­rung hin soll der Par­zel­len­nut­zer mit sei­nem Vor­stand und der Behör­de Kon­takt auf­neh­men. Es kann z. B. sozia­le Här­te­fäl­le geben, die man nicht pau­schal regeln kann und auf die indi­vi­du­ell von der Bau­auf­sicht reagiert wird. Eine pau­scha­le behör­den­in­ter­ne Rege­lung, das über 70jähriger oder Kran­ke „aus­woh­nen“ dür­fen, die gibt es nicht (mehr).

Wenn man nicht auf das Anhö­rungs­schrei­ben reagiert oder zu kei­ner durch­ge­führ­ten Eini­gung kommt, erst dann erfolgt ein amt­li­cher Bescheid mit einer Ver­pflich­tung z.B. zum Abbau eines Carports.

Der Was­ser­sport­ver­ein Grö­pe­lin­gen e.V. stellt eine Beson­der­heit dar, weil er auf Tei­len sei­nes Gebie­tes die Klein­gar­ten­nut­zung mit der Boot­nut­zung ver­bin­det. Im Kon­zept „Nah­erho­lungs­park Bre­mer Wes­ten“ soll auch der Was­ser­sport geför­dert wer­den. Ins­ge­samt gilt wohl für das gesam­te Klein­gar­ten­gebiet In den Wischen, dass es mehr oder weni­ger gro­ße Leer­stän­de gibt. Will man also das Gebiet attrak­ti­ver machen, wäre es kon­tra­pro­duk­tiv, wenn man die­se Beson­der­heit nicht akzep­tie­ren wür­de. Daher hat es für die­sen Son­der­fall auch eine Rege­lung gege­ben, die 1 Trai­ler bzw. 1 Boot auf der Par­zel­le akzep­tiert – aller­dings kei­nen Unter­stand im Sin­ne eines Car­ports für das Boot und auch kei­ne dau­er­haf­te Abstel­lung über das gan­ze Jahr,  son­dern halt in den eis­ge­fähr­de­ten Mona­ten, in denen ein Boot nicht im Was­ser blei­ben kann.

Was die wei­te­ren nicht mit dem Bun­des­klein­gar­ten­ge­setz über­ein­stim­men­den Punk­te in den Anhö­rungs­schrei­ben betrifft, hat es durch den ganz aktu­el­len Vor­stoss bzgl. Nut­zung von Kai­sen­häu­sern als Gar­ten­lau­be eine neue Sach­la­ge gege­ben. Des­halb war­tet die Behör­de nun erst­ein­mal ggf. geän­der­te Vor­schrif­ten und Dienst­an­wei­sun­gen ab.

 

Wei­te­res The­ma war der Lücken­schluss des Wan­der­we­ges ent­lang der Rit­ter­hu­der Heer­str. bis zum Wal­ler Feld­mark­see im Abschnitt Ende „An den Pie­pen“ bis „Auf den Wet­tern“. Hier geht es nach Jahr­zehn­ten der Bera­tung im Rah­men des Kon­zep­tes „Nah­erho­lungs­park Bre­mer Wes­ten“ mit dem Start­schuss zu den Grund­stücks­käu­fen in die kon­kre­te Phase.

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