Schwarzer Weg 1

Die­se Immo­bi­lie war bereits in den letz­ten Jah­ren mehr­fach Gegen­stand auf öffent­li­chen Bei­rats­sit­zun­gen. Zuletzt wegen der Absper­rung, die den Fuß­weg ein­schränk­te. Dabei hat die Immo­bi­lie eine recht unge­wöhn­li­chen Hin­ter­grund, der zeigt, wie wich­tig es bei einem Erwerb einer Eigen­tums­woh­nung ist, auf die Mit­ei­gen­tü­mer und die Gemein­flä­chen bzw. die gebil­de­ten Rück­la­gen zu achten.

Hier war es so, das die Immo­bi­lie nur teil­wei­se einen Leer­stand hat­te und zum Teil noch “von klei­nen Leu­ten” im Eigen­tum bewohnt wur­de. Der inne­re Zustand der ein­zel­nen Woh­nun­gen soll sich dabei wesent­lich vom schlech­ten äuße­ren Zustand unter­schie­den haben. Für eine Gesamt­sa­nie­rung hat­ten die noch ver­blie­be­nen Teil­ei­gen­tü­mer kein Geld und durch die aus­ge­fal­le­nen ande­ren Teil­ei­gen­tü­mer muss­ten sie auch wesent­lich höhe­re Gemein­kos­ten tra­gen. Des­halb haben sie sich zusam­men­ge­tan, was bei den vie­len Eigen­tü­mern meh­re­re Jah­re in Anspruch nahm. Sie haben die Grob­kos­ten für eine Sanie­rung schät­zen las­sen und sich dann einen Käu­fer gesucht, der alle Eigen­tü­mer aus­zahlt. Mit Erfolg Anfang des Jah­res. Nun beginnt offen­bar die Sanie­rung durch den neu­en Eigentümer.

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Zusatz am 29.05.2015: Nach heu­ti­ger nähe­rer Ansicht des Farb­an­strichs der Dach­zie­gel sieht es eher nach “einem schnel­len und güns­tig aus­ge­führ­ten Farb­an­strich” anstatt nach einer grund­le­gen­den Sanie­rung aus. Mal abwar­ten, wel­che Akti­vi­tä­ten und Vor­stel­lun­gen der neue Eigen­tü­mer so ent­wi­ckelt und ob sie dem Stadt­teil dien­lich sind.

Zusatz am 069.09.2018: Aus heu­ti­ger Sicht ist im Stadt­teil nichts Nega­ti­ves bekannt gewor­den. Der weis­se Farb­an­strich und der Bei­be­halt der Ver­zie­run­gen machen sich gut — es gibt im Stadt­teil auch Bei­spie­le, wo his­to­ri­sche Fas­sa­den stumpf mit Dämm­plat­ten ver­se­hen wurden.

Im Sei­ten­teil im Kel­ler ver­sucht sich eine bul­ga­ri­sche Loka­li­tät — Feu­er- und Brand­vor­schrif­ten wer­den hof­fent­lich mit Flucht­mög­lich­keit in den Innen­hof ein­ge­hal­ten. Ende August 2018 wur­de nach umfang­rei­cher Innen­sa­nie­rung die ehe­ma­li­ge Eck­knei­pe Dampf­ra­dio als Dampf­ra­dio 2.0. wie­der­eröff­net. Möge der Umsatz stimmen! 😉

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2 Kommentare

  1. moin.das gebäu­de ist ein fall für die abriss­bir­ne es sind ris­se in der wand das mann die gan­ze hand rein­ste­cken kann und­wenn ich sehe was für pfu­scher dort arbei­ten bekom­me ich angst das gerüst ist nicht fach­ge­recht die arbei­ter haben kei­ne hel­me auf kein sicher­heits­gurt die sau­fen aufm gerüst.das gebäu­de würd nur rasch gespach­telt und schnell übergemalt.würd mich nicht wun­dern wenn der eigen­tü­mer nach der angeb­li­chen sanie­rung dort arme flücht­lin­ge ein­pfercht um sich zu bereichern.ich ver­traue euch das ihr da ein auge drauf habt.mfg.euer mar­tin schumacher

  2. Moin Herr Schumacher,

    wir klei­ne Grup­pe an inter­es­sier­ten Grö­pe­lin­ge­rIn­nen haben da die gan­zen Jah­re über ein Auge drauf — wie auch auf ande­re Immo­bi­li­en. Wie Sie auf unse­rer Inter­net­sei­te lesen kön­nen, sind wir kürz­lich mit dem Bau­se­na­tor durch Grö­pe­lin­gen und Oslebs­hau­sen gefah­ren und haben ihn u.a. auf diver­se leer­ste­hen­de Häu­ser auf­merk­sam gemacht und das die aus ver­schie­dens­ten Grün­den nicht an den Markt kom­men, obwohl es Bedarf an Wohn­raum gibt. Auch im Rah­men der jetzt anste­hen­den Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen haben wir die­ses The­ma ein­ge­bracht, wie sie an unse­ren Anträ­gen sehen kön­nen. Scha­de ist, das all dies so wenig Beach­tung bei den Grö­pe­lin­ge­rIn­nen fin­det — das müs­sen die ande­ren gewähl­ten Par­tei­en jetzt aber prak­tisch mal was lie­fern um bes­ser zu sein!

    Im kon­kre­ten Fall ist es so, wie es grund­sätz­lich ist: Wir leben in einem frei­en Land und Eigen­tum ist in Deutsch­land ein hohes Gut. Mit sei­ner Woh­nung oder sei­nem Haus kann grund­sätz­lich erst­mal jeder machen was er will. Und dann kom­men die begren­zen­den Geset­ze wie das Bau­ge­setz­buch oder die Lan­des­bau­ord­nung. Soll­te der Eigen­tü­mer an Flücht­lin­ge ver­mie­ten wol­len, so hat er bestimm­te Stan­dards zu erfül­len, die über eine Ver­mie­tung an Selbst­zah­ler hin­aus­ge­hen. Das gilt auch, wenn er an ande­re Men­schen ver­mie­tet, wo im Grun­de der Staat die Mie­te zahlt — wie bei Emp­fän­gern von SGB-II-Leistungen.

    Ver­mie­tet er an Selbst­zah­ler, so ist es im Grund­satz eine Sache zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter bzw. ob Mie­ter bereit sind zum genann­ten Preis da ein­zu­zie­hen. Das berei­tet in der Pra­xis gro­ße Pro­ble­me, weil z. B. Men­schen aus per­spek­tiv­los erschei­nen­den Län­dern Euro­pas in erheb­li­cher Anzahl (zeit­lich begrenzt) zuzie­hen, sie die Spra­che und Gege­ben­hei­ten nicht ken­nen und so leicht scham­los aus­ge­nutzt wer­den. Des­halb hat die rot-grü­ne Regie­rung in der aus­lau­fen­den Wahl­pe­ri­ode das Bre­mi­sche Woh­nungs­auf­sichts­ge­setz (Brem­WAG) beschlos­sen, das die schlimms­ten Aus­wüch­se ver­hin­dern soll und das sie z. B. hier nach­le­sen kön­nen. Wir neh­men für uns als Stadt­teil­grup­pe in Anspruch, duch unse­re jah­re­lan­gen Hin­wei­se auf die Pro­ble­ma­ik auch einen Teil zu die­sem Gesetz bei­getra­gen zu haben. Es setzt Min­dest­stan­dards fest, die bei einer Ver­mie­tung ein­zu­hal­ten sind. Wich­tig ist natür­lich, das die Auf­sichts­be­hör­de Kennt­nis erlangt. D.h. sich z. B. jemand aus der Nach­bar­schaft dort mel­det bzw. ein Mie­ter das Recht einfordert.