Schwarzer Weg 1 25. Mai 20155. September 2018 Diese Immobilie war bereits in den letzten Jahren mehrfach Gegenstand auf öffentlichen Beiratssitzungen. Zuletzt wegen der Absperrung, die den Fußweg einschränkte. Dabei hat die Immobilie eine recht ungewöhnlichen Hintergrund, der zeigt, wie wichtig es bei einem Erwerb einer Eigentumswohnung ist, auf die Miteigentümer und die Gemeinflächen bzw. die gebildeten Rücklagen zu achten. Hier war es so, das die Immobilie nur teilweise einen Leerstand hatte und zum Teil noch “von kleinen Leuten” im Eigentum bewohnt wurde. Der innere Zustand der einzelnen Wohnungen soll sich dabei wesentlich vom schlechten äußeren Zustand unterschieden haben. Für eine Gesamtsanierung hatten die noch verbliebenen Teileigentümer kein Geld und durch die ausgefallenen anderen Teileigentümer mussten sie auch wesentlich höhere Gemeinkosten tragen. Deshalb haben sie sich zusammengetan, was bei den vielen Eigentümern mehrere Jahre in Anspruch nahm. Sie haben die Grobkosten für eine Sanierung schätzen lassen und sich dann einen Käufer gesucht, der alle Eigentümer auszahlt. Mit Erfolg Anfang des Jahres. Nun beginnt offenbar die Sanierung durch den neuen Eigentümer. Zusatz am 29.05.2015: Nach heutiger näherer Ansicht des Farbanstrichs der Dachziegel sieht es eher nach “einem schnellen und günstig ausgeführten Farbanstrich” anstatt nach einer grundlegenden Sanierung aus. Mal abwarten, welche Aktivitäten und Vorstellungen der neue Eigentümer so entwickelt und ob sie dem Stadtteil dienlich sind. Zusatz am 069.09.2018: Aus heutiger Sicht ist im Stadtteil nichts Negatives bekannt geworden. Der weisse Farbanstrich und der Beibehalt der Verzierungen machen sich gut — es gibt im Stadtteil auch Beispiele, wo historische Fassaden stumpf mit Dämmplatten versehen wurden. Im Seitenteil im Keller versucht sich eine bulgarische Lokalität — Feuer- und Brandvorschriften werden hoffentlich mit Fluchtmöglichkeit in den Innenhof eingehalten. Ende August 2018 wurde nach umfangreicher Innensanierung die ehemalige Eckkneipe Dampfradio als Dampfradio 2.0. wiedereröffnet. Möge der Umsatz stimmen! 😉 teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen
moin.das gebäude ist ein fall für die abrissbirne es sind risse in der wand das mann die ganze hand reinstecken kann undwenn ich sehe was für pfuscher dort arbeiten bekomme ich angst das gerüst ist nicht fachgerecht die arbeiter haben keine helme auf kein sicherheitsgurt die saufen aufm gerüst.das gebäude würd nur rasch gespachtelt und schnell übergemalt.würd mich nicht wundern wenn der eigentümer nach der angeblichen sanierung dort arme flüchtlinge einpfercht um sich zu bereichern.ich vertraue euch das ihr da ein auge drauf habt.mfg.euer martin schumacher
Moin Herr Schumacher, wir kleine Gruppe an interessierten GröpelingerInnen haben da die ganzen Jahre über ein Auge drauf — wie auch auf andere Immobilien. Wie Sie auf unserer Internetseite lesen können, sind wir kürzlich mit dem Bausenator durch Gröpelingen und Oslebshausen gefahren und haben ihn u.a. auf diverse leerstehende Häuser aufmerksam gemacht und das die aus verschiedensten Gründen nicht an den Markt kommen, obwohl es Bedarf an Wohnraum gibt. Auch im Rahmen der jetzt anstehenden Koalitionsverhandlungen haben wir dieses Thema eingebracht, wie sie an unseren Anträgen sehen können. Schade ist, das all dies so wenig Beachtung bei den GröpelingerInnen findet — das müssen die anderen gewählten Parteien jetzt aber praktisch mal was liefern um besser zu sein! Im konkreten Fall ist es so, wie es grundsätzlich ist: Wir leben in einem freien Land und Eigentum ist in Deutschland ein hohes Gut. Mit seiner Wohnung oder seinem Haus kann grundsätzlich erstmal jeder machen was er will. Und dann kommen die begrenzenden Gesetze wie das Baugesetzbuch oder die Landesbauordnung. Sollte der Eigentümer an Flüchtlinge vermieten wollen, so hat er bestimmte Standards zu erfüllen, die über eine Vermietung an Selbstzahler hinausgehen. Das gilt auch, wenn er an andere Menschen vermietet, wo im Grunde der Staat die Miete zahlt — wie bei Empfängern von SGB-II-Leistungen. Vermietet er an Selbstzahler, so ist es im Grundsatz eine Sache zwischen Mieter und Vermieter bzw. ob Mieter bereit sind zum genannten Preis da einzuziehen. Das bereitet in der Praxis große Probleme, weil z. B. Menschen aus perspektivlos erscheinenden Ländern Europas in erheblicher Anzahl (zeitlich begrenzt) zuziehen, sie die Sprache und Gegebenheiten nicht kennen und so leicht schamlos ausgenutzt werden. Deshalb hat die rot-grüne Regierung in der auslaufenden Wahlperiode das Bremische Wohnungsaufsichtsgesetz (BremWAG) beschlossen, das die schlimmsten Auswüchse verhindern soll und das sie z. B. hier nachlesen können. Wir nehmen für uns als Stadtteilgruppe in Anspruch, duch unsere jahrelangen Hinweise auf die Problemaik auch einen Teil zu diesem Gesetz beigetragen zu haben. Es setzt Mindeststandards fest, die bei einer Vermietung einzuhalten sind. Wichtig ist natürlich, das die Aufsichtsbehörde Kenntnis erlangt. D.h. sich z. B. jemand aus der Nachbarschaft dort meldet bzw. ein Mieter das Recht einfordert.