Wohnraumknappheit und Ignoranz der humanitären Notlage 14. Oktober 201518. Oktober 2015 John F. Kennedy: “Frage nicht (nur), was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst.” Wie zuvor hier bereits angekündigt, ist jetzt auch in Bremen ein Gesetz im Verfahren, das auch gegen den Willen der Eigentümer die Möglichkeit eröffnet, leerstehenden potentiellen Wohnraum ab 300 qm zu belegen. Ein gutes Beispiel dafür, das dies dringend notwendig ist, liefert aktuell ein Gröpelinger Eigentümer: Uns bedrückt, das auch in Gröpelingen die Turnhalle auf der Bezirkssportanlage für die Unterbringung von Menschen belegt werden musste. Im Augenblick ist unklar, wie lange diese und andere Turnhallen belegt werden müssen, weil es keine ausreichend anderen Möglichkeit gibt. In dieser Lage fällt der Blick zwangsläufig auch auf leerstehende größere Gebäude in Gröpelingen. Ein mögliches Objekt ist z. B. das Gebäude in der Gröpelinger Heerstr. 178 — 180. Dieser Flachbau wurde im Jahr 2008 aufgestockt. Es zogen ein Tedi-Markt und ein dort baurechtlich nicht erlaubter Sportwettladen ein, obwohl im Bauantrag den Behörden ein Drogeriemarkt angekündigt wurde. Quasi noch mitten in den Bauarbeiten wurden die Arbeiten aber eingestellt. Die Treppenhäuser und der Innenausbau des Obergeschosses (OG) wurden nicht ausgeführt. Das OG ist von außen ca. 36 Meter breit und ca. 12 Meter tief und hat von beiden Seiten Fenster. Man könnte also in der Tiefe in der Mitte einen Gang machen und hätte dann 5 Meter tiefe Räume. Das auf 36 Meter könnte man alle 3 Meter einen Raum machen. Ergibt 36 / 3 = 12 * 2 = 24 Räume a 15 qm. Bäder/Küchen etc. ab, käme man ggf. auf noch ca. 16 Räume à 15 qm. Oder man macht eine andere Aufteilung. Auf jeden Fall ist die Fläche nicht klein und solche leerstehenden Potentiale im Stadtraum müssen genutzt werden. Das werden dann keine Traumwohnungen, aber besser als eine Matratze in einer Turnhalle oder ein Bett in einem Zelt ist es allemal — und es ist wohl die schnellste Möglichkeit Wohnraum zu schaffen. Alles vorbehaltlich des baulichen Gesamtzustandes nach 7 Jahren Leerstand und schärferer heutiger Energiestandards! Wir haben daher den auswärtigen Eigentümer angeschrieben und ihn gebeten, nach 7 Jahren Leerstand sich jetzt über einen Ausbau zu Wohnzwecken zeitnah Gedanken zu machen. Vllt. sind ihm der große Problemdruck ja bisher nicht bekannt. Der Eigentümer ist ein Immobilieninvestor, der nach Berichten im Internet bereits in mehreren norddeutschen Städten größere Immobilienprojekte realisiert hat. Wir haben auch eine ähnliche Vergleichsimmobilie eines anderen Eigentümers angeführt, die derzeit für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge umgebaut wird. Und es ist ja nicht so, das der Eigentümer dabei draufzahlt — im Gegenteil wird für die Wohnnutzung wie üblich bezahlt. Er könnte auch vollkommen frei am Markt an Famlien oder Studenten oder … vermieten. Oder wenn ihm die Investitionsmittel fehlen, könnte er sein Objekt an einen bauwilligen anderen Eigentümer verkaufen. Nur weitere Jahre so eine relativ große Immobilie ohne erkennbaren Grund leerstehen lassen — das geht eben absehbar nicht mehr bei der Wohnungsnot. Der Eigentümer teilte uns daraufhin schriftlich mit: “ich möchte von Ihnen keine weiteren Kontaktaufnahmen zu mir. Nicht per Mail oder auch nicht durch etwas Anderes. Sofern Sie das nicht einhalten, werde ich Sie wegen Stalking anzeigen. Ich empfinde Ihre bisherigen Schreiben/ Mails als Drohungen und lasse die Sache durch meinen Anwalt prüfen.” Tja … was soll man bei soviel Ignoranz des Grundsatzes “Eigentum verpflichtet” und menschlicher Kälte vor der humanitären Notlage noch sagen? teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen