Unser Antrag zum Wohnungsleerstand auf der Landesmitgliederversammlung

Auf der Lan­des­mit­glie­der­ver­samm­lung wur­de der von unse­rer Stadt­teil­grup­pe ini­tier­te Antrag zum Arti­kel 14 Grund­ge­setz “Eigen­tum ver­pflich­tet und soll dem All­ge­mein­wohl die­nen” ange­nom­men. Hier der mit 1 Ent­hal­tung und 3 Gegen­stim­men bei gro­ßer Mehr­heit ange­nom­me­ne Antrag:

a3_art__14_grundgesetz_auch_in_bremen_umsetzen__wohnraumleerstand_einer_nutzung_zufuehren_

Jetzt muss man sehen, was das in der Pra­xis bringt.

Der wei­te­re Antrag zum Them Müll konn­te zeit­lich nicht mehr bera­ten wer­den. Die Ver­samm­lung hat sich auf den 20.10.2016 ver­tagt, wo das gesche­hen wird. Die Wahr­schein­lich­keit für eine Annah­me ist aber gerin­ger, da in ande­re Stadt­tei­len oder auf der Lan­des­ebe­ne das The­ma wohl anders gese­hen wird.

Es ist wich­tig, das mehr Grö­pe­lin­ge­rIn­nen (wie­der) in Par­tei­en mit­ar­bei­ten und auch aus dem Stadt­teil herauskommen.

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