Bewegung in Oslebshausen 18. Dezember 2016 Bewegung unter der Erde — Wasserrohrbuch auf der Hauptkreuzung! Der in der Umfahrung für verstärkte Autobewegung in den angrenzenden Nebenstraßen sorgt. Bislang wurde mitgeteilt, das die Kreuzung Mitte der Woche wieder befahrbar sein soll. Und Bewegung auf dem schwierigem Dreiecksgrundstück zwischen der Kirche und dem Bahnhof. Nach vielen Jahren der Vermarktungsversuche wird jetzt doch tatsächlich gebaut. Auch schwierige Bauformen lassen sich in dem Zinsumfeld offenbar jetzt realisieren. Große Erdbewegung für die Kleinen an der Oslebshauser Heerstraße 140. Hier soll — siehe unseren Fotobeitrag einige Wochen zuvor — eine Kindertagesstätte entstehen. Der Abriss der Altgebäude wurde bereits vollzogen und die ersten Wände des Neubaus stehen. Das ist eine ungewöhnlich schnelle Bewegung, die man sich auch andernorts wünscht. Jedenfalls stehen die Chancen hier gut, das zum nächsten KiTa-Jahr der Bau tatsächlich fertig ist. Beim freigeräumten Grundstück daneben bewegt sich allerdings noch nichts. Der Eigentümer dort hatte einen Bauantrag für 8 (?) sehr schöne Reihenhäuser gestellt und das Altgebäude (nach einem Brand) abreißen lassen. Allerdings hatte er beim Bauantrag die Stellplatzfrage nicht ausreichend bedacht. Eine Korrektur der Planung hat es offenbar noch nicht gegeben. Dabei liegt eine rückwärtige Integration von Garagen in die Bebauung — ob Reihenhaus oder Mehrfamilienhaus — eigentlich nahe. Leider weiter keine Bewegung gibt es bei den stadtauswärts führenden weiteren Gebäuden mit auch größeren Grundstücksflächen nach hinten hinaus. Der Eigentümer des Haus mit dem Turm — ein ehemaliger Kolonialwarenladen — hat die letzten Bewohner vor Jahrzehnten mit unterlassener Instandhaltung quasi aus dem Haus hinausbefördert und lässt es seitdem bewusst vergammeln. Offenbar ist der Eigentümer so reich, das er auch in dem sehr guten Investitionsumfeld für Immobilien und der sicher vorhandenen Nachfrage es nicht nötig hat, eine für Oslebshausen positive Bewegung anzustoßen. Seine letzte Aktion war, das das als Garagengrundstück eingezeichnete hintere Grundstück rechtlich unzulässig als Abladestellplatz für Müllcontainer einer Abfallbetriebes aus der Tillmannstraße genutzt wurde. Darüber hatten sich Anwohner von Am Fockenberg beschwert und die Nutzung musste wieder aufgegeben werden. Tja … wer sich nicht bewegt, der muss bewegt werden. teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen