Runder Tisch Flüchtlinge”

Am 18.10.2017 um 16:30 Uhr im Orts­amt West in der Wal­ler Heer­stra­ße 99 im Sit­zungs­saal im 3. Ober­ge­schoß fin­det die nächs­te Zusam­men­kunft statt.

Seit dem Höhe­punkt der Zuwei­sung durch den Bund und der direk­ten Zuflucht nach Bre­men sind die Not­un­ter­künf­te in Grö­pe­lin­gen geschlos­sen und ange­mie­te­te Hotels abge­mie­tet wor­den. Dafür sind Über­gangs­wohn­heime ange­mie­tet wor­den und auch der­zeit noch in Grö­pe­lin­gen und Oslebs­hau­sen im Bau.

Umstrit­ten war die Ein­rich­tung an der Grö­pe­lin­ger Heer­stra­ße Höhe des Über­gangs zu Wal­le. Weil die Bean­tra­gung auf die bau­recht­lich erlaub­te maxi­mal Bele­gung von 304 Per­so­nen aus­ge­legt war. Also um für den mög­li­chen “abso­lu­ten Kri­sen­fall” Unter­brin­gungs­mög­lich­kei­ten mit einem Dach über den Kopf zu haben, damit Men­schen nicht im Frei­en über­nach­ten müssen.

Zu Nor­mal­zei­ten” ist aller­dings nur eine theo­re­ti­sche maxi­ma­le Bele­gung mit 255 Per­so­nen vor­ge­se­hen. In der Pra­xis wird es aber so sein, das es Wech­sel gibt mit Ein- und Aus­zü­gen und es auch so gut wie nie vor­kom­men wird, das genau die Per­so­nen­kon­stel­la­ti­on vor­han­den ist, auf die die Räu­me theo­re­tisch aus­ge­legt sind. Z.B. kann es sein, das in einem für 4 Ein­zel­per­so­nen aus­ge­leg­ten Appar­te­ment nur ein Ehe­paar mit einem Kind wohnt und man so dann rein rech­ne­risch auf eine Bele­gungs­quo­te von 75 % kommt, obwohl  prak­tisch 100 % der Räu­me belegt sind. D.h., aus den o.g. 304 Per­so­nen wer­den so bei Voll­be­le­gung ca. 200 Per­so­nen. Und ohne Voll­be­le­gung vllt. nur noch die Hälf­te der bean­trag­ten bau­recht­li­chen Anzahl.

Wann genau der Bau im Jahr 2018 bezo­gen wer­den kann, ist der­zeit noch nicht ganz klar. Auf jeden Fall soll es nach Fest­le­gung des Trä­gers Ein­la­dun­gen an die Anwoh­ner geben. Dabei ist zu beden­ken, das die Flä­che Gewer­be­flä­che war und sich dort mit dem Bestands­schutz auch ein Gewer­be­be­trieb hät­te wie­der ansie­deln können.

Im Moment ist es wohl noch zu früh, um über eine Teil­ver­mie­tung auch an ande­re Grup­pen wie z.B. Stu­den­ten nach­zu­den­ken. Aller­dings hat dies der Stadt­teil­bei­rat im Gesamt­kon­text der Über­gangs­wohn­hei­me im Blick und das war z.B. auch beim Umbau der stadt­ei­ge­nen Immo­bi­lie im Schiff­bau­erweg eine spä­te­re Nutzungsoption.

Vllt. gibt es nähe­re Erkennt­nis­se bei die­sem Termin.

 

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2 Kommentare

  1. Guten Tag,

    war­um wer­den die Leer­stän­de nicht sofort für Student*innen zur Ver­fü­gung gestellt. Der Bedarf ist da, dringend!!!

    MFG Bar­ba­ra Klerings

  2. Hal­lo Herr Klerings,

    das ist in der Pra­xis wohl nicht so einfach.

    Ges­tern wur­de mit­ge­teilt, das das Über­gangs­wohn­heim im Schiff­bau­erweg 4 zum 01.04.2017 geschlos­sen wird und dann wie­der an Immo­bi­li­en Bre­men zurück­fällt. Es wur­de mit­ge­teilt, das das Stu­den­ten­werk das 4. Stock­werk schon ein­mal besich­tigt hat, wegen der Kos­ten für den Umbau aller­dings eine Nut­zung nicht wei­ter ver­folgt hat. Bis­her ist der Schiff­bau­erweg 4 mit Gemein­schafts­kü­chen und Gemein­schafts­du­schen aus­ge­rüs­tet, was ggf. für Stu­den­ten nicht aus­rei­chend kom­for­ta­bel genug ist — ? Sei­en Sie ver­si­chert, das unse­re Grü­ne Frak­ti­on bzw. ich den­ke auch der Stadt­teil­bei­rat Grö­pe­lin­gen eine Nach­fol­ge­nut­zung auf die Agen­da nimmt.

    Bei der für 10 Jah­re ange­mie­te­ten Grö­pe­lin­ger Heer­stra­ße 9 — 13 ist eine vol­le Nut­zung als Über­gangs­wohn­heim geplant, weil die­ser Neu­bau mit Appart­ment­bau­wei­se einen höhe­ren Stan­dard hat als eini­ge ande­re Gebäu­de, die in der Not­zeit ange­mie­tet wur­den. Es wur­de auch gesagt, das für Stu­den­ten­wohn­hei­me oder gera­de für Senio­ren­wohn­plät­ze ande­re bau­li­che Anfor­de­run­gen gel­ten. Wir kön­nen das im Augen­blick nicht näher erklä­ren. Das macht eine Misch­nut­zung schwie­rig. Ich den­ke auch, das das Stu­den­ten­werk eher ein Gebäu­de kom­plett kau­fen und dann an Stu­die­ren­de ver­mie­ten möchte.

    Gene­rell ist es so, das das Sozi­al­res­sort mit dem Stu­den­ten­werk in Ver­bin­dung steht, wel­che der Über­gangs­wohn­hei­me für die Anfor­de­run­gen des Stu­den­ten­werks geeig­net sind. Vllt. sind Gebäu­de in Stadt­tei­len wie dem Vier­tel, der Innen­stadt, der Neu­stadt oder Wal­le bei Stu­den­ten auch begehr­ter? Da könn­ten die Eigen­tü­mer nach dem Aus­lau­fen des Miet­ver­tra­ges mit der Stadt auch ggf. eigen­stän­dig eine Nach­nut­zung bzw. ohne das Stu­den­ten­werk ange­hen, wie es bei­spiels­wei­se in der Eli­sa­beth­stra­ße mit dem alten Orts­amt gesche­hen ist.