Leerstand beseitigen — das Wohnraumschutzgesetz praxisgerecht aktualisieren!

DIE ZEIT berich­tet sehr inter­es­sant über ein Vor­ha­ben in Ber­lin ana­log zu einem bereits durch­ge­führ­ten Vor­ha­ben in Ham­burg: “Weg mit dem Geisterhaus” 

http://www.zeit.de/wirtschaft/2019–11/leerstand-wohnungsmarkt-wohnungspolitik-immobilien/komplettansicht

Bre­men hat zwar 2018 auf Lan­des­ebe­ne ein Wohn­raum­schutz­ge­setz erlas­sen, das aber irgend­wie untaug­lich für die Pra­xis zu sein scheint. Weil es zur Anwen­dung kon­kre­te kom­mu­na­le Rechts­ver­ord­nun­gen geben muss. Und die­se dür­fen nicht pau­schal für ganz Bre­men fest­ge­legt wer­den, son­dern nur für vor­her unter­such­te Berei­che. Der­lei Unter­su­chun­gen hat es wohl noch nicht gegeben. 

Statt­des­sen hat man im Mai 2019 das Gesetz so geän­dert, das für die Stadt­tei­le Schwach­hau­sen, Mit­te, Neu­stadt, Fin­dorff und Wal­le auf­grund der dor­ti­gen Miet­stei­ge­run­gen “eine Gefähr­dung der Bevöl­ke­rung mit aus­rei­chend Wohn­raum” fest­ge­stellt wur­de. Das nur für die Zeit vom 01.09.2019 bis zum 30.11.2020.

In die­sen Stadt­tei­len kann das Wohn­raum­schutz­ge­setz also ange­wandt wer­den. Aller­dings war wesent­li­cher Fokus sei­ner­zeit auf Drän­gen der SPD eher die Unter­bin­dung von zuviel Airbnb-Vermietung.

Ein Instru­ment gegen die Umwand­lung von Wohn­raum zur bet­ten­wei­sen Ver­mie­tung in Grö­pe­lin­gen, wie wir es hier fest­stel­len, ist es also nicht. Wobei sich die gene­rel­le Fra­ge stellt, wo die in Deutsch­land auf Zeit arbei­ten­den aus­län­di­schen Bau­ar­bei­ter denn woh­nen sol­len, wenn es kei­ne aus­rei­chen­de und güns­ti­ge Motels o.ä. gibt? Auch in Bre­men wird die Bau­wirt­schaft ohne die­se Men­schen gar nicht mehr aus­kom­men kön­nen. Wür­de man das unter­bin­den, dann könn­ten evtl. gar kei­ne neu­en Woh­nun­gen mehr in Bre­men ent­ste­hen. Die mög­li­che Ungleich­be­hand­lung führt dann letzt­lich auch das heu­ti­ge Anlie­gen mit Airbnb ad absur­dum und in einen Raum, der vor dem Gericht kei­nen Bestand haben könnte.

Vor allem fehlt in dem Gesetz aber die soge­nann­te Treu­hän­der­re­ge­lung, wie es die Geset­ze in Ham­burg und Ber­lin haben. Nur mit die­ser Rege­lung ist es mög­lich, das man aku­tel­le Eigen­tums­ver­hält­nis­se oder Strei­tig­kei­ten, die einer Nut­zung ent­ge­gen­ste­hen, außen vor­lässt. Es ist auch nicht not­wen­dig, das die Stadt ver­sucht mit im Zwei­fel viel Geld ein Haus auf­zu­kau­fen und dadurch selbst zum Preis­trei­ber am Woh­nungs­markt wird. Die Stadt rührt nicht am Eigen­tum — aber an der Nut­zung. Und dar­auf kommt es an! D.h., es wird ein Treu­hän­der ein­ge­setzt, der die Immo­bi­lie begut­ach­tet und evtl. Sanie­rungs­maß­nah­men durch­führt. Anschlie­ßend erfolgt die Ver­mie­tung der Woh­nung. Aus den Miet­ein­nah­men wer­den die vor­he­ri­gen Aus­ga­ben für die Sanie­rung der Woh­nung und die lau­fen­den Kos­ten für die Woh­nungs­ver­wal­tung und des Treu­hän­ders begli­chen. Sind die­se Kos­ten begli­chen, gehen die Miet­ein­nah­men an den Eigen­tü­mer. Wahl­wei­se kann der Eigen­tü­mer auch die ent­stan­de­nen Sanie­rungs­kos­ten in grö­ße­ren Beträ­gen bezah­len, wie es im Bei­spiel in Ham­burg in dem ZEIT-Arti­kel beschrie­ben wird.

Die Stadt setzt also dort an, wo der Eigen­tü­mer aus wel­chen Grün­den auch immer selbst nicht hand­lungs­fä­hig ist. Und er ver­hilft letzt­lich dem Eigen­tü­mer zu einer wirt­schaft­li­chen Nut­zung sei­nes Eigen­tums und auch der Eigen­tü­mer hat damit einen Vor­teil. Recht­lich mög­lich — in Ham­burg durchgeführt.

So eine Rege­lung benö­ti­gen wir auch in Grö­pe­lin­gen für die hier seit vie­len Jah­ren leer­ste­hen­den Häu­ser. Für die Nut­zung von bereits vor­han­de­nen Wohn­raum braucht kein Baum gefällt zu wer­den, es muss kei­ne Infra­struk­tur erstellt wer­den. Es kann schnell gehen, weil das Haus ja schon steht und vllt. nur ganz wenig saniert wer­den muss. Und mit der Treu­hän­der­re­ge­lung kos­tet es der Stadt letzt­lich kei­nen ein­zi­gen Cent. Nur ein Anschub für die ers­ten Objek­te ist not­wen­dig. Aus unse­rer Sicht muss so eine Rege­lung unter einem rot-grün-rotem Senat kom­men — dringend! 

Wir erwar­ten die als­bal­di­ge Über­ar­bei­tung des Bre­mi­schen Wohn­raum­schutz­ge­set­zes mit pra­xis­ge­rech­ter kom­mu­na­ler Unter­füt­te­rung ana­log der Rege­lung in Ham­burg und Ber­lin und dann ein Pilot­pro­jekt vllt. im Rah­men des Inte­grier­ten Ent­wick­lungs­kon­zep­tes Grö­pe­lin­gen für eine Treu­hän­der­re­ge­lung in Grö­pe­lin­gen. Aus den gesam­mel­ten Erfah­run­gen hier kann man es dann stadt­weit aus­deh­nen. In Grö­pe­lin­gen kommt man geschätzt wohl auf ca. 100 Wohn­ein­hei­ten die im Extrem­fall seit über 20 Jah­re leer­ste­hen. Das ist doch nicht nichts — ein Haus ist schon zuviel!

Artikel kommentieren

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.