Leerstand beseitigen — das Wohnraumschutzgesetz praxisgerecht aktualisieren! 10. Dezember 20197. Juli 2020 DIE ZEIT berichtet sehr interessant über ein Vorhaben in Berlin analog zu einem bereits durchgeführten Vorhaben in Hamburg: “Weg mit dem Geisterhaus” http://www.zeit.de/wirtschaft/2019–11/leerstand-wohnungsmarkt-wohnungspolitik-immobilien/komplettansicht Bremen hat zwar 2018 auf Landesebene ein Wohnraumschutzgesetz erlassen, das aber irgendwie untauglich für die Praxis zu sein scheint. Weil es zur Anwendung konkrete kommunale Rechtsverordnungen geben muss. Und diese dürfen nicht pauschal für ganz Bremen festgelegt werden, sondern nur für vorher untersuchte Bereiche. Derlei Untersuchungen hat es wohl noch nicht gegeben. Stattdessen hat man im Mai 2019 das Gesetz so geändert, das für die Stadtteile Schwachhausen, Mitte, Neustadt, Findorff und Walle aufgrund der dortigen Mietsteigerungen “eine Gefährdung der Bevölkerung mit ausreichend Wohnraum” festgestellt wurde. Das nur für die Zeit vom 01.09.2019 bis zum 30.11.2020. In diesen Stadtteilen kann das Wohnraumschutzgesetz also angewandt werden. Allerdings war wesentlicher Fokus seinerzeit auf Drängen der SPD eher die Unterbindung von zuviel Airbnb-Vermietung. Ein Instrument gegen die Umwandlung von Wohnraum zur bettenweisen Vermietung in Gröpelingen, wie wir es hier feststellen, ist es also nicht. Wobei sich die generelle Frage stellt, wo die in Deutschland auf Zeit arbeitenden ausländischen Bauarbeiter denn wohnen sollen, wenn es keine ausreichende und günstige Motels o.ä. gibt? Auch in Bremen wird die Bauwirtschaft ohne diese Menschen gar nicht mehr auskommen können. Würde man das unterbinden, dann könnten evtl. gar keine neuen Wohnungen mehr in Bremen entstehen. Die mögliche Ungleichbehandlung führt dann letztlich auch das heutige Anliegen mit Airbnb ad absurdum und in einen Raum, der vor dem Gericht keinen Bestand haben könnte. Vor allem fehlt in dem Gesetz aber die sogenannte Treuhänderregelung, wie es die Gesetze in Hamburg und Berlin haben. Nur mit dieser Regelung ist es möglich, das man akutelle Eigentumsverhältnisse oder Streitigkeiten, die einer Nutzung entgegenstehen, außen vorlässt. Es ist auch nicht notwendig, das die Stadt versucht mit im Zweifel viel Geld ein Haus aufzukaufen und dadurch selbst zum Preistreiber am Wohnungsmarkt wird. Die Stadt rührt nicht am Eigentum — aber an der Nutzung. Und darauf kommt es an! D.h., es wird ein Treuhänder eingesetzt, der die Immobilie begutachtet und evtl. Sanierungsmaßnahmen durchführt. Anschließend erfolgt die Vermietung der Wohnung. Aus den Mieteinnahmen werden die vorherigen Ausgaben für die Sanierung der Wohnung und die laufenden Kosten für die Wohnungsverwaltung und des Treuhänders beglichen. Sind diese Kosten beglichen, gehen die Mieteinnahmen an den Eigentümer. Wahlweise kann der Eigentümer auch die entstandenen Sanierungskosten in größeren Beträgen bezahlen, wie es im Beispiel in Hamburg in dem ZEIT-Artikel beschrieben wird. Die Stadt setzt also dort an, wo der Eigentümer aus welchen Gründen auch immer selbst nicht handlungsfähig ist. Und er verhilft letztlich dem Eigentümer zu einer wirtschaftlichen Nutzung seines Eigentums und auch der Eigentümer hat damit einen Vorteil. Rechtlich möglich — in Hamburg durchgeführt. So eine Regelung benötigen wir auch in Gröpelingen für die hier seit vielen Jahren leerstehenden Häuser. Für die Nutzung von bereits vorhandenen Wohnraum braucht kein Baum gefällt zu werden, es muss keine Infrastruktur erstellt werden. Es kann schnell gehen, weil das Haus ja schon steht und vllt. nur ganz wenig saniert werden muss. Und mit der Treuhänderregelung kostet es der Stadt letztlich keinen einzigen Cent. Nur ein Anschub für die ersten Objekte ist notwendig. Aus unserer Sicht muss so eine Regelung unter einem rot-grün-rotem Senat kommen — dringend! Wir erwarten die alsbaldige Überarbeitung des Bremischen Wohnraumschutzgesetzes mit praxisgerechter kommunaler Unterfütterung analog der Regelung in Hamburg und Berlin und dann ein Pilotprojekt vllt. im Rahmen des Integrierten Entwicklungskonzeptes Gröpelingen für eine Treuhänderregelung in Gröpelingen. Aus den gesammelten Erfahrungen hier kann man es dann stadtweit ausdehnen. In Gröpelingen kommt man geschätzt wohl auf ca. 100 Wohneinheiten die im Extremfall seit über 20 Jahre leerstehen. Das ist doch nicht nichts — ein Haus ist schon zuviel! teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen