Parken gegen Bäume — Bäume gegen Parken 2. Juli 20207. Juli 2020 Eine Maßnahme des Umweltbetriebs entlang der Gröpelinger Heerstraße sorgt derzeit für Aufregung. Z.B. im stadteinwärtigen Bereich des Abschnitts zwischen der Morgenlandstraße und der Moorstraße. Was ist passiert? — In dem Abschnitt wurden ca. 200 Stahlpoller gesetzt. Siehe das Foto: . In der Bremer Baumschutzordnung https://www.bauumwelt.bremen.de/umwelt/natur/baumschutz-31500 heisst es: § 3 Verbotene Maßnahmen Es ist verboten, geschützte Bäume oder Teile von ihnen zu entfernen, zu zerstören, zu beschädigen oder in ihrem Weiterbestand zu beeinträchtigen. Das Verbot erstreckt sich auch auf Maßnahmen im Wurzelbereich unterhalb der Krone geschützter Bäume, die zu Beschädigungen oder Beeinträchtigungen führen können. Der Umweltbetrieb Bremen (UBB) hat die Aufgabe, diesen Auftrag auszuführen. Verstöße gegen die Baumschutzordnung sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Strafe bis zu 20.000 € belegt werden. Ein großer Straßenbaum erreicht mitunter zudem den Gegenwert einer Eigentumswohnung. Daher wurden vor einigen Jahren an den Bäumen jeweils 4 Schutzpoller angebracht. D.h., es war mit Vorsicht noch möglich, zwischen den Bäumen mit einem kleinen Auto zu parken. Die Tiefe zwischen Fahrbahn und Radweg beträgt 3 Meter — für einen Smart for two ein ausreichender Wert sogar zum querparken! Allerdings erreichen viele heutige überdimensionierte PKW Längen an die 6 Meter und mehr. Rechnet man in anderen Bereichen der Heerstraße wie etwa vor dem TEDI oder der Sparkasse 4 Meter Schutzraum um den Baum, dann ist der verbleibende Abstand von ca. 6 Metern zwischen den allermeisten Bäumen nicht ausreichend. Über die Zeit sind daher diese Poller immer mehr umgefahren oder abgebaut worden — von wem auch immer. Damit konnte die Schutzwirkung nicht erzielt werden. Ohne Rücksicht auf den Baumschutz haben in dem Abschnitt zuvor mindestens 30 Kraftfahrzeuge geparkt. Obwohl die Baumschutzverordnung den kompletten Kronenbereich — also das komplette Blattwerk und beim Wuchs der Bäume fast den gesamten Straßenabschnitt — umfasst. Diese Maßnahme war also ein Kompromiss, der aber leider nicht gewürdigt wurde. Deshalb hat der Umweltbetrieb jetzt den Baumschutz konsequent durchgesetzt und bis auf einen Behindertenparkplatz das Parken zwischen den Bäumen komplett unterbunden. Die Anwohner von der Moorstraße bis ca. 5 Häuser vor der Rosenakstraße verfügen über eine rückwärtige Zufahrt/Garagen auf ihren Grundstücken. Somit ist nur die restliche Hälfte gegenüber dem Zustand zuvor deutlich negativ betroffen. Und evtl. die Geschäftsleute auf der ggü. liegenden Straßenseite. Schaut man mit Google Earth im Umkreis, dann entdeckt man einige vllt. noch freie Parkmöglichkeiten in z.B. Hinterhöfen der Morgenlandstraße. Und auch tagsüber sind oft Parkplätze ggü. auf der Seite der Geschäfte frei. Der Beirat hat dieses Thema in seiner Sitzung am 10.06.2020 nochmal erörtert. Aus unserer derzeitigen Sicht war die Abpollerung übertrieben, da es neben den Zwischenräumen mit verbleibenden ca. 6 Metern auch Zwischenräume mit verbleibenden 10 oder 13 Metern gibt. Allerdings ist es möglich, das in diesen Zwischenräumen noch Bäume nachgepflanzt werden. Dann wäre es verständlicher. Im Umfeld mit gepflasterten Parkbuchten sind die Abstände zwischen den Bäumen größer als bei den meisten Bäumen im besagten Abschnitt: . Zwischenzeitlich liegt Anfang Juli 2020 auch eine Antwort der Behörden vor, die das Anliegen des Beirates, das Parken wieder zu erlauben (zumindest in den großen Zwischenräumen), abschlägig beantwortet. Ist einem Grundstückseigentümer das Parken sehr wichtig, muss er daher überlegen, ob er dies auf seinem eigenen Grundstück möglich macht. Er muss dann aber auch die Bordsteinabsenkung etc. bezahlen. Mehr Informationen dazu gibt es hier: https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.720018.de . Ob ein Antrag genehmigt werden würde, das wissen wir nicht. Letztlich gibt es keinen Anspruch auf einen Parkplatz vor der Tür. Das werden auch die Anwohner ggü. dem Straßenbahndepot in einigen Jahren erfahren, wenn das Parken auf öffentlichem Grund dort nicht mehr erlaubt sein wird. Und wir denken, das weitere Baumschutzmaßnahmen auch in anderen Bereichen des Heerstraßenzugs umgesetzt werden, wo derzeit ähnlich oder teilweise noch näher an Bäumen geparkt wird: . Eine bei uns weiter diskutierte Möglichkeit wäre, das man den verfügbaren Raum für PKW umplant. In dem man z.B. die Einfahrt von der Gröpelinger Heerstraße in die Morgenlandstraße auf der Seite von Woolworth sperrt. Eine Zu- und Abfahrt wäre dann nur noch über den Pastorenweg möglich. Man hätte dann in Höhe Woolworth eine Sackgasse geschaffen und könnte in der ganzen Breite den vorderen Straßenraum zur Gröpelinger Heerstraße als Parkraum gestalten. Wobei eine Zufahrt zum Parkhof des ehemaligen Postgebäudes möglich sein müsste. Problem wäre dann ggf. die mangelnde LKW-Zufahrt zum Woolworth-Gebäude. Hintergrund ist letztlich, das Gröpelingen zwar zu den Stadtteilen mit einer geringen PKW-Dichte zählt. Jedenfalls bei den PKW mit inländischem Kennzeichen. Im Schnitt sind die PKW aber größer geworden und beanspruchen damit mehr Parkraum. Durch längere und breitere Autos — aber auch durch die Zunahme von parkenden Transportern, die eine PKW-Anmeldung haben. Und durch den Zuzug nach Gröpelingen ist nach unseren Berechnungen die PKW-Anzahl in Gröpelingen über die letzten 10 Jahre mindestens um 1.000 Fahrzeuge gestiegen. Also im Zweifel — Schichtdienste berücksichtigt — ca. 1.000 Fahrzeuge mehr die abends Parkraum suchen. So entsteht trotz relativ geringer statistischer PKW-Dichte im Stadtteil trotzdem Parkdruck. teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen
Guten Tag, In Huchting zwischen Heinrich-Plett-Allee und Dovemoorstrasse 3 H‑K werden ständig auf einem öffentlichen Grundstück mehrere PKWs unten die Bäume geparkt. Über längere Zeit fahren und wenden Autos darauf. Beim Regen das Grundstück wird zu eine große Matsche befahren. Kleine Busche und andere Pflanzen gehen dadurch kaputt. Ohne Rücksicht auf den Baumschutz haben die Einwohnern einen Parkplatz für sich gemacht.
Guten Tag, da kann ich als Gröpelinger wenig zu schreiben. Ist es ein Grundstück das man eher als Angrenzung an einem Fußweg ansehen könnte? — Dann wäre vllt. das Amt für Straßen und Verkehr zuständig. Vllt. ein Herr Schlemmer — Telefon-Nr. siehe hier: https://www.asv.bremen.de/das_amt/ansprechpartner/strassenverkehrsbehoerdliche_angelegenheiten-1979 Oder hat es eher den Charakter einer Grünanlage und zuständig wäre der Umweltbetrieb? Dort wäre es für Huchting dann der Bezirk Süd-Ost: https://www.umweltbetrieb-bremen.de/gruenpflege/unsere_pflegebezirke-15401 Die dritte Alternative wäre ein Kontakt mit dem zuständigen Kontaktpolizisten am Revier Huchting: https://www.polizei.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen09.c.7176.de