Senat beschließt Bundesratsinitiative zur Weiterentwicklung der „Argen“

Die Sena­to­rin für Arbeit, Frau­en, Gesund­heit, Jugend und Soziales
Gemein­sa­me Auf­ga­ben­wahr­neh­mung im Sin­ne der Arbeit­su­chen­den erhalten

08.12.2009

Senat beschließt Bun­des­rats­in­itia­ti­ve zur Wei­ter­ent­wick­lung der „Argen“

Lang­zeit­ar­beits­lo­se sol­len wei­ter­hin von der Agen­tur für Arbeit und Kom­mu­ne gemein­sam betreut wer­den. Dafür macht sich der Bre­mer Senat stark und hat heu­te (8. Dezem­ber) zusam­men mit Rhein­land-Pfalz eine ent­spre­chen­de Bun­des­rats­in­itia­ti­ve beschlossen.

Getrenn­te Auf­ga­ben­wahr­neh­mung“ – die­se For­mel geis­tert der­zeit durch die bun­des­po­li­ti­sche Land­schaft. Kon­kret bedeu­tet die­ser unschein­ba­re Begriff, dass zukünf­tig Lang­zeit­ar­beits­lo­se ihr Arbeits­lo­sen­geld bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit und Unter­stüt­zung für Woh­nen und Hei­zung bei der Kom­mu­ne bean­tra­gen müs­sen. Das bedeu­tet wei­ter­hin: zwei Anträ­ge, zwei ver­schie­de­ne Berech­nun­gen, weni­ger Trans­pa­renz, mehr Büro­kra­tie, weni­ger Kun­den­freund­lich­keit und mehr Kos­ten. Glei­ches gilt für Unter­stüt­zung bei der Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on. Wer eine Qua­li­fi­zie­rung braucht, muss zur Ver­wal­tung der BA, wer eine Schuld­ner­be­ra­tung braucht, muss zur Kom­mu­ne. Die Bun­des­re­gie­rung hat für die Umset­zung die­ser getrenn­ten Auf­ga­ben­wahr­neh­mung bereits ein Eck­punk­te­pa­pier vor­ge­legt. Der Ein­fluss der Kom­mu­nen auf die Aus­rich­tung der akti­ven Arbeits­markt­po­li­tik für Lang­zeit­ar­beits­lo­se geht in die­sem Sys­tem gegen null.

Arbeits­se­na­to­rin Inge­lo­re Rosen­köt­ter lehnt die­ses Modell ent­schie­den ab. „Wir haben jetzt eine Betreu­ung von lang­zeit­ar­beits­lo­sen Men­schen, die im Grund­satz funk­tio­niert, die wir aber auch noch deut­lich ver­bes­sern müs­sen. Dar­auf soll­ten wir all unse­re Ener­gie bün­deln. In den von uns geplan­ten ‚Zen­tren für Arbeit und Grund­si­che­rung’ könn­ten wir die gemein­sa­me Auf­ga­ben­wahr­neh­mung gezielt wei­ter­ent­wi­ckeln. Wich­ti­ge Schrit­te wären dabei eine ein­heit­li­che Per­so­nal­ver­ant­wor­tung. Wer jetzt auf ein ganz neu­es Sys­tem setzt, ver­schlech­tert die Situa­ti­on von arbeits­lo­sen Men­schen deut­lich. Das kann eigent­lich nie­mand wol­len“, so Rosen­köt­ter weiter.

Mit der Bun­des­rats­in­itia­ti­ve hofft der Bre­mer Senat, dass Fach­ver­stand über poli­ti­sche Que­re­len siegt. Erst Ende Novem­ber hat­te die Arbeits- und Sozi­al­mi­nis­ter­kon­fe­renz bei nur einer Ent­hal­tung beschlos­sen, dass die Grund­struk­tur der Hartz IV-Ver­wal­tung bestehen blei­ben soll. Am kom­men­den Mon­tag tref­fen sich die Minis­te­rin­nen und Minis­ter der Län­der erneut, um über das wei­te­re Vor­ge­hen zu beraten.

Die Dis­kus­si­on um die Neu­ge­stal­tung der „Arbeits­ge­mein­schaf­ten „ (in Bre­men: die BAgIS) ist durch ein Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts aus­ge­löst wor­den. Die­ses hat­te im Dezem­ber 2007 erklärt, dass die prak­ti­zier­te „Misch­ver­wal­tung“ ver­fas­sungs­wid­rig sei. Es müs­se ein­deu­tig und klar gere­gelt sein, wel­che recht­li­che Ent­schei­dung auf wel­cher staat­li­chen Ebe­ne getrof­fen wird. Bis zum 31.12. 2010 muss eine ver­fas­sungs­kon­for­me Lösung umge­setzt sein.

Die Län­der hat­ten dar­auf­hin gemein­sam das Kon­zept der „Zen­tren für Arbeit und Grund­si­cher­heit“ – kurz ZAG – ent­wi­ckelt. Die ZAG ist eine Anstalt öffent­li­chen Rechts, in der die Trä­ger – Bun­des­agen­tur für Arbeit und Kom­mu­ne – ihre Kom­pe­ten­zen bün­deln und die Hil­fen ein­heit­lich ein­brin­gen. Über das Kon­zept, für des­sen Umset­zung eine Ver­fas­sungs­än­de­rung not­wen­dig ist, waren sich im Febru­ar 2009 die Bun­des­län­der und das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les einig. Im März 2009 ent­schied dann plötz­lich die CDU-Bun­des­ta­ges­frak­ti­on, einer Ver­fas­sungs­än­de­rung nicht zuzu­stim­men. Die­se Hal­tung wird auch im Koali­ti­ons­ver­trag der neu­en Bun­des­re­gie­rung bestä­tigt. Kon­se­quenz dar­aus ist die beschrie­be­ne Tei­lung der Aufgaben.

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