Ein Gerichtsentscheid auf europäischer Ebene, das auch für Gröpelingen praktische Bedeutung haben könnte:
In Deutschland tätige Leiharbeitnehmer aus anderen EU-Staaten unterliegen meist der deutschen Sozialversicherung. Ihre Rekrutierung im Herkunftsland reicht nicht aus, um sie auch dem dortigen Sozialsystem zu unterwerfen, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. (Az: C‑784/19) …
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