Schwarzer Weg 62 / Kleidercontainer Heidbergstraße

Im Rah­men unser Lauf­ar­beit wur­den wir auch Zeu­ge der aber­ma­li­gen Ver­mül­lung am Klei­der­con­tai­ner anfangs der Heid­berg­stra­ße. Unser Die­ter Stein­feld hat es im Män­gel­mel­der ein­ge­ge­ben mit dem Vor­schlag, den pri­va­ten Eigen­tü­mer zur Auf­ga­be sei­nes Con­tai­ners auf­zu­for­dern. Es gab die Rück­mel­dung der Bre­mer Stadt­rei­ni­gung, das die Ermitt­lung des Eigen­tü­mers des Klei­der­con­tai­ners läuft.

Im Män­gel­mel­der kann man erken­nen, das die­ser Con­tai­ner ein ech­ter Hot­spot ist und es qua­si regel­mä­ßig zur Ver­mül­lung des öffent­li­chen Raum kommt. Der Män­gel­mel­der ist sei­ner­zeit vom Grö­pe­lin­ger Mar­ke­ting und dem Bei­rat pro­pa­giert wor­den und die Stadt war irgend­wann genö­tigt die­ses Mel­de­instru­ment zu lizen­sie­ren. Mit ihm kann jeder unkom­pli­ziert mit dem Smart­phone Mel­dun­gen machen. Und der Müll wird dadurch auch sta­tis­tisch sicht­bar, was es vor­her nicht gab. Der nächs­te Schritt ist dann, das die Bre­mer Stadt­rei­ni­gung bzw. das Ord­nungs­amt auch ent­spre­chend zur Ver­mei­dung vor­ge­hen und nicht nur den Müll entfernen.

.

Wir gehen davon aus, das die Ent­sor­gungs­kos­ten dies­mal dem Con­tai­ner-Eigen­tü­mer in Rech­nung gestellt wer­den. Soll­te der Stand­ort nicht zügig auf­ge­ge­ben wer­den, wird über den Bei­rat nach­ge­fasst. Im Zwei­fel gilt dies auch für den Con­tai­ner­stand­ort in der Greifs­wal­der Stra­ße, bei dem auch schon Stof­fe etc. auf dem Geh­weg gesich­tet wurden.

Bit­te geben Sie nicht auf! — Bit­te mel­den Sie jede von ihnen wahr­ge­nom­me­ne grö­ße­re Ver­mül­lung kon­se­quent über den Mängelmelder!

Das Haus an sich ist unse­res Wis­sens an die Bau­ord­nung gemel­det wor­den, weil nicht aus­zu­schlie­ßen ist, das von der Gara­ge Stei­ne auf den Geh­weg abbrö­ckeln könn­ten. Denn es wach­sen offen­bar Bäu­me aus dem hin­te­ren Gebäu­de und deren Wur­zeln könn­ten eine spren­gen­de Kraft ent­fal­ten. Wir gehen nicht davon aus, das das vor­de­re Gebäu­de zum Schwar­zen Weg hin unbe­wohn­bar ist.

.

Bis auf eine ver­mie­te­te Woh­nung im Erd­ge­schoss soll das gesam­te Gebäu­de aller­dings leer­ste­hen. Hier wird im nächs­ten Jahr dann das ver­schärf­te Wohn­raum­schutz­ge­setz grei­fen — wie auch an meh­re­ren ande­ren Lang­zeit­leer­stän­den in Grö­pe­lin­gen. CDU und FDP hat­ten in der Bür­ger­schafts­de­bat­te sol­che Pro­ble­me als nicht exis­tent beschrie­ben — Grü­ne, SPD und Lin­ke sind da klar näher dran bei den Men­schen vor Ort. Es gibt bereits eine Lis­te mit diver­sen Gebäu­den, deren Bear­bei­tung wir unver­züg­lich nach Inkraft­set­zung des Geset­zes ein­for­dern wer­den. Nach dem Gesetz hat jeder Eigen­tü­mer aller­dings von sich aus die Pflicht, dar­zu­le­gen, war­um er sein Gebäu­de mehr als ein hal­bes Jahr leer­ste­hen lässt.

Es gilt wei­ter: Nicht ein­pa­cken, son­dern kon­se­quent anpa­cken! Miß­stän­de nicht ein­fach hin­neh­men, son­dern sie abstellen.

Artikel kommentieren

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.