A 281 Wesertunnel — das Bundesverfassungsgericht lehnt die Befassung ab 14. Januar 2016 Freie Fahrt für den Wesertunnel zwischen Strom und Gröpelingen: Der Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde zweier Grundstückseigentümer abgelehnt. 2018 könnte mit dem Bau begonnen werden. Der Stadtteilbeirat Gröpelingen hatte schon in der letzten Legislaturperiode sein Einverständnis dafür gegeben. Damals war noch eine Finanzierung per Mautlösung angedacht, die mittlerweile nach den Negativerfahrungen mit anderen Projekten vom Tisch sein soll. Kurzbericht des Weser-Kuriers teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen