Abfallzwischenlager — die Fakten 24. Oktober 20147. Dezember 2014 Auf der Internetseite des Ortsamtes Hemelingen ist unter der Rubrik 2012 das Protokoll der Beiratssitzung vom 19.04.2012 und der ablehnende Beschluss zur Funkschneise 13 des Beirates Hemelingen zu finden. Die Stadt hatte seinerzeit den Ansiedlungswunsch mit Blick auf die weitere Planung für das Gebiet abgelehnt. Diese sieht planungsrechtlich eine weitere räumliche Trennung von Wohnen und Gewerbe vor, die am Standort nur ca. 50 Meter betrug. Dagegen hat der Antragsteller (Fa. ProEntsorga aus Hambergen) geklagt. Das Verwaltungsgericht Bremen hat aber rechtskräftig den Standpunkt der Stadt bestätigt. Seit etwa Februar 2013 gibt es den wohl gleichen Antrag für eine Fläche an der Hermann-Funk-Str., die auch im Besitz des gleichen Eigentümers (Fa. Hirsch) ist wie zuvor. Diese Fläche liegt im Hemelinger Hafengebiet — ein Industriegebiet. Die Entfernung zur nächsten Wohnbebauung soll 270 Meter betragen. Es befinden sich mehrere BImSchG-Betriebe in der Nachbarschaft. Planungsrechtlich würde eine Herabstufung des Industriegebietes zu einem Gewerbegebiet die dortigen Betriebe in ihrer Existenz gefährden und sehr hohe Schadensersatzforderungen an die Stadt nach sich ziehen. Man muss davon ausgehen, das der Antragsteller auf dieser Fläche wohl eine Genehmigung erhalten könnte. Jetzt gibt es die Idee, diesem Betrieb eine Fläche im Bremer Industrie-Park vozuschlagen, wo am gewählten Standort eine Entfernung zur nächsten Wohnbebauung (in Burg) von über 1.000 Metern gegeben sein soll. Das erscheint sinnvoll. Ob sich der Antragsteller darauf unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einlässt, ist offen. Wenn man der Begründung aus dem o.g. Protokoll folgt, dann nimmt die Fa. ProEntsorga bereits heute die Stoffe in Bremen an und bringt sie an den Standort hinter Osterholz-Scharmbeck. Insofern wäre rein logistisch ein Standort auf dem Weg vllt. sinnvoll. Allerdings dürfte im Bremer Industrie-Park freies Land sein, während sich am Standort im Hemelinger Hafen ggf. schon räumliche Voraussetzungen befinden. Es gibt einen Masterplan Gewerbe und auch einen Masterplan Industrie. Eine klare Aussage, an welchem Standort sich die Abfallwirtschaft in Bremen vorzugsweise ansiedeln kann, darf, soll, muss, die wurde aber bisher nicht gemacht. Das steht jetzt an. Schaut man sich auf der Internetseite der der Wirtschaftsförderung Bremen die in Bremen vorhandenen Gewerbe- und Industriegebiete an, so ist lediglich bei 2 Flächen die Ansiedlung von Recyclingbetrieben vermerkt: Im Hemelinger Hafen und im Bremer Industrie-Park. Als Ort für industrielle Produktion wird dazu das Gelände “Bremer Vulkan” genannt. Im Hemelinger Hafen gibt es aber gar keine freien städtischen Flächen. Der Bremer Industrie-Park verfügt hingegen über große freie städtische Flächen, von denen erst ein kleinerer Anteil erschlossen ist. Unsere Beiratsfraktion hatte in der Stellungnahme zum Gewerbeentwicklungsplan 2020 mit Blick auf die geplante Weserquerung und die sich dann ergebende Nähe zum Güterverkehrszentrum darauf gedrängt, das dieses Gebiet auch für die Ansiedlung von Logistikbetrieben vorgesehen wird. Dies wurde ab dem 5. Bauabschnitt auch so aufgenommen und ist im Gewerbeentwicklungsplan 2020 nachzulesen. Es liegt auf der Hand, das bei einem seit über 100 Jahren entwickelten Flächennutzungplan nicht plötzlich neue Industriegebiete aus dem Hut gezogen werden. Schon gar nicht Flächen die auch noch im städtischen Besitz sind. Man muss daher kein Prophet sein um vorherzusagen, das bei dem gewachsenen Flächennutzungsplan, den heutigen rechtlichen Bestimmungen der Entfernung zur Wohnbebauung und den freien Flächen der Bremer Industrie-Park ein Standort sein wird, der für solche Ansiedlungen im Zuge der Beratungen in Frage kommt. Weil er es — siehe oben — heute etwas leise ausgesprochen bereits ist. Und man muss klar sehen: Jeder der gegen eine Ansiedlung in über 1.000 Metern Entfernung zur Wohnbebauung im Industrie-Park wettert, der spricht sich dann im gleichen Atemzug für eine Ansiedlung in nur 270 Metern Entfernung in Hemelingen oder einer Ansiedlung außerhalb Bremens aus. Und es handelt sich beim konkreten Vorhaben vermutlich um ein immer noch relativ kleines Abfallzwischenlager — also eine Sammelfunktion, was eine klassische Logistikfunktion ist. Es bestehen heute weit größere Betriebe mit kritischen Stoffen in viel näherer Entfernung zur Wohnbebauung in Gröpelingen (z. B. Nehlsen-Plump), die auch Abfälle behandeln. Es geht in diesem Verfahren schon gar nicht um die Ansiedlung eines nach seiner Art fast Produktionsbetriebes wie bei der explodierten Fa. Organic Fluid in Ritterhude. Vllt. ist mancher (SPD)-Politiker schon im Wahlkampfmodus, wenn er wie auf der Beiratssitzung am 22.10.2014 geschehen, Oslebshauser Bürgern verspricht: “Mit uns wird es keine Ansiedlung geben!”- Das erinnert stark an die Zeit vor der letzten Wahl im Mai 2011, als SPD-Politiker den Bürgern sagten “Mit uns wird es keine 180-Meter Windkraftanlage am Riespot geben!” Eine ehrliche Kommunikation mit den Bürgern sieht anders aus. Wir als Grüne Beiratsfraktion in Gröpelingen würden auch lieber keine weiteren Betriebe der Abfallwirtschaft im Bremer Industrie-Park haben. Aber die Realität ist, das jeder von uns auch gefährliche Abfälle produziert: Öl, Bremsflüssigkeit etc. im Auto, Fahrradkettenöl, Tintenpatronen, Farben, Lacke, Kleber, abgelaufene Medikamente … . Und diese Dinge gehören ordnungsgemäß entsorgt — und nicht wie aus Italien berichtet irgendwo von einer Entsorgungsmafia verbuddelt oder in die See gekippt. Dazu gibt es eine freie Wirtschaft und das heisst in der EU auch freier Warenverkehr. Leider auch für Abfälle die noch wirtschaftlich verwandt werden können. Auch Oslebshauser Entsorgungsbetriebe bieten ihre Dienstleistungen europaweit an. Das mag man abschaffen wollen — aber das ist auf Beirats- oder Kommunal- oder Landesebene nicht errreichbar. Und setzt man dann die Kirchturmsbrille ab, dann macht es Sinn, solche Betriebe besser in 1.000 Metern Entfernung zur Wohnbebauung mit einem direkten Autobahnanschluss anstatt in 50 oder 300 Metern Entfernung mit evtl. viel Fahrerei unweit von Wohngebieten anzusiedeln. Ein konkretes Beiratsvotum ist im übrigen von Beirat Burglesum gefordert, da der gewünschte Ansiedlungsort dort liegt. Der Beirat Oslebshausen wäre gefragt, wenn eine Ansiedlung z. B. im Bereich Wehrkamp/Hüttenstr. als erweiterter Teil des Bremer Industrie-Parks oder im Seehafengebiet vorgesehen wäre. teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen