Abriss eines Langzeitleerstandes

In Oslebs­hau­sen wird aktu­ell ein seit vie­len Jah­ren leer­ste­hen­des Gebäu­de abge­ris­sen. Es soll von einem benach­bar­ten Bau­un­ter­neh­mer eine Neu­bau­pla­nung geben.

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Ansons­ten sind wir beim The­ma Lang­zeit­leer­stän­de auch nach Jah­ren lei­der noch nicht wei­ter­ge­kom­men. Es gibt wei­ter Men­schen in Bre­men die güns­ti­gen Wohn­raum suchen. Auf der ande­ren Sei­te ste­hen wei­ter etli­che Häu­ser in Grö­pe­lin­gen leer. Das ärgert uns sehr. Aber lei­der gibt es auf der poli­ti­schen Ent­schei­dungs­ebe­ne der Bür­ger­schaft bzw. in der Bau­ver­wal­tung den Fak­ten nach kein Inter­es­se an die­sem Umstand etwas zu ändern. Dabei wäre die Auf­nah­me einer Treu­hän­der­re­ge­lung in das Bre­mi­sche Wohn­raum­schutz­ge­setz nicht kom­pli­ziert und damit hät­te man eine wir­kungs­vol­le Ein­griffs­mög­lich­keit wie es sie in z.B. Ham­burg bereits gibt.

 

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