Anträge für die Beiratssitzung am 20.06.2018 4. Juni 2018 Unsere Fraktion hat für die kommende Beiratssitzung 3 Anträge erarbeitet. Im ersten Antrag geht es um die insgesamt ca. 18.000 qm große Fläche zwischen den Gleisen der Hafeneisenbahn im Abschnitt zwischen Kap-Horn-Straße und ca. dem Grundstück von ehemals Louis-Krages. Wir könnten uns hier z.B. eine Hundeauslauffläche vorstellen. Bisher darf die Fläche offiziell nicht betreten werden, sie wird aber bereits von einer Reihe von Hundebesitzern als Auslauffläche genutzt und auch der Bremer Tierschutzverein hat uns mitgeteilt, das er auf den ersten Blick keine grundsätzlichen Einwände gegen solche eine Fläche hätte. Die bisherige Diskussion hat gezeigt, das solch eine Nutzung im Grünzug West nicht möglich ist. Der Antrag mag für manche “etwas verrückt” sein — das Risiko gehen wir ein. 😉 Im weiteren Verlauf der Bahngleise Richtung Oslebshausen kommt es zu zahlreichen Gleisüberschneidungen und Flächenaufweitungen, so das dort kein zusammenhängender größerer Gleiszwischenraum vorhanden ist. Der Antrag mit einer visuellen Erläuterung, weil vielleicht nicht alle Leser hier die Fläche kennen: Antrag Gröpelingen 20180620 B90 Grüne Wuff-Wuff Fläche zwischen Bahngleisen Hafenrandstraße Gröpelingen1 Der zweite Antrag ist eine Reaktion auf den Ansiedlungswunsch eines Bioabfallumschlagslager in der Windhukstraße, für die keine Beteiligung des Beirates notwendig war, weil die Fläche bereits als Abfallwirtschaftsfläche genehmigt ist und offenbar auch über die notwendigen Abfallschlüsselnummern verfügt. Diese Genehmigung erfolgte vermutlich im Jahr 2003 — also vor 15 Jahren. Seitens des aktuellen Beirates gibt es derzeit keine Übersicht über die Gesamtlage. Das ist auch ein grundsätzliches Problem der Beiratstätigkeit, wenn bei jeder Wahl alle 4 Jahre neue Beiratsmitglieder gewählt werden und man quasi vom Wissensaufbau immer wieder bei nahe null anfangen muss. Dann hat die Verwaltung natürlich auch “leichtes Spiel” ggü. dem Beirat. Antrag Gröpelingen 20180620 B90 Grüne Abfallgenehmigungen Der letzte Antrag befasst sich mit baurechtlichen Änderungen ebenfalls im Zuge der Diskussion um das Bioabfallumschlagslager. Selbst die Interessenvertretung der Hafenwirtschaft fand an dem Standort Windhukstraße so eine Nutzung nicht richtig, obwohl sie 1 Kilometer entfernt von der nächsten Wohnbebauung ist, ein Geruchsgutachten keinerlei Auswirkung über 100 Meter hinaus vorhersagte und an dem Standort an freier Luft seit vielen Jahren riechende Abfälle umgeschlagen werden. Daher ist zu hoffen, das sie das grundsätzlich auch für den gesamten Industriehafenbereich tun. Also ist die konsequente Forderung, das das Gebiet von der Gewerbeklasse 1 in ein Industriegebiet umgewandelt wird, in der dann die Baunutzungverordnung angewandt werden kann, mit der weitere Ansiedlungen von Abfallwirtschaftsbetrieben baurechtlich ausgeschlossen werden können. Alles andere entlarvt sich letztlich als “war nicht so gemeint” bzw. man gaukelt den Bürgern etwas vor, was man gar nicht will. Wir wollen ehrlich zu den Bürgern sein — und wagen daher die Probe. Desweiteren ist es so, das die Flächen etwa in der Windhukstraße quasi komplett genutzt sind. D.h., die Firmen die hier aktiv sind genießen selbst bei einer Änderung Bestandsschutz. Deshalb macht es Sinn sich auf Flächen zu konzentrieren, die derzeit nicht genutzt sind und nahe zu anderen Nutzungen liegen. Das ist an der Kap-Horn-Straße der Fall, wo z.B. der ehemals von der BLG genutzte Kap-Horn-Hafen brach liegt. Diese Fläche soll rechtlich in Gewerbegebiet umgewandelt werden, um Veränderungen im bereits angrenzendem Gebiet Use Akschen / Waterfront nicht zu gefährden. Das Gebiet ab Getreideverkehrsanlage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Beirates Walle. Eine weitere Forderung zielt auf den Umstand ab, das nur in einem Seehafengebiet die Technische Anleitung Lärm nicht gilt — dies gilt dieser Verordnung nach aber nicht für jeden Hafen. Im Flächennutzungsplan ist der Industriehafen als “Sondergebiet Hafengebiet” planfestgestellt — nicht als “Sondergebiet Seehafengebiet”. Diesen Punkt wollen wir geklärt wissen. Antrag Gröpelingen 20180620 B90 Grüne OT 122 teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen