Aufgaben des Beirats 29. Juli 200930. Januar 2014 Was ist der Beirat? Der Beirat ist quasi ein frei gewähltes Kommunalparlament. Insgesamt 22 “Stadtteilparlamente” gibt es in Bremen. Die Stellung der Beiräte in der Hansestadt Bremen ist dabei aber erheblich schwächer ausgeprägt als z. B. die Stellung eines Stadt- oder Gemeinderates. Die Bremer Beiräte sind im wesentlichen Mittler zwischen den Bürgerinnen und Bürgern in den Ortsteilen und der Verwaltung. Sie vertreten Ihre Interessen im Stadtteil, transportieren Ihre Bedenken und Anregungen zu städtischen Vorhaben auf die Entscheidungsebene z.B. der Bremer Bürgerschaft oder des Senats. Die Beiräte sollen aber auch eigene Ideen und Planungsvorstellungen entwickeln und diese in der Umsetzung begleiten. Anbindung des Beirats an ein Ortsamt Verwaltungstechnisch ist ein Beirat an ein Ortsamt angekoppelt. Das Ortsamt Bremen-West betreut z. B. die Beiräte Oslebshausen/Gröpelingen, Walle und Findorff. Die Fachaufsicht liegt seit 2007 bei der Senatskanzlei. Was macht der Beirat? Gesetzliche Grundlage ist das Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter. Jeder Beirat tagt ca. alle 1 — 2 Monate in öffentlicher Sitzung. Hier werden besonders interessante, brisante oder kontroverse Projekte im Stadtteil von VertreterInnen der Behörden vorgestellt, mit Interessierten diskutiert und Stellungnahmen verabschiedet. Die Stärke der Beiräte ist abhängig von der Mitarbeit der Bevölkerung, der Vereine und Initiativen — also von Ihnen!. Die Termine und die Tagesordnung werden — mehr oder weniger kurzfristig — in den örtlichen Zeitungen veröffentlicht. Im TOP “Anträge, Anregungen und Wünsche in Stadtteilangelegenheiten” kann jeder Mensch sein stadtteilbezogenes Anliegen äußern oder über einen sogenannten “Bürgerantrag” gleich in Papierform einbringen. Praktischerweise werden oft vor einer Beiratssitzung im Baugesetzbuch vorgeschriebene Einwohnerversammlungen zu bestimmten Bebauungsplänen abgehalten. Ferner hat der Beirat auch sogenannte Globalmittel über die er selbst entscheiden kann. Im Beirat Gröpelingen sind dies jährlich etwa 70.000 Euro. Näheres zur Antragstellung sind auf der oben genannten Internet-Seite des Ortsamt West zu finden. Beratungsintensive Themen werden in Beiratsausschüssen vorbehandelt Ähnlich wie in anderen Parlamenten werden auch im Beirat bestimmte Themen in Fachausschüssen beraten. Auch diese Sitzungen sind mit dem neu verabschiedetem Beirätegesetz jetzt öffentlich. Oftmals wird die eigentliche Entscheidung zu einem Thema bereits im Fachausschuss getroffen, da einstimmige Beschlüsse in den Ausschüssen als Beiratsbeschluss gelten. Würde man alles auf einer Beiratssitzung entscheiden wollen, müsste man deutlich mehr Sitzungen abhalten. Der Beirat Gröpelingen hat z.B. in der aktuellen Regierungsperiode 2011 — 2015 die Ausschüsse Bildung, Kultur, Integration und Sport Soziales, Jugend, Gesundheit und Inneres Bau und Verkehr Arbeit, Wirtschaft, Häfen, Umwelt und Energie gebildet. Die Protokolle der Sitzungen können (zukünftig wieder) auf der Seite des Ortsamt Bremen-West eingesehen werden. Daneben gibt es noch einen Koordinierungsausschuss, in dem sich z.B. vor den Beiratssitzungen die Fraktionsvertreter absprechen bzw. die Arbeit im Beirat abgestimmt wird. Diese Sitzungen sind nicht-öffentlich. “Das alte nicht mehr gültige Beirätegesetz 2002” Beirätegesetz teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen