Aus dem Weser-Kurier: Zum 1. August treten einige neue Gesetze und Änderungen in Kraft 31. Juli 201631. Juli 2016 Qualifizierung: Für gering qualifizierte Beschäftigte soll es bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt geben. Ab 1. August können sie eine Prämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen erhalten, wenn sie einen Berufsabschluss nachholen. Für Mitarbeiter in kleinen und mittleren Betrieben gibt es Zuschüsse bei Weiterbildungen außerhalb der Arbeitszeit. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Sozialrecht: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden künftig für zwölf Monate bewilligt. Ziel der Rechtsvereinfachung für die Grundsicherung ist nach Angaben der Bundesregierung, Leistungsberechtigten schneller und einfacher Klarheit über ihre Ansprüche zu geben. Langzeitarbeitslose können zudem für drei Jahre eine öffentlich geförderte Beschäftigung ausüben; mehr Wohnungen können im Rahmen der Grundsicherung als angemessen bewertet werden; Auszubildende können aufstockend Arbeitslosengeld II beziehen; hat jemand einen Job gefunden, können die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sechs Monate weiter bewilligt werden. teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen