Ausschuss “Arbeit” am 26.03.2015 24. März 201528. März 2015 Der Ausschussvorsitzende hatte federführend Fragen gesammelt und diese Zusammenstellung vor einigen Wochen an das Jobcenter West gesandt. Die Fragen die uns an diesem Abend beschäftigen: Jobcenter West — Fragen 2015 Die vorherige Vorbereitung des Termins hat sich als sinnvoll erwiesen. Denn so konnten aufbauend auf die Gespräche der Vorjahre gezielt nachgefragt werden und in einem 2,5 stündigen Informationsaustausch viele Dinge angesprochen werden. Der Leser hier wird deshalb auch auf die Gesprächsergebnisse des Jahres 2014 hingewiesen. Die Langzeitarbeitslosenquote unter den arbeitslos gemeldeten erwerbsfähigen SGB-II-Empfängern (ca. 50 % der gesamten erwerbsfähigen SGB-II-Empfänger) liegt bei ca. 50 %. Die Definition der Langzeitarbeitslosigkeit geht ein bißchen an der Realität vorbei. Sie ist nach § 18 SGB III so definiert, das jemand der mehr als ein Jahr arbeitslos ist, langzeitarbeitslos ist. Macht er eine Fördermaßnahme wie früher einen InJob, dann beginnt an dessen Ende die Zeitrechnung erneut. D.h., es werden bei dieser Stichtagsermittlung Menschen nicht in die Berechnung aufgenommen, obwohl sie bereits länger als ein Jahr nicht mehr am ersten Arbeitsmarkt beschäftigt sind. Für den Jobcenterleiter West ist daher der SGB-II-Langzeitbezug als statistische Größe wichtiger. Die ist definiert, wer mehr als 2 Jahre im SGB-II-Bezug ist und die Zahl wird dann nicht durch Fördermaßnahmen unterbrochen, in denen weiter SGB-II-Geld bezogen wird. Diese Quote liegt im Bereich des Jobcenters West – also den Gröpelinger Postleitzahlen 28237 und 28239 sowie die Waller Postleitzahl 28219 — bei über 70 %. Daraus ergibt sich dann, das es keine speziellen Gründe für den Langzeitbezug gibt, aus denen man dann spezielle Ansatzpunkte entwickeln könne. Der Langzeit-SGB-II-Bezug betrifft also alle Gruppen: Jung — Alt, männlich — weiblich, alleinstehend — mit Kindern, Ausländer — Migrant — Deutscher Pass, Christ – Muslim – Buddhist. Der 2014 berichtete sehr hohe Anstieg der SGB-II-Empfänger aus Bulgarien (und Rumänien) hat sich 2015 von 460 auf 597 erwerbsfähigen Menschen erhöht. Das ist weniger als zu befürchten war und von der Arbeitslosenquote her gibt es damit keine klar erkennbare Häufung gegenüber dem sonstigen Gröpelinger Bevölkerungsdurchschnitt auch. Im Bereich des Jobcenters West gab es 778 sogenannte Aufstocker (von ca. 8.400 insgesamt erwerbsfähigen SGB-II-Empfängern), die nach Feststellung des Jobcenters soviel arbeiten wie sie können, damit aber trotzdem weniger verdienen als den SGB-II-Regelsatz. Innerhalb dieser Gruppe gibt es leider keine weitere statistische Unterscheidung nach dem Familienstand. Wenn z.B. jemand zum Mindeslohn 40 Std. arbeitet, wird er als Alleinstehender über dem SGB-II-Regelsatz liegen, mit einer gewissen Anzahl an Kindern aber nicht mehr. Das Thema der Förderung alleinstehender Personen mit Kindern ist in der Praxis anders als in der Theorie. Wie berichtet erklärt das Jobcenter, das an der Kinderbetreuung im Grundsatz keine Arbeitsaufnahme scheitert. Trotzdem gibt es unter den SGB-Empfängern einen hohen Anteil an Alleinerziehenden. Da kommen dann viele Dinge zusammen. Z. B.: O haben Arbeitgeber Vorbehalte bzgl. möglicher Krankentage oder bieten keine Teilzeit an. O Bei Schichtarbeit wird eine Tagesmutter benötigt, was mindestens längeren zeitlichen Vorlauf bedarf und wo ggf. dann eine Betreuungsmöglichkeit auch weiter weg liegt, was wiederum Fahrprobleme aufruft. O Wiegen die SGB-II-Empfänger natürlich auch die Kosten der Kinderbetreuung mit dem eigenen Verdienst ab. In einem hochbezahlten Beruf ist es wesentlich einfacher als Alleinstehender ohne Ausbildung. Es wurde die Anzahl, die Begründungen sowie die Vorgaben und Handlungsanweisungen für Sanktionen im Bereich des Jobcenters West dargelegt. Für die Betreuung von Akademikern gab es vor der Maßnahme „Joboffensive“ im Jobcenter West 2 spezielle Mitarbeiter. Im Rahmen der Joboffensive wurden 10 Berufsfelder definiert und diese beiden Mitarbeiter einbezogen. Vielleicht muss man auch anerkennen – für den Betroffenen ist die Selbstreflexion vllt. schwierig – das es nicht für jede akademische Ausbildung an jedem Ort einen Bedarf gibt und ggf. eine berufliche Neuorientierung notwendig ist. Die kritische Frage nach dem Bewerbungstraining wurde dahingehend beantwortet, das jeder der zuvor mindestens 6 Monate nicht im SGB-II-Bezug war und dann in den SGB-II-Bezug kommt, einen Termin für eine halbtägige sogenanntes Startveranstaltung bekommt. Diese Veranstaltung wird von einem externen Dienstleister durchgeführt und informiert über die aktuelle gesetzliche Regelungen inkl. „wie man sich heute bewirbt“. Es ist aber auch möglich, das bei erkennbarer Nutzlosigkeit dieser Termin im Aufnahmegespräch gestrichen wird. Für Selbständige gibt es 2 speziell zuständige Vermittler. Diese arbeiten mit dem im Land Bremen bekannten Gründungsberatungsstellen zusammen. Die Beratung betrifft aber nicht nur Arbeitslose in Richtung Selbständigkeit, sondern auch längere Zeit selbständige SGB-II-Empfänger in Richtung einer Umsatz-/Einkommenserhöhung oder den Wechsel in eine angestellte Tätigkeit. Änderungen durch den Mindestlohn sind noch nicht so recht erkennbar. Jedoch gibt es die gesetzliche Möglichkeit, daß das Jobcenter Arbeitgebern mittels Bescheinigung befristet die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen unterhalb des Mindestlohns ermöglicht. Diesen Weg möchte das Jobcenter aber nicht gehen, weil es im Grunde weitere Aufstocker produziert und evtl. ein gezieltes Unterlaufen des Mindestlohns unterstützt. Das Jobcenter will andere Förderwege finden, die die Auszahlung des Mindestlohns an den Arbeitnehmer ermöglichen. Das Jobcenter hat nichts gegen Fahrradabstellbügel vor seinem Haus. Der Schiffbauerweg liegt jedoch in Zuständigkeit des Bremer Häfen und das war in der Vergangenheit wohl etwas kompliziert von den Zuständigkeiten her. Handlungsauftrag an den Stadtteilbeirat. Die Fa. Tertia stellte dann ihr Projekt Förderzentrum für über 25jährige vor, aus dem sie bei einer Ausschreibung des Bremer Arbeitsressorts als Gewinner hervorgegangen ist. Es ist vorgesehen für maximal 50 Personen auf einmal und hat sich im ersten Quartal 2015 im ehemaligen Restaurant des Lichthauses sowie „im spannenden Gröpelinger Ortsbereich“ Use Akschen angesiedelt. Berufsfelder sind derzeit Metall/Holz, Garten- und Landschaftsbau und Hauswirtschaft/Gastronomie. Neben Sozialpädagogen gibt es dafür auch Fachpersonal. Sinn ist die Heranführung an eine Qualifizierungsmaßnahme und die Beseitigung von evtl. Stolpersteinen. Man hat die Erfahrung gemacht, das viele (teure) Berufausbildungsmaßnahmen abgebrochen werden, weil es z. B. eine Schuldenproblematik, ein geringes Durchhaltevermögen oder psychische Probleme gibt. Es ist aussichtsreicher, erst diese Problem zu lösen und dann mit einer Ausbildung anzufangen. Die Betreuung soll maximal 9 Monate sein – bei schnellen Erfolg kürzer oder auch mal länger. Das Projekt ist auf 18 Monate angelegt und kann bei Zufriedenheit des Auftraggebers zweimal verlängert werden. Aus unserer Sicht begrüßen wir das Projekt sehr. Aber man muss auch feststellen, das es das alles schon ähnlich gegeben hat und durch die Kahlschlagspolitik der schwarz-gelben Bundesregierung zertrümmert wurde. Und es erscheint und wenige wirtschaftlich, wenn in Abständen von vllt. nur 18 Monaten immer neue Firmen den Auftrag bekommen und dann wieder neue Maschinen angeschafft und neue Räume angemietet werden müssen. Eine für viele soziale Einrichtungen wichtige Frage ist, wie es ab dem 01.08.2015 mit der geförderten sozialen Beschäftigung weitergeht. Wir hatten hier aus der Besprechung am 19.11.2014 mit dem Arbeitsressort über das Ehrenamtsmodell und das Fördermodell FAV (bis zu 75 % Lohnkostenzuschuss für maximal 12 Monate durch das Jobcenter) berichtet. Das wird eine der ersten Aufgabe für die neu gewählte Regierung sein. Bei den Lokalen Förderzentren läuft derzeit die Ausschreibung – allerdings zentral über die Bundesagentur und ohne die Einflussmöglichkeiten wie beim Förderzentrum für über 25jährige. Es ist für die SGB-II-Empfänger gedacht, die weiter weg vom ersten Arbeitsmarkt eingeschätzt werden wie die Teilnehmer des vorgenannten Förderzentrums. Der Quartiersservice Gröpelingen teilt wie hier schon geschrieben das Schicksal durch die Zerschlagungsmaßnahmen der schwarz-gelben Bundesregierung – 50 % Reduzierung. Wir warben dafür, dies bei evtl. zukünftigen Maßnahmen im Hinterkopf zu haben, denn Gröpelingen muss durch welche Maßnahmen auch immer wieder sauberer werden. Bei der grundsätzlichen Arbeit des Jobcenters bleibt es weiter so, das die Zahl der Arbeitsvermittler in keiner Weise ausreicht. Im Projekt Joboffensive hat ein Arbeitsvermittler 100 SGB-II-Empfänger zu betreuen – normalerweise sind es 350. Das entspricht auch nicht dem, was bei der Einführung angestrebt wurde. Das bedauerliche ist, das die Bundesagentur offenbar 85 % der Personalkosten eines Arbeitsvermittlers übernimmt und Bremen nur 15 % zahlen müsste. Dieses Thema werden wir weiter bearbeiten – wenn Sie uns denn ihre 5 Stimmen bei der nächsten Beiratswahl geben. 🙂 Der Abschluss bildete die Frage der Flüchtlinge. Hier ist das Jobcenter Bremen besonders stark betroffen, denn wenn der Antrag auf Asyl anerkannt wurde, dann geht es vom Asylbewerberleistungsgesetz in den SGB-II-Bezug über. Diese Regelung gibt es auch für weitere Konstellationen, etwa wenn der Asylantrag noch nicht anerkannt wurde, aber der Antragsteller eine gewisse Zeit hier ist und keine Abschiebung droht. Z. Zt. soll ein Großteil der Flüchtlinge im Schiffbauerweg 4 bereits vom Jobcenter West betreut werden, weil dort im Moment der Flüchtlingsanteil aus klar anerkannten Staaten (Syrien) hoch ist. Bekanntlich sind darunter auch viele Hochqualifizierte. Dennoch ist der Bedarf an Sprachkursen hoch. Durch die hohe Anzahl an Flüchtlingen die in das SGB-II-System übergehen werden, werden sich auch die statistischen Zahlen deutlich verändern. Man muss wohl kein Hellseher sein um zu erkennen, das das Personal im Jobcenter noch mehr zum Engpass wird als bisher schon. teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen