Ausschuss “Wirtschaft …” am 06.02.2013 um 18:30 Uhr 7. Februar 201311. April 2013 im Ortsamt West, Sitzungssaal im 3. Obergeschoss. Erster Tagesordnungspunkt war die Neuaufstellung des Landschaftsprogramms im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Alle Informationen dazu können der eingerichteten Internetseite entnommen werden. Beteiligen Sie sich mit eigenen Ideen! Von uns initiiert gab es dann das Thema “Spielhallen — Sportwettläden — Vergnügungsstätten” angesprochen werden. Fragen waren z.B.: Zum Automatenspiel: Wo ist die Grenze zwischen „Teestuben mit Automatenspielen“ und „Spielsalons mit Getränkeverkauf“? Im Bereich Gröpelinger Heerstr./Lindenhofstr. im dortigen Bebauungsplan 1901 sind neue Vergnügungsstätten nicht zulässig. Warum sind Sportwettläden keine Vergnügungsstätten wie Spielautomatensalons? Wie ist der Stand der Gesetzesumsetzung nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag? Gibt es eine Art Bestandsschutz für bestehende Läden? Die geltenden Gesetze können hier eingesehen werden: Aussagen auf der Seite des Stadtamtes. Bisher hat es deswegen keine Umsetzung im Bereich Sportwetten gegeben, weil das Land Hessen zentral für die Vergabe der bundesweit gültigen 20 Wettlizenzen zuständig ist. Das dortige Vergabeverfahren soll jetzt im Mai/April beendet sein. Danach erfolgt die Umsetzung. Ob es erneut hemmende europarechtliche Rechtsstreitigkeiten gibt, ist derzeit unklar. Denn mit der Erteilung der Lizenzen splittet sich ja auch die Angebotsseite auf und die lizensierten Anbieter haben evtl. ein Eigeninteresse daran, nicht lizensierte Anbieter nicht auf den Markt kommen zu lassen. Gewerberechtlich sind lt. Auffassung des Stadtamtes sowohl Spielhallen wie auch Sportwettläden Vergnügungsstätten. Ob und warum es baurechtlich anders gesehen wird, wird nachgefragt. Wenn jemand “einfach so” eine Nutzungsänderung vornimmt, wird das ja erstmal nicht im Baubereich bekannt. In den Nebenstraßen läuft viel über Vereine, bei der jedenfalls offiziell nur Vereinsmitglieder Zutritt haben (Stichwort Getränkeverkauf). Hier führt der Datenschutz auch zu einer Nichtweitergabe von Informationen die das Finanzamt z.B. aus der Abgabeordnung hat. Der Ausschuss kam überein, eine Aufstellung aller im Stadtteil vorhandener Spielautomatensalons, Sportwettläden und artverwandtes zu erstellen. Weitere Tagesordnungpunkte waren der Gewerbeentwicklungsplan, der Abbau von 3 öffentlichen Telefonzellen (Bromberger Str., Stubbener Str., Alter Winterweg), die Mitte März bevorstehende Gröpelinger Kirmes, Anträge auf Eröffnung zweier weiterer Sportwettläden an der Gröpelinger Heerstr., Schwarzer Weg 141, die Windkraftfläche F sowie die weitere Ausschussarbeit allgemein in diesem Jahr. teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen