Beiratssitzung am 30.11.2017 3. Dezember 20173. Dezember 2017 An diesem Abend tagten die 3 Beiräte Findorff, Walle und Gröpelingen gemeinsam in der Mensa der Gesamtschule West. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und des für einige relativ kalten Raums wurde die Beiratssitzung nach 3 Stunden um 21:30 Uhr beendet. Tagesordungspunkt Nummer 1 war die Vorstellung der Neubaupläne für das Westbad. Uns waren die Pläne bereits aus einer vorherigen Präsentation bekannt. Die Bremer Bäder haben sich in der Erarbeitung der Pläne an das Bäderkonzept gehalten und ein bundesweit in Bäderbauten führendes Architekturbüro beauftragt. Diese Pläne müssen nun mit den Anregungen der Beiratssitzung nun noch weiter ausgearbeitet und ggf. modifiziert werden. Wichtig ist z.B. zu überprüfen, ob für die jetzt schon absehbare höhere Kinderanzahl die Größenordnung des Lehrschwimmbecken ausreicht. Von vornherein war mit dem Bäderkonzept klar, das es keine Saunalandschaft geben wird. Dito findet das Solebad keine wirtschaftliche Nachfrage. Geplanter Baubeginn ist derzeit 1. Hälfte 2019 mit ca. 2 Jahren Bauzeit. Zweiter Tagesordnungspunkt war der geplante Ordnungsdienst, über den wir hier schon in Aufnahme der Gröpelinger Sorgen als unseren Beitrag zum Koalitionsvertrag berichtet hatten. 3 der 23 Stellen sind bereits besetzt. Die Ausschreibung der 20 Stellen auf der Straße erfolgt in Kürze. Dann gibt es eine mehrmonatige Schulungs- und Einarbeitungsphase. Jedenfalls anfangs ist eine Dienststelle mit der Verkehrsüberwachung geplant, um Rückkoppelungen zwischen den beiden Abteilungen zu ermöglichen. Die Stadtteile werden unterschiedliche Anforderungen haben — bei einem ist es mehr ausufernde Gastronomie und Lärm, bei anderen Müllablagerungen der verschiedensten Arten oder sonstige Dinge, die der Bremer Ordnungswidrigkeitenkatalog so bereithält. Wichtig ist, das man anfängt und dann die Entwicklung beobachtet und ggf. nachsteuert. Es wurde dann noch ein Katalog an Änderungen zum Beirätegesetz von den Beiräten Walle und Gröpelingen verabschiedet. Eine angenommene Änderung (zu § 7 III) besagt, das es Beiratsmitgliedern zukünftig untersagt sein soll, mit Bürgern in Kontakt zu treten die z.B. ein Bürgerbegehren in einer Beiratssitzung vorbringen. Das soll nur noch möglich sein, wenn zuvor mindestens ein Viertel der Beiratsmitglieder dies authorisiert haben. WIR GRÜNEN halten das für einen eklatanten Verstoß gegen den Unabhängigkeitspassus, der im § 18 I des Beirätegesetzes enthalten ist und wie übrige gewählte Parlamentsabgeordnete auch Beiratsmitglieder unabhängig von Weisungen stellt und sie bei ihrer Tätigkeit nur durch ihre freie, dem Allgemeinwohl bestimmte Überzeugung leiten lässt. Daher gehen wir davon aus, das dieser Passus keinen Eingang in das Beirätegesetz finden wird. teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen