Beiratssitzung vom 10.12.2014

in der Jugend­kir­che in der See­wen­jes­tr. mit ca. 60 Gästen.

Vor­ge­stellt wur­den uns zunächst die sehr schö­nen Räum­lich­kei­ten, die noch in einer Umbau­pha­se sind, aber z. B. für klei­ne­re Thea­ter­pro­jek­te gute Bedin­gun­gen bie­ten. Eine ech­te Vor­zei­ge-immo­bi­lie. 🙂

Haupt­the­ma an die­sem Abend war “Umgang mit pro­ble­ma­ti­schen Wohn­ver­hält­nis­sen im Stadt­teil”. Anwe­send war u.a. Herr Staats­rat Gola­sow­ski mit eini­gen Mit­ar­bei­tern sei­nes Ressorts.

Auch im Bau­res­sort ist auf­ge­fal­len, das nicht nur aber spe­zi­ell im Bre­mer Wes­ten das Auf­kau­fen alter Immo­bi­li­en, das Auf­hüb­schen und dann die ggf. matrat­zen­wei­se Ver­mie­tung als lukra­ti­ves Geschäfts­mo­dell ent­deckt wur­de. Dem Bau­res­sort ste­hen hier die Mög­lich­kei­ten der Lan­des­bau­ord­nung zur Ver­fü­gung. D.h. sie kann bei einem kon­kre­ten Ver­dacht über­prü­fen, ob in der Immo­bi­lie z. B. die Brand­schutz­be­stim­mun­gen ein­ge­hal­ten wer­den. Wenn Wohn­raum zu gewerb­li­chen Zwe­cken genutzt wird, dann liegt ggf. eine unzu­läs­si­ge Nut­zung vor. Wenn dabei wie bei der Lebens­mit­tel­her­stel­lung gesund­heit­li­che Aspek­te hin­zu­kom­men, dann wer­den Gewer­be­auf­sicht oder Gesund­heits­amt hinzugezogen.

Im Vor­feld der Sit­zung wur­den von Anwoh­nern 5 Immo­bi­li­en genannt, denen die Bau­ord­nung mit Besu­chen vor Ort nach­ge­gan­gen ist. Aus Daten­schutz­grün­den durf­ten in der Sit­zung kei­ne Adres­sen genannt wer­den. In 2 Fäl­len wur­den Ver­stö­ße fest­ge­stellt. Die­se Mög­lich­keit der Mel­dung steht prin­zi­pi­ell jedem Bür­ger offen — er darf aber aus Daten­schutz­grün­den nicht erwar­ten, das er eine detail­lier­te Rück­mel­dung bekommt!

Dito kann jeder Bür­ger z. B. bei der Betriebs- und Steu­er­prü­fung des Finanz­am­tes Hin­wei­se auf mög­li­cher­wei­se erfolg­ver­spre­chen­de Prü­fun­gen geben. Aber auch da wird er auf sei­ne Mel­dung hin auf­grund des Daten­schut­zes kei­ne Rück­ant­wort bekommen.

Glei­ches gilt bei ver­däch­ti­ger Ver­mie­tung von Wohn­raum für die das Job­cen­ter, die Arbeits­agen­tur oder die Sozi­al­be­hör­de zahlt. Wenn z. B. mehr Mie­te ggü. der Behör­de ange­ge­ben wird als tat­säch­lich gezahlt wird. Oder die Mie­ter Unter­mie­ter auf­neh­men und die­se Ein­nah­men nicht z. B. dem Job­cen­ter mel­den. Auch in sol­chen Fäl­len kann die jewei­li­ge Behör­de infor­miert wer­den, man kann aber aus Daten­schutz­grün­den auch hier allen­falls die Rück­mel­dung bekom­men, das man der Sache nach­ge­gan­gen ist — nicht aber das Ergebnis.

Laut der Bau­be­hör­de ist zwi­schen dem Sta­tus der Bewoh­ner zu unter­schei­den: Deut­sche bzw. hier ein Arbeits- oder selb­stän­di­gen Tätig­keit nach­ge­hen­de EU-Bür­ger, Flücht­lin­ge, Men­schen mit z. B. Anspruch auf Zah­lun­gen nach dem SGB-II (“Hart­zIV”) oder XII (“Grund­si­che­rung im Alter”), Men­schen aus Nicht-EU-Län­dern mit ggf. Aus­rei­se­ver­pflich­tung nach einer gewis­sen Zeit oder Men­schen aus EU-Län­dern ohne Anspruch auf staat­li­che Hilfen.

Bei letzt­ge­nann­ter Grup­pe kann man z. B. ein Haus für unbe­wohn­bar erklä­ren und die Men­schen müs­sen dann aus dem Haus aus­zie­hen. D.h. aber nach den Erfah­run­gen des Bau­res­sorts nicht, das die Men­schen dann auch Bre­men ver­las­sen. Als EU-Bür­ger sind alle EU-Bür­ger grund­sätz­lich gleich. Son­dern sie tau­chen irgend­wo hin ab und tau­chen vllt. bei einem staat­li­chen Kon­takt an einer ande­ren Stel­le wie­der auf.

Um mehr Ein­griffs­mög­lich­kei­ten zu haben, wird in den Koali­ti­ons­par­tei­en seit eini­gen Wochen ein Woh­nungs­auf­sichts­ge­setz dis­ku­tiert und soll noch in die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode beschlos­sen wer­den. Unse­re Stadt­teil­grup­pe hat zum Ent­wurf Kom­men­ta­re aus prak­ti­scher Sicht ein­ge­bracht. Im Ent­wurf der sich auf ein Gesetz in Nord­rhein-West­fa­len stützt, ist z. B. ent­hal­ten, das pro Bewoh­ner 9 qm Wohn­flä­che zur Ver­fü­gung ste­hen muss, bei Kin­dern bis 6 Jah­ren 6 qm. Wird die­se Flä­che unter­schrit­ten, dann wür­de es im Gesetz bestimm­te Ein­griffs­mög­lich­kei­ten der Stadt geben, die heu­te die Lan­des­bau­ord­nung nicht bie­tet. Dafür muss so eine Über­prü­fung aller­dings auch per­so­nell durch­führ­bar sein und wenn kein Ersatz­wohn­raum zur Ver­fü­gung steht, wird es auch schwer. Wenn die Ver­mie­ter Men­schen aus einer über­be­leg­ten Woh­nung auf die Stra­ße set­zen, dann ist das eher eine Verschlimmbesserung.

Ein The­ma war, das Anwoh­ner von neu­en Nach­barn als “Hure, Nazi” belei­digt und sogar bespuckt wer­den. Das ist nicht erlaubt und man kann Anzei­ge bei der Poli­zei erstat­ten. Das Poli­zei­re­vier berich­te­te auch von ent­spre­chen­den Fäl­len in denen sie tätig gewor­den sind. Glei­ches gilt für nächt­li­che Ruhe­stö­rung etc..

Wenn neue Nach­barn alle Türen und Fens­ter des Hau­ses offen ste­hen haben und tags­über mäßig die Stra­ße mit Musik beschal­len, wenn Kin­der “den gan­zen Tag” auf der Stra­ße vor dem eige­nen Haus spie­len, wenn ggf. oft auf dem Bal­kon oder vor dem Haus gegrillt wird, dann ist das eigent­lich nicht ver­bo­ten. Bzw. im Ein­zel­fall zu bewer­ten und über pri­va­te Kla­gen zu klären.

Für einen Fall in einer Stra­ße bot der Staats­rat eine wei­ter­ge­hen­de Klä­rungs­run­de ab Ende Janu­ar 2015 in sei­nem Büro mit Nach­barn, der Poli­zei, dem Orts­amt, ggf. der Sozi­al­be­hör­de an. Eine Art “Medi­ta­ti­ons­ver­such” ist aus unse­rer Sicht auch der ein­zig gang­ba­re Weg: Den Neu­zu­ge­zo­ge­nen muss klar gemacht wer­den, wie man als Nach­barn in einer engen Stra­ße zusam­men­woh­nen soll­te, die Alt­ein­ge­ses­se­nen müs­sen akzep­tie­ren, das Men­schen aus ande­ren Län­dern mit ande­ren Sit­ten und Gebräu­chen ihre Nach­barn gewor­den sind. Vor deut­schen Gerich­ten gibt es unend­lich vie­le Nach­bar­schafts­strei­te­rei­en auch unter rein deut­schen Bewoh­nerrn: Es wird zuviel gegrillt, ein Baum wächst rüber, Hahn, Hund, Rasen­mä­her sind zu laut, Tau­ben machen Dreck … . Wer eine Eigen­tums­woh­nung kauft, der weiss, das er auch einen ggf. unge­lieb­ten Nach­barn über, unter oder neben sich mit­kauft. Bei einem Haus ist das den Eigen­tü­mern oft nicht so klar.

Es gibt den Umstand, das eini­ge Men­schen angeb­lich bereits 100 oder mehr Häu­ser besit­zen sol­len und immer mehr Häu­ser kau­fen. Je mehr Miet­ein­nah­men man monat­lich gene­riert, des­to ein­fa­cher soll­te auch der wei­te­re Bestands­aus­bau fal­len. In Grö­pe­lin­gen fal­len dabei z. B. oft 2 Namen oder auch eini­ge Immo­bi­li­en­mak­ler die für bestimm­te Per­so­nen auf­tre­ten. Aber wirt­schaft­li­cher Erfolg ist in Deutsch­land nicht ver­bo­ten. Gäbe es kei­ne Men­schen die aktiv Geld in die Hand neh­men, wür­de sich nichts bewe­gen und Ver­fall ein­tre­ten. Wer gera­de in die­ser extre­men Nied­rig­zins­pha­se bei einem Ver­kauf des Nach­bar­schafts­hau­ses selbst nicht mit ande­ren Nach­barn oder Freun­den via z. B. einer GbR, eines Ver­eins oder einer Genos­sen­schaft vllt. nur 20 oder 30 % des Kauf­prei­ses zusam­men­legt, den Rest finan­ziert und dann sich selbst sei­ne neu­en Nach­barn aus­sucht, der darf sich nicht beschwe­re­ren, wenn dies ein ande­rer macht, der eben die­se Erfah­rung in Immo­bi­li­en­din­gen hat.

Das ört­li­che Poli­zei­re­vier führ­te aus, das nach den ca. 35 benann­ten Häu­sern im Jahr 2011 mit mög­li­chen Ver­stö­ßen gegen die Lan­des­bau­ord­nung der­zeit noch so 15 Häu­ser der­art ein­ge­schätzt wer­den. Man erkennt dar­an, das durch­aus an den Pro­blem gear­bei­tet wird, indem z. B. im Zusam­men­wir­ken Häu­ser wie in der Johann-Kühn Str. / Bautz­e­ner Str. von der Bau­ord­nung geschlos­sen wur­den. Aber es erge­ben sich auch immer neue Fälle.

Unse­re Fra­ge, inwie­weit es eine nicht erlaub­te direk­te Ver­knüp­fung von Arbeits­ver­hält­nis und Miet­ver­hält­nis gibt, konn­te lei­der nicht beant­wor­tet werden.

 

In einem wei­te­ren Tages­ord­nungs­punkt wur­de von der SPD-Frak­ti­on bean­tragt und ein­stim­ming ange­nom­men, die Immo­bi­lie See­wen­jes­tr. 77 für Zwe­cke des Sozi­al­res­sorts zu nut­zen. Unse­rer Stadt­teil­grup­pe hat­te bereits zuvor poten­ti­el­le Inter­es­sen­ten für die­se Immo­bi­lie angeschrieben.

Dann stell­te der Spre­cher des Jugend­bei­ra­tes die Akti­vi­tä­ten vor. Es ist jetzt wohl gelun­gen, die War­tung der ange­dach­ten Beleuch­tung für den Bolz­platz Auf den Heu­en zu finan­zie­ren. Man­cher Anwoh­ner mag vllt. alles ande­re als begeis­tert sein von einer Fuß­ball­nut­zung auch zu spä­te­rer Stun­de, aber ande­rer­seits wer­den immer wie­der unkom­pli­zier­te Bewe­gungs­an­ge­bo­te für Kin­der und Jugend­li­che gefor­dert und der Platz dafür ist nicht der Schlech­tes­te. Aller­dings wird die Maß­nah­me erst aus den 2015er Mit­teln des Jugend­bei­ra­tes finan­ziert, so dass ein Groß­teil der 2014 Jugend­bei­rats­mit­tel schluss­end­lich vom Bei­rat ver­aus­gabt wur­den. Aber man sieht an die­sem Bei­spiel: Man kann etwas bewe­gen — man muss nur aktiv wer­den! In die­sem Zusam­men­hang ist äußerst erfreu­lich, das es bei einer Fra­ge­bo­gen­ak­ti­on des Jugend­bei­ra­tes 500 (!) Rück­läu­fer gege­ben hat. Das ist sehr beacht­lich und zeugt dann doch von einem hohen Inter­es­se von Jugend­li­chen am Gesche­hen im Stadt­teil. Soll­ten wenn sie 16 (18) sind, dann auch bit­te alle wäh­len gehen. 😉

 

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