Beiratssitzung vom 10.12.2014 12. Dezember 201416. Dezember 2014 in der Jugendkirche in der Seewenjestr. mit ca. 60 Gästen. Vorgestellt wurden uns zunächst die sehr schönen Räumlichkeiten, die noch in einer Umbauphase sind, aber z. B. für kleinere Theaterprojekte gute Bedingungen bieten. Eine echte Vorzeige-immobilie. 🙂 Hauptthema an diesem Abend war “Umgang mit problematischen Wohnverhältnissen im Stadtteil”. Anwesend war u.a. Herr Staatsrat Golasowski mit einigen Mitarbeitern seines Ressorts. Auch im Bauressort ist aufgefallen, das nicht nur aber speziell im Bremer Westen das Aufkaufen alter Immobilien, das Aufhübschen und dann die ggf. matratzenweise Vermietung als lukratives Geschäftsmodell entdeckt wurde. Dem Bauressort stehen hier die Möglichkeiten der Landesbauordnung zur Verfügung. D.h. sie kann bei einem konkreten Verdacht überprüfen, ob in der Immobilie z. B. die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden. Wenn Wohnraum zu gewerblichen Zwecken genutzt wird, dann liegt ggf. eine unzulässige Nutzung vor. Wenn dabei wie bei der Lebensmittelherstellung gesundheitliche Aspekte hinzukommen, dann werden Gewerbeaufsicht oder Gesundheitsamt hinzugezogen. Im Vorfeld der Sitzung wurden von Anwohnern 5 Immobilien genannt, denen die Bauordnung mit Besuchen vor Ort nachgegangen ist. Aus Datenschutzgründen durften in der Sitzung keine Adressen genannt werden. In 2 Fällen wurden Verstöße festgestellt. Diese Möglichkeit der Meldung steht prinzipiell jedem Bürger offen — er darf aber aus Datenschutzgründen nicht erwarten, das er eine detaillierte Rückmeldung bekommt! Dito kann jeder Bürger z. B. bei der Betriebs- und Steuerprüfung des Finanzamtes Hinweise auf möglicherweise erfolgversprechende Prüfungen geben. Aber auch da wird er auf seine Meldung hin aufgrund des Datenschutzes keine Rückantwort bekommen. Gleiches gilt bei verdächtiger Vermietung von Wohnraum für die das Jobcenter, die Arbeitsagentur oder die Sozialbehörde zahlt. Wenn z. B. mehr Miete ggü. der Behörde angegeben wird als tatsächlich gezahlt wird. Oder die Mieter Untermieter aufnehmen und diese Einnahmen nicht z. B. dem Jobcenter melden. Auch in solchen Fällen kann die jeweilige Behörde informiert werden, man kann aber aus Datenschutzgründen auch hier allenfalls die Rückmeldung bekommen, das man der Sache nachgegangen ist — nicht aber das Ergebnis. Laut der Baubehörde ist zwischen dem Status der Bewohner zu unterscheiden: Deutsche bzw. hier ein Arbeits- oder selbständigen Tätigkeit nachgehende EU-Bürger, Flüchtlinge, Menschen mit z. B. Anspruch auf Zahlungen nach dem SGB-II (“HartzIV”) oder XII (“Grundsicherung im Alter”), Menschen aus Nicht-EU-Ländern mit ggf. Ausreiseverpflichtung nach einer gewissen Zeit oder Menschen aus EU-Ländern ohne Anspruch auf staatliche Hilfen. Bei letztgenannter Gruppe kann man z. B. ein Haus für unbewohnbar erklären und die Menschen müssen dann aus dem Haus ausziehen. D.h. aber nach den Erfahrungen des Bauressorts nicht, das die Menschen dann auch Bremen verlassen. Als EU-Bürger sind alle EU-Bürger grundsätzlich gleich. Sondern sie tauchen irgendwo hin ab und tauchen vllt. bei einem staatlichen Kontakt an einer anderen Stelle wieder auf. Um mehr Eingriffsmöglichkeiten zu haben, wird in den Koalitionsparteien seit einigen Wochen ein Wohnungsaufsichtsgesetz diskutiert und soll noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. Unsere Stadtteilgruppe hat zum Entwurf Kommentare aus praktischer Sicht eingebracht. Im Entwurf der sich auf ein Gesetz in Nordrhein-Westfalen stützt, ist z. B. enthalten, das pro Bewohner 9 qm Wohnfläche zur Verfügung stehen muss, bei Kindern bis 6 Jahren 6 qm. Wird diese Fläche unterschritten, dann würde es im Gesetz bestimmte Eingriffsmöglichkeiten der Stadt geben, die heute die Landesbauordnung nicht bietet. Dafür muss so eine Überprüfung allerdings auch personell durchführbar sein und wenn kein Ersatzwohnraum zur Verfügung steht, wird es auch schwer. Wenn die Vermieter Menschen aus einer überbelegten Wohnung auf die Straße setzen, dann ist das eher eine Verschlimmbesserung. Ein Thema war, das Anwohner von neuen Nachbarn als “Hure, Nazi” beleidigt und sogar bespuckt werden. Das ist nicht erlaubt und man kann Anzeige bei der Polizei erstatten. Das Polizeirevier berichtete auch von entsprechenden Fällen in denen sie tätig geworden sind. Gleiches gilt für nächtliche Ruhestörung etc.. Wenn neue Nachbarn alle Türen und Fenster des Hauses offen stehen haben und tagsüber mäßig die Straße mit Musik beschallen, wenn Kinder “den ganzen Tag” auf der Straße vor dem eigenen Haus spielen, wenn ggf. oft auf dem Balkon oder vor dem Haus gegrillt wird, dann ist das eigentlich nicht verboten. Bzw. im Einzelfall zu bewerten und über private Klagen zu klären. Für einen Fall in einer Straße bot der Staatsrat eine weitergehende Klärungsrunde ab Ende Januar 2015 in seinem Büro mit Nachbarn, der Polizei, dem Ortsamt, ggf. der Sozialbehörde an. Eine Art “Meditationsversuch” ist aus unserer Sicht auch der einzig gangbare Weg: Den Neuzugezogenen muss klar gemacht werden, wie man als Nachbarn in einer engen Straße zusammenwohnen sollte, die Alteingesessenen müssen akzeptieren, das Menschen aus anderen Ländern mit anderen Sitten und Gebräuchen ihre Nachbarn geworden sind. Vor deutschen Gerichten gibt es unendlich viele Nachbarschaftsstreitereien auch unter rein deutschen Bewohnerrn: Es wird zuviel gegrillt, ein Baum wächst rüber, Hahn, Hund, Rasenmäher sind zu laut, Tauben machen Dreck … . Wer eine Eigentumswohnung kauft, der weiss, das er auch einen ggf. ungeliebten Nachbarn über, unter oder neben sich mitkauft. Bei einem Haus ist das den Eigentümern oft nicht so klar. Es gibt den Umstand, das einige Menschen angeblich bereits 100 oder mehr Häuser besitzen sollen und immer mehr Häuser kaufen. Je mehr Mieteinnahmen man monatlich generiert, desto einfacher sollte auch der weitere Bestandsausbau fallen. In Gröpelingen fallen dabei z. B. oft 2 Namen oder auch einige Immobilienmakler die für bestimmte Personen auftreten. Aber wirtschaftlicher Erfolg ist in Deutschland nicht verboten. Gäbe es keine Menschen die aktiv Geld in die Hand nehmen, würde sich nichts bewegen und Verfall eintreten. Wer gerade in dieser extremen Niedrigzinsphase bei einem Verkauf des Nachbarschaftshauses selbst nicht mit anderen Nachbarn oder Freunden via z. B. einer GbR, eines Vereins oder einer Genossenschaft vllt. nur 20 oder 30 % des Kaufpreises zusammenlegt, den Rest finanziert und dann sich selbst seine neuen Nachbarn aussucht, der darf sich nicht beschwereren, wenn dies ein anderer macht, der eben diese Erfahrung in Immobiliendingen hat. Das örtliche Polizeirevier führte aus, das nach den ca. 35 benannten Häusern im Jahr 2011 mit möglichen Verstößen gegen die Landesbauordnung derzeit noch so 15 Häuser derart eingeschätzt werden. Man erkennt daran, das durchaus an den Problem gearbeitet wird, indem z. B. im Zusammenwirken Häuser wie in der Johann-Kühn Str. / Bautzener Str. von der Bauordnung geschlossen wurden. Aber es ergeben sich auch immer neue Fälle. Unsere Frage, inwieweit es eine nicht erlaubte direkte Verknüpfung von Arbeitsverhältnis und Mietverhältnis gibt, konnte leider nicht beantwortet werden. In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde von der SPD-Fraktion beantragt und einstimming angenommen, die Immobilie Seewenjestr. 77 für Zwecke des Sozialressorts zu nutzen. Unserer Stadtteilgruppe hatte bereits zuvor potentielle Interessenten für diese Immobilie angeschrieben. Dann stellte der Sprecher des Jugendbeirates die Aktivitäten vor. Es ist jetzt wohl gelungen, die Wartung der angedachten Beleuchtung für den Bolzplatz Auf den Heuen zu finanzieren. Mancher Anwohner mag vllt. alles andere als begeistert sein von einer Fußballnutzung auch zu späterer Stunde, aber andererseits werden immer wieder unkomplizierte Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche gefordert und der Platz dafür ist nicht der Schlechteste. Allerdings wird die Maßnahme erst aus den 2015er Mitteln des Jugendbeirates finanziert, so dass ein Großteil der 2014 Jugendbeiratsmittel schlussendlich vom Beirat verausgabt wurden. Aber man sieht an diesem Beispiel: Man kann etwas bewegen — man muss nur aktiv werden! In diesem Zusammenhang ist äußerst erfreulich, das es bei einer Fragebogenaktion des Jugendbeirates 500 (!) Rückläufer gegeben hat. Das ist sehr beachtlich und zeugt dann doch von einem hohen Interesse von Jugendlichen am Geschehen im Stadtteil. Sollten wenn sie 16 (18) sind, dann auch bitte alle wählen gehen. 😉 teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen