Beiratssitzung vom 20.02.2015 zur Umnutzung Am Fuchsberg 22. Februar 2015 Der Stadtteilbeirat stimmte auf dieser Sitzung mit den Gegenstimmen von DIE LINKE der Umnutzung eines der beiden Gebäude des bisherigen Frauengefängsnisses zu einer Nutzung im Rahmen der Jugendhilfe zu. Dafür wird das Gebäude vom Gelände der JVA abgetrennt, entsprechend entwidmet und bekommt einen separaten Zugang in der Zaunanlage auf der Seite des Bahndamms. DIE LINKE war gegen eine geschlossene Unterbringung gegen den Willen der Jugendlichen — auch wenn er nur dem Selbstschutz dient. Die Entscheidung war nicht leicht — aber die Alternative nicht zu handeln, ist keine Alternative. Es bedarf in Bremen eines Objekts, in der über eine intensiv-pädagogische Betreuung hinaus eine zeitweise zwangsweise Unterbringung von Jugendlichen zum Schutz vor der Allgemeinheit und zum Selbstschutz möglich ist. Ein dafür geeignetes Objekt ist nur schwer zu finden und insofern ist es verständlich, das man auf das Haus Am Fuchsberg kommt, dass mit bis zu 20 bau- und feuertechnisch abgenommenen Plätzen und den Fenstern sowie der Zaunanlage bereits Bedingungen erfüllt, die man andernorts nicht finden wird. Was man zu der Unterbringung noch wissen muss: In den Freigängerhäusern der JVA Am Fuchsberg sind ca. 70 Freigänger untergebracht. D.h. das sind Menschen die tatsächlich Strafen begangen haben, die zu einem Gefängnisaufenthalt geführt haben und die jetzt mit z. B. einer externen Arbeitsstelle in der Vorbereitung auf die Entlassung sind. Von denen geht seit Jahren keine Gefahr für die Anwohner Am Fuchsberg aus (natürlich muss dieser Täterkreis abends wieder im Knast sein, was hier somit nicht ganz vergleichbar ist). Bei den hier unterzubringenden Jugendlichen hat ein Gericht diese Schwere der Tat nicht als gegeben beurteilt. Es gibt auch Jugendliche, die das Gericht zu einer Gefängnis oder zur Untersuchungshaft verurteilt und die dann hinter Mauern in Gewahrsam genommen werden. Nur auf richterliche Anordnung hin kann die Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. D.h., auf Antrag des i.d.R. Amtsvormundes des Jugendlichen entscheidet das Familiengericht nach dem Jugendrecht oder dem § 1631b BGB , ob, wie lange oder mit welchen Auflagen die Freiheit eingeschränkt wird. Es wird also nicht jeder Am Fuchsberg zugeordnete Jugendliche wider Willen festgehalten werden können. Die Einrichtung ist nicht nur für die derzeit im Fokus stehende kleine Anzahl (ca. 10 Personen) der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge gedacht. Für jugendliche Extremfälle soll es bundesweit nur ca. 400 Plätze geben. Bremen verfügte bislang über keine eigene Einrichtung und musste auch deutschstämmige Jugendliche in anderen Bundesländern unterbringen. Manchmal dauert es bis zu 9 Monaten, bis ein Platz frei ist. Die ohne Ausweisspapiere ankommenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden bei der Ankunft erkennungsdienstlich behandelt (Fingerabdrücke) und auch vom Gesundheitsamt wird eine Einschätzung abgegeben, ob die Altersangabe mit der Person übereinstimmen kann. Das ist aber rechtssicher schwer einzuschätzen und so kann es sein, das sich Flüchtlinge jünger machen als sie tatsächlich sind. Insgesamt bereitet nur ein kleiner Teil der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge so große Probleme — in Zahlen ca. 1 — 2 %. Derzeit (!) sind es oft Straßenkinder aus Nordafrika, die bislang keine Werte und Normen kennen und für die z. B. Diebstahl bisher normal war um zu überleben. Ein hoher Anteil ist mehr oder weniger drogenabhängig (Cannabis, Alkohol, Schmerzmittel, im Einzelfall noch härter). An diese Jugendliche ist ohne Entzug nicht heranzukommen — der Entzug der Freiheit dient hier also auch zum Selbstschutz. Die Einrichtung Am Fuchsberg soll eng mit Drogenkliniken oder auch psychatrischen Einrichtungen zusammenarbeiten. In Großstädten wie Bremen kommen sehr viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an, die nicht wie erwachsene Flüchtlinge nach dem sogenannten “Königsteiner Schlüssel” auf alle Länder aufgeteilt werden. So kommt es, das 2014 Bremen allein mehr dieser Flüchtlinge aufgenommen hat als Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zusammen. Zukünftig soll durch eine Gesetzesänderung auf Bundesebene auch der o.g. Schlüssel angewandt werden, der bedeutet, das Bremen nur etwas unter 1 % der bundesweiten Flüchtlinge aufnehmen müsste. Ob diese Gesetzesänderung noch 2015 in Kraft tritt, ist derzeit unklar. Ende März 2015 soll ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorliegen. Längerfristig ist geplant die Einrichtung auf das Gelände der ehemaligen Jugendvollzugsanstalt an der Carl-Krohne-Str. zu verlegen. Das wird aber mit den üblichen baulichen Vorlaufzeiten wohl relativ sicher nicht mehr 2015 der Fall sein. Und ggf. ist das Thema mit der gerechteren Verteilung auch der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auch zukünftig nicht mehr so dringlich, weil sich damit auch die Anzahl der heutigen Fälle erheblich reduziert und man dann eine andere bauliche Lösung findet. Wie geschrieben ein schwieriges Thema für den Stadtteilbeirat. Aber Nichtsmachen heisst, das die Jugendlichen weiter wie bisher agieren. D.h. im Zweifel vor dem Hintergrund der Drogensucht und bisher nicht aufgezeigter Grenzen und Werte & Normen weiter im Stadtgebiet — und somit vllt. auch in Gröpelingen! — Diebstähle o.ä. begehen, bis sie dann eben im Gefängnis landen. Da es stadtweit kein geeigneteres Gebäude gibt, kann man in der gesellschaftlichen Verantwortung letztlich die Nutzung des Gebäudes Am Fuchsberg nicht ablehnen. teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen