Bericht von der Bau…-Sitzung vom 15.10.2018

Die Fir­ma Nehl­sen stell­te ihre Bau­plä­ne vor.

Bis­lang ist es so, das die Fir­ma in der Stra­ße Am Rie­spot eine Sor­tier­an­la­ge für 60.000 Jah­res­ton­nen „gel­be Säcke“ hat­te. Die pri­va­te Neu­aus­schrei­bung durch das Dua­le Sys­tem Deutsch­land ging an einen ande­ren Wett­be­wer­ber. Die Ein­rich­tung wur­de / wird zurück­ge­baut. In einer vor­he­ri­gen Sit­zung wur­de der Bau einer Gewer­be­sor­tier­an­la­ge mit einer Bau­zeit von ca. 3 Jah­ren an die­sem Stand­ort zugestimmt.

In der Sit­zung jetzt wur­de infor­ma­ti­ons­hal­ber der Bau einer Leicht­ver­pa­ckungs­sor­tier­an­la­ge mit 120.000 Jah­res­ton­nen im Bre­mer Indus­trie­park an der Wil­helm-Kar­mann-Stra­ße im Bre­mer Inu­d­strie­park vor­ge­stellt (Grö­pe­lin­ger Bei­rats­ge­biet, Beschluss­fas­sung an den Bei­rat Burg­le­sum abge­tre­ten). Das ist das ehe­ma­li­ge Fir­men­ge­län­de des Stahl­ver­ar­bei­ters Brach, an dem auch die Fir­men­lei­tung von Nehl­sen ihren Sitz hat. Inves­ti­ti­ons­vo­lu­men 20 Mio. Euro. Anlie­fe­rung täg­lich ca. 45 gro­ße Schub­bo­den-LKW und ca. 25 abtrans­por­tie­ren­de LKW. Inbe­trieb­nah­me ange­strebt für das Q1 2020. Die Anla­ge wird zusam­men mit der Fir­ma Töns­mei­er gebaut. Die­se wur­de vor kur­zem von der Schwarz-Grup­pe (Lidl, Kauf­land) gekauft. In den Medi­en wur­de zuletzt berich­tet, das die Schwarz-Grup­pe mit einem eige­nen Recy­cling­sys­tem in den Markt der DSD-Anbie­ter einsteigt.

Das Eck­haus in der Liegnitzstraße/Liegnitzplatz mit dem Mosa­iktreff im Erd­ge­schoss steht zum Ver­kauf. Da das Haus bereits ein­mal für die Sta­bi­li­sie­rung der Situa­ti­on vor Ort erwor­ben wur­de, stell­ten wir einen Antrag, das die Gewo­ba das Objekt über­neh­men möge und so lang­fris­tig der Treff am Spiel­platz abge­si­chert wer­den kann. Unser Antrag: Antrag Mosa­ik

Wir erkun­dig­ten uns zudem nach den Erneue­rungs­mög­lich­kei­ten für die Sitz­bän­ke am Bür­ger­meis­ter-Ehlers-Platz. Der Umwelt­be­trieb hat­te sei­ne Zustän­dig­keit ver­neint – das ASV prüft noch. Es soll eine erneu­te Nach­fra­ge erfolgen.

Dito soll erfragt wer­den, wie weit das Schlie­ßungs­ver­fah­ren beim ein­zig ver­blie­be­nen ille­ga­len Sport­wett­la­den in der Grö­pe­lin­ger Heer­stra­ße ist.

Ein wich­ti­ger Tages­ord­nungs­punkt betraf das Stadt­teil­bud­get Ver­kehr. Dort  haben wir vor Mona­ten die Maß­nah­me “Über­gang Rit­ter­hu­der Heer­stra­ße in das Klein­gar­ten­gebiet” vor­ge­schla­gen und  um eine Kos­ten­schät­zung gebe­ten. Dies­be­züg­lich soll beim ASV nach­ge­fragt bzw. erin­nert wer­den. Und es soll zur nächs­ten Sit­zung eine Excel-Über­sicht ana­log zu den Glo­bal­mit­teln erstellt wer­den, wie­viel Gel­der bereits wofür ver­aus­gabt wur­de, was bean­tragt ist und wie­viel Gel­der noch vor­han­den sind. Nach unse­rem der­zei­ti­gen Kennt­nis­stand müss­ten inkl. des Bud­gets für 2019 ca. 200.000 Euro im Stadt­teil­topf sein, für die wir auch sehr sinn­vol­le Vor­schlä­ge haben, falls die Her­stel­lungs­kos­ten der o.g. Maß­nah­me doch zu teu­er sein sollten.

Der Haupt­ta­ges­ord­nungs­punkt war dann die Behand­lung unse­res Antra­ges zum Rechts­rah­men im Indus­trie­ha­fen, mit dem wir das Anlie­gen der in Oslebs­hau­sen gegrün­de­ten Bür­ger­initia­ti­ve in den Bei­trag getra­gen hat­ten. Dafür bedank­te sich ein Initia­ti­venspre­cher auch aus­drück­lich auf der Sitzung.

Gekom­men waren dazu jeweils ein Ver­tre­ter aus dem Bau‑, dem Umwelt- und des Häfenressorts.

Unser Antrag war gut durch­dacht in meh­re­re Punk­te geglie­dert. Der ers­te Punkt war, das man das Teil­ge­biet der Kap-Horn-Stra­ße von einem Indus­trie­ge­biet in ein Gewer­be­ge­biet umwan­delt. Hin­ter­grund dafür ist, das es in die­sem Bereich noch eini­ge freie Grund­stü­cke gibt, die es so in den übri­gen Hafen­be­cken – die Boden­sa­nie­rungs­flä­chen am Ölha­fen bzw. der Hüt­ten­stra­ße aus­ge­nom­men – so (fast) nicht mehr gibt. D.h., auch auf die­sen Flä­chen könn­te  sich jeder­zeit ein emis­si­ons­rei­cher Betrieb ansie­deln und hät­te dann ggf. eine unmit­tel­ba­re räum­li­che Nähe zum Gewer­be­ge­biet Use Akschen bzw. dem Gebiet der Water­front. Das wäre dann mit einem län­ge­ren Zeit­ho­ri­zont von 20, 50 Jah­ren vllt. der Ent­wick­lung in die­sem Gebiet abträg­lich, denn im Gewer­be­ge­biet Use Akschen hat sich bereits eine viel­fäl­ti­ge ande­re Nut­zung erge­ben (Künst­ler­ate­liers, Musik- und Band­räu­me, Lebens­mit­tel­pro­duk­ti­ons­stät­ten, Wei­ter­bil­dungs­trä­ger, Werk­stät­ten etc.).

Dem woll­ten die Ver­tre­ter so nicht fol­gen. Aller­dings konn­te auch nicht gesagt wer­den, ob dort ansäs­si­ge Betrie­be – es kommt wohl nur das Avan­gard Malz Werk in Fra­ge — den Sta­tus eines Indus­trie­ge­bie­tes benö­ti­gen. Ggf. könn­te aber auch die­se Ein­zel­flä­che dann aus­ge­klam­mert werden.

Im 2. Antrags­punkt ging es im Kern um die Tech­ni­sche Anlei­tung TA Lärm, die die bekann­ten Lärm­höchst­wert fest­setzt. Die TA Lärm schliesst im § 1 lei­der See­ha­fen­um­schlags­an­la­gen aus. In Bre­men geht das See­ha­fen­ge­biet weser­auf­wärts bis zur Wil­helm-Kai­sen-Brü­cke. D.h. im Heme­lin­ger Hafen als eben­falls teil­wei­ses Indus­trie­ge­biet gel­ten die Lärm­gren­zen der TA Lärm – in Grö­pe­lin­gen, Wal­le und der Neu­stadt nicht. Laut einem Urteil im Rah­men des Bau des Con­tai­ner­ter­mi­nals in Bre­mer­ha­ven (CT IV?) soll es aber so sein, das trotz­dem eine Fir­ma nicht soviel Lärm machen darf wie sie möch­te, son­dern es eine all­ge­mei­ne Lärm­min­de­rungs­pflicht und auch „irgend­wie“ Gren­zen gibt. Der Fach­ter­mi­nus lau­tet hier „Begren­zen auf das unver­meid­li­che Maß“. Kon­kre­te Dezi­bel­wer­te ste­hen eben nur nicht in einem Gesetz oder einer Ver­ord­nung. Ver­ein­bart wur­de, das der Ver­tre­ter des Umwelt­res­sorts sei­nen Wis­sens­stand mit dem der Gewer­be­auf­sicht abstimmt. Im Zwei­fel müss­te es ein­mal eine gericht­li­che Über­prü­fung durch eine Kla­ge von Anwoh­nern und/oder des DIAKO geben.

Im 3. Antrags­punkt ging es dar­um, das wir ange­nom­men hat­ten, das im Indus­trie­ha­fen noch der Gewer­be- und Staf­fel­plan von 1921 gilt. Dem ist aller­dings nicht ganz so. Es wur­de kon­kre­ti­siert, das die­ser Gewer­be­plan nur für die Berei­che Kap-Horn-Hafen und die Hafen­be­cken E und F gilt. Durch ein Urteil des Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Bre­men aus dem Jahr 2016 haben die­se Gebie­te den Sta­tus eines heu­ti­gen Indus­trie­ha­fens. Unklar ist laut dem Ver­tre­ter aus dem Bau­res­sort, wel­che Bau­nut­zungs­ver­ord­nung für die­ses Gebiet Anwen­dung fin­det: Die Ers­te (von 1966?) oder die aktuelle?

Aus­schnitt aus der Media­thek der Inter­net­sei­te von bremenports

Die ande­ren Hafen­be­cken – Kali­ha­fen, Koh­le­ha­fen, Hüt­ten­ha­fen und Ölha­fen – sind unge­plan­ter Innen­be­reich. D.h., hier gibt es aus dem Flä­chen­nut­zungs­plan her­aus kei­ne ent­wi­ckel­ten Bebau­ungs­plä­ne. Es wird bei vor­lie­gen­den Bau­an­trä­gen im Ein­zel­fall ent­spre­chend der Ein­fü­gung des Vor­ha­bens in die Umge­bung entschieden.

Um in die­sem Bereich bestimm­te Ansied­lun­gen aus­zu­schlie­ßen, müss­te zunächst ein Bebaungs­plan erstellt wer­den. Über die Bau­nut­zungs­ver­ord­nung könn­ten dann bestimm­te Betriebs­for­men aus­ge­schlos­sen wer­den. Man könn­te damit dann eine Ansied­lung wie das zuvor geplan­te Bio­ab­fall­um­schlags­la­ger in der Wind­huk­stra­ße aus­schlie­ßen, das gar kei­nen Bezug zur was­ser­na­hen Lage hat­te. Die Fra­ge ist, ob man damit sämt­li­che mög­li­chen emis­si­ons­rei­chen Betrie­be aus­schlie­ßen kann. Das wird eher nicht der Fall sein, zumal anlie­gen­de Betrie­be einen Bestands­schutz haben und sich ein exter­ner Fir­men­auf­käu­fer die­se Rech­te sichern könnte.

Wir haben in der Ver­gan­gen­heit die Erstel­lung des Bebau­ungs­plans für das Gebiet Über­see­ha­fen in Wal­le ver­folgt und wis­sen, das das vie­le Jah­re gedau­ert hat, um alle bestehen­den Nut­zun­gen kor­rekt ein­zu­ar­bei­ten. Das wird bei einem so gro­ßen Gebiet wie dem Indus­trie­ha­fen vllt. noch län­ger dau­ern. 5 Jah­re Bear­bei­tungs­zeit sind da vllt. noch wenig.

Und das knap­pe Fach­per­so­nal in der Bau­be­hör­de soll vor allem Anträ­ge für Wohn­raum, Schu­len, KiTa’s, Gewer­be­re­vi­ta­li­sie­run­gen bear­bei­ten und Innen­ent­wick­lun­gen für sol­che Nut­zun­gen vor­an­trei­ben. Schon aus die­sem Grund wird wahr­schein­lich ein Bebau­ungs­plan Indus­trie­hä­fen nicht auf Gegen­lie­be sto­ßen — egal wel­che Par­tei an der Regie­rung ist.

Wir neh­men aus der Sit­zung aber mit, das eine Ände­rung des Rechts­rah­mens mög­lich ist, wenn man ihn denn will. Über das wei­te­re Vor­ge­hen in die­ser Sache müs­sen wir als Grü­ne Stadt­teil­grup­pe und auch die ande­ren Par­tei­en im Bei­rat noch nachdenken.

Vllt. macht es Sinn, zunächst in Teil­schrit­ten vor­zu­ge­hen und etwa nur für das Gebiet Kap-Horn-Stra­ße zur Anwend­bar­keit der Bau­nut­zungs­ver­ord­nung zu kom­men. Und in ande­ren Bebau­ungs­plä­nen zu schau­en, wel­che For­mu­lie­run­gen es dort gibt und wie man ange­passt am effek­tivs­ten für die Bevöl­ke­rung oder anlie­gen­de ande­re Betrie­be all­zu belas­ten­de mög­li­che Ansied­lun­gen für die Zukunft aus­schlies­sen kann, ohne gleich­zei­tig den Betrieb und den ggf. Ent­wick­lungs­an­spruch bestehen­der Fir­men einzuschränken.

 

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