Fördermöglichkeiten für private Modernisierungsmaßnahmen im Humann-Viertel 17. Oktober 2018 In das Gesamtpaket für das Integrierte Entwicklungsprogramm Gröpelingen ist neben der Co-Finanzierung aus Mitteln der bundesgesetzlichen Städtebauförderung und der europagrechtlichen EFRE-Förderung auch ein kleiner Part der Förderung aus Denkmalschutzmitteln aufgenommen worden. Diese sieht eine Konzentration auf das Humannviertel vor, weil es hier noch ältere Architektur gibt, für die eine Finanzierung möglich ist. Jetzt wird die praktische Anwendbarkeit langsam greifbar und es gibt demnächst Informationsangebote für interessierte Gebäudeeigentümer. Siehe die Pressemitteilung: Zur Pressemitteilung des Senats Also wer in dem Bereich in nächster Zeit plant seine Hausfassade o.ä. zu modernisieren, der könnte eventuell eine staatliche Förderung bekommen, die er woanders nicht bekommt. Wichtig ist immer, das nicht vor Bewilligung der Geldmittel mit den Arbeiten begonnen wird! Eine weitere Fördermaßnahme speziell nur in Gröpelingen läuft in der Gröpelinger Heerstraße und weiterführend in der Oslebshauser Heerstraße bis zur Zentralkreuzung. Dort können Gebäudeinhaber ebenfalls für eine Fassaden- oder Schaufenstergestaltung Fördergelder bekommen. Ein Beispiel ist das Mobilcenter in der Gröpelinger Heerstraße 205 oder demnächst der Frisörsalon in der ehemaligen Hafenapotheke schräg gegenüber. Siehe hierzu: Die Gestaltungssatzung teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen
Es regt sich seit Ende 2018 Widerstand bei den Eigentümern im Humanviertel gegen die mit den Fördermitteln verbundene Gestaltungssatzung. Erste Unterschriftsaktionen gegen dieses Vorhaben laufen. Die Maßnahmen kommen etwa 40 Jahre zu spät und klammern die Eigentümer von zukünftigen Entwicklungen bei Fassaden- und Dachdämmung aus. In anderen Städten z.B. wie Wolfsburg, gibt es Planungsansätze die Fassaden zukünftig als Energieträger zu nutzen um damit z.B. mit Sonnenenergie das Auto oder E‑Bike zu laden. Im Humanviertel will man die Bürgerinnen und Bürger wieder in die Vorkriegszeit zurück werfen, weil es “anscheinend” damals so schön dort war. Die Menschen die hier wohnen / leben und es teilweise noch von damals kennen, sehen das offensichtlich anders. Hoffentlich hat die Politik hier ein einsehen, wenngleich die Idee sicherlich gut gemeint war, nur eben völlig an den Betroffenen vorbei gedacht.
Hallo Herr Meyer, der Denkmalschutz als Förderinstrument ist als Randbeitrag in das Integrierte Entwicklungsprogramm (IEK) Gröpelingen mitaufgenommen worden. Laut Denkmalschutz bedarf es dafür eines bestimmten Gebietes und da ist man auf das Humannviertel gekommen, das uns ehrlicherweise so nicht eingefallen wäre. Uns gefällt z.B. nicht, wie schöne Stuckfassaden mit Erkern etc. quadratisch modelliert und Styroporplatten zugeklebt werden — z.B. sehr negativ am Eckhaus Geeststraße/Rastedter Straße zu beobachten. In diesem Bereich hätten wir uns eher eine Gestaltungssatzung gewünscht, da einige dieser Häuser schon nahe am Denkmalschutzstatus sind. Den Bereich um das Humannviertel haben wir eher als sehr differenziert wahrgenommen. Und auch durch Leerstände belastet. Da hat sich schon etwas getan mit dem Immobilienboom. Wir finden, wenn sich jemand dort ein Haus kauft und es mit eigenen Mitteln herrichtet, dann sollte es ihm auch erlaubt sein, es z.B. “südländisch angehaucht” zu machen, wie man es etwa in der Humannstraße sehen kann. Das entspricht der Wandlung im Stadtteil. Eine Uniformität wie vor 100 Jahren strebt uns nicht vor. Eine Einschränkung würde aus unserer Sicht eher Investitionen in den Gebäudebestand verhindern. Daher begrüßen wir, wenn es Fördermöglichkeiten gibt die alte Bausubtanz zu erhalten oder das alte Erscheinungsbild wieder herzustellen. Wir wollen aber keinen Zwang dazu. Eine Gestaltungssatzung mit verpflichtenden Charakter lehnen wir ab. Die Beratungen dazu dauern ja noch an. Wobei es auch sein könnte, das die Zeit wegläuft und uns unklar ist, wie lange eine Förderung möglich wäre. Eine verbindliche Gestaltungssatzung wäre wohl eine Langzeitbindung. https://www.groepelingen.de/stadterneuerung/stadterneuerungsprojekte/pf-siedlungsschaetze/denkmalschutz-humann‑v/ Vllt. ist Ihnen bekannt, das es für den Heerstraßenzug im Abschnitt ab ca. Waller Bad bis zur Zentralkreuzung in Oslebshausen für die Geschäft/Häuser eine Fördermöglichkeit, wenn sie sich an eine aufgestellte Förderrichtlinie halten: