Geeststr. — Denkmalschutz

In der Geest­str. hat ein meh­re­re Jah­re offen­bar leer­ste­hen­des Eck­haus einen neu­en Käu­fer gefun­den. Die­ser saniert es gera­de. Das ist einer­seits natür­lich gut, wenn der Wohn­raum wie­der genutzt wer­den soll­te. Ande­rer­seits wird auch eine Außen­wär­me­däm­mung ange­bracht, die den ursprüng­li­chen Cha­rak­ter des Hau­ses wohl end­gül­tig ver­schwin­den lässt. Klug im Sin­ne der künf­ti­gen mög­li­chen Wert­stei­ge­rung ist dies viel­leicht nicht, denn neue Fenster/Türen, Dach- und Kel­ler­däm­mung sowie eine neue Hei­zung dürf­ten den Groß­teil der Ein­spa­rung bringen.

 

Geestrasse

Es gibt in Bre­men eine Denk­mal­schutz­lis­te, die auf der Inter­net­sei­te des Bre­mer Denk­mal­schutz­am­tes ein­ge­se­hen wer­den kann. Dazu gibt es aus dem Jahr 1982 eine Schrift “Denk­mal­to­po­gra­phie — Bau­denk­ma­le in der Frei­en Han­se­stadt Bre­men 4.4. Stadt­teil Grö­pe­lin­gen”. Dort sind u.a. auch Häu­ser aus der Geest­str. auf­ge­führt. Aus­schnitt sie­he hier:

Baudenkmäler Geeststr.

Die Denk­mal­to­po­gra­phie von 1982 führt als ‘Denk­ma­le’ alle für den Stadt­teil bedeu­ten­den Gebäu­de und außer­dem auch die erhal­tens­wer­ten Gebäu­de­en­sem­bles auf. Für eine Ein­tra­gung in die Bre­mer Denk­mal­lis­te reicht eine rein stadt­teil­ge­schicht­li­che Bedeu­tung aber nicht aus. Laut Aus­kunft des Denk­mal­schutz­am­tes wür­de bei den meis­ten Objek­ten der Topo­gra­phie bau­ord­nungs­recht­li­che Mit­tel wie Erhal­tungs- oder Gestal­tungs­sat­zun­gen aus­rei­chen, um das Orts­bild zu schüt­zen. Aber schon 1982 wur­de fest­ge­stellt, das die Ein­heit­lich­keit in der Geest­str. bereits ganz erheb­lich gelit­ten hat. Ein Gegen­bei­spiel wäre der Fei­er­abend­weg im Orts­teil Ohlenhof.

 

 

Artikel kommentieren

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

2 Kommentare

  1. Für den Denk­mal­schutz gibt es eine ent­spre­chen­de Behör­de. Wie­so Ihr hier gegen den Ein­gen­tü­mer hetzt, ist mir ein Rät­sel. Gera­de Ihr Grü­nen soll­tet Euch freu­en wenn ener­ge­ti­sche Maß­nah­men umge­setzt wer­den. Das Haus wur­de über jahr­zehn­te nicht instand gehal­ten und da habt Ihr kei­ne Kri­tik geübt.
    Ist das Foto­gra­phie­ren vom frem­den Eigen­tum und die anschlie­ßen­de Ver­öf­fent­li­chung im Inter­net gestat­tet? Ihr bewegt Euch hier auf dün­nem Eis…

  2. Guten Tag,

    wir hat­ten ja geschrie­ben, das die Denk­mal­schutz­be­hör­de kei­ne aus­rei­chen­de Grund­la­ge für eine Ein­stu­fung von Häu­sern in der Geest­stra­ße als Denk­mal gese­hen hat — im Gegen­satz zum z.B. Fei­er­abend­weg. Das bedau­ern unse­res Wis­sens eini­ge Eigen­tü­mer in der Straße. 

    Wir het­zen nicht gegen den Eigen­tü­mer! Der dama­li­ge Kauf­preis dürf­te ange­sichts der Bewer­tun­gen auf dem Immo­bi­li­en­markt auch heu­te bei einem Ver­kauf wie­der mehr als erreicht wer­den. Vllt. das Dop­pel­te oder Drei­fa­che. Inso­fern hat der Käu­fer klug gehan­delt. Und es war und ist auch sehr posi­tiv, das er über­haupt gekauft und in die Immo­bi­lie inves­tiert hat. Klug war es aber trotz­dem nicht, die schon vor­her arg modi­fi­zier­te his­to­ri­sche Fas­sa­de gänz­lich unter Sty­ro­por zu ver­ste­cken und so eine aus­tausch­ba­re über­all ste­hen­de Eck­haus­im­mo­bi­lie dar­aus zu machen. Da hät­te es mit einer vor­he­ri­gen ener­ge­ti­schen Bera­tung im Zwei­fel ande­re Mög­lich­kei­ten gege­ben, die eine lang­fris­tig noch höhe­re Wert­stei­ge­rung der Immo­bi­lie bei guten Ener­gie­wer­ten gebracht hät­ten. weil sie mit der his­to­ri­schen Fas­sa­de mehr in Rich­tung Uni­kat gekom­men wäre.

    Aus dem öffent­li­chen Raum her­aus darf man (fast) alles selbst foto­gra­fie­ren und ver­öf­fent­li­chen. Es sei denn man foto­gra­fiert Per­so­nen, mili­tä­ri­sches Sperr­ge­biet oder ähn­li­ches. Nicht erlaubt wären ein Foto das man ohne Zustim­mung auf dem Grund­stück ste­hend gemacht hat. Will man Fotos, Gra­fi­ken oder Kar­ten ver­öf­fent­li­chen die man nicht selbst gemacht hat, dann muss man den Erstel­ler der Fotos vor­her um Geneh­mi­gung bit­ten. Da gab es vor einer Rechts­än­de­rung vor eini­gen Jah­ren ein­mal eine Abmahn­wel­le bzgl. der Ver­wen­dung von Bing-Satellitenaufnahmen.

    Dan­ke für Ihre Rückmeldung.