Geeststr. — Denkmalschutz 6. Oktober 2013 In der Geeststr. hat ein mehrere Jahre offenbar leerstehendes Eckhaus einen neuen Käufer gefunden. Dieser saniert es gerade. Das ist einerseits natürlich gut, wenn der Wohnraum wieder genutzt werden sollte. Andererseits wird auch eine Außenwärmedämmung angebracht, die den ursprünglichen Charakter des Hauses wohl endgültig verschwinden lässt. Klug im Sinne der künftigen möglichen Wertsteigerung ist dies vielleicht nicht, denn neue Fenster/Türen, Dach- und Kellerdämmung sowie eine neue Heizung dürften den Großteil der Einsparung bringen. Es gibt in Bremen eine Denkmalschutzliste, die auf der Internetseite des Bremer Denkmalschutzamtes eingesehen werden kann. Dazu gibt es aus dem Jahr 1982 eine Schrift “Denkmaltopographie — Baudenkmale in der Freien Hansestadt Bremen 4.4. Stadtteil Gröpelingen”. Dort sind u.a. auch Häuser aus der Geeststr. aufgeführt. Ausschnitt siehe hier: Die Denkmaltopographie von 1982 führt als ‘Denkmale’ alle für den Stadtteil bedeutenden Gebäude und außerdem auch die erhaltenswerten Gebäudeensembles auf. Für eine Eintragung in die Bremer Denkmalliste reicht eine rein stadtteilgeschichtliche Bedeutung aber nicht aus. Laut Auskunft des Denkmalschutzamtes würde bei den meisten Objekten der Topographie bauordnungsrechtliche Mittel wie Erhaltungs- oder Gestaltungssatzungen ausreichen, um das Ortsbild zu schützen. Aber schon 1982 wurde festgestellt, das die Einheitlichkeit in der Geeststr. bereits ganz erheblich gelitten hat. Ein Gegenbeispiel wäre der Feierabendweg im Ortsteil Ohlenhof. teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen
Für den Denkmalschutz gibt es eine entsprechende Behörde. Wieso Ihr hier gegen den Eingentümer hetzt, ist mir ein Rätsel. Gerade Ihr Grünen solltet Euch freuen wenn energetische Maßnahmen umgesetzt werden. Das Haus wurde über jahrzehnte nicht instand gehalten und da habt Ihr keine Kritik geübt. Ist das Fotographieren vom fremden Eigentum und die anschließende Veröffentlichung im Internet gestattet? Ihr bewegt Euch hier auf dünnem Eis…
Guten Tag, wir hatten ja geschrieben, das die Denkmalschutzbehörde keine ausreichende Grundlage für eine Einstufung von Häusern in der Geeststraße als Denkmal gesehen hat — im Gegensatz zum z.B. Feierabendweg. Das bedauern unseres Wissens einige Eigentümer in der Straße. Wir hetzen nicht gegen den Eigentümer! Der damalige Kaufpreis dürfte angesichts der Bewertungen auf dem Immobilienmarkt auch heute bei einem Verkauf wieder mehr als erreicht werden. Vllt. das Doppelte oder Dreifache. Insofern hat der Käufer klug gehandelt. Und es war und ist auch sehr positiv, das er überhaupt gekauft und in die Immobilie investiert hat. Klug war es aber trotzdem nicht, die schon vorher arg modifizierte historische Fassade gänzlich unter Styropor zu verstecken und so eine austauschbare überall stehende Eckhausimmobilie daraus zu machen. Da hätte es mit einer vorherigen energetischen Beratung im Zweifel andere Möglichkeiten gegeben, die eine langfristig noch höhere Wertsteigerung der Immobilie bei guten Energiewerten gebracht hätten. weil sie mit der historischen Fassade mehr in Richtung Unikat gekommen wäre. Aus dem öffentlichen Raum heraus darf man (fast) alles selbst fotografieren und veröffentlichen. Es sei denn man fotografiert Personen, militärisches Sperrgebiet oder ähnliches. Nicht erlaubt wären ein Foto das man ohne Zustimmung auf dem Grundstück stehend gemacht hat. Will man Fotos, Grafiken oder Karten veröffentlichen die man nicht selbst gemacht hat, dann muss man den Ersteller der Fotos vorher um Genehmigung bitten. Da gab es vor einer Rechtsänderung vor einigen Jahren einmal eine Abmahnwelle bzgl. der Verwendung von Bing-Satellitenaufnahmen. Danke für Ihre Rückmeldung.