Geruchsbelästigung aus dem Industriehafen 31. Juli 200919. Juni 2015 Es gibt einige Betriebe, die immer wieder für Belästigungen verantwortlich sind bzw. verantwortlich gemacht werden. Geruchsimmissionen sind nicht zu verwechseln mit Schadstoffemmissionen, z.B. aus Verbrennungsvorgängen. Geruchsimmissionen enthalten dem Begriff nach keine Schadstoffe, sie riechen halt “nur” mehr oder weniger unangenehm. Hier greift die Geruchsimmissionsrichtlinie — kurz GIRL. Demnach sind grundsätzlich Geruchsbelästigungen bis zu 3 % der Jahresstunden (= 10 Tage) hinzunehmen. Anlagenspezifisch kann sich dieser Prozentsatz auch erhöhen. Die Nachweisführung, daß dieser Wert überschritten wird, ist allerdings äußerst kompliziert. Z.B. müssen die Geruchsbelästigungen jedesmal eindeutig der Quelle zuordbar sein, mehrere “neutrale Nasen” müssen “es” riechen und ebenso müssen die Umwelteinflüsse (Wind, Nebel etc.) über einen langen Beobachtungszeitraum aufgezeichnet werden. In einigen Wohnlagen in Gröpelingen/Oslebshausen haben gerade Geruchsimmissionen einen besonders negativen Einfluß auf die Wohnqualität. Wer derartige Belastungen feststellt, sollte sich daher nicht scheuen, sich hörbar zu machen. Ansprechpartner sind z.B. die Gewerbeaufsicht (Office-HB@gewerbeaufsicht.bremen.de) oder am Wochenende auch die Polizei oder die Feuerwehr. Auch das direkte Nachfragen beim Verursacher in Eigeninitiative kann sinnvoll sein. Beweissicherung ist wichtig. teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen