Geruchsbelästigung aus dem Industriehafen

Es gibt eini­ge Betrie­be, die immer wie­der für Beläs­ti­gun­gen ver­ant­wort­lich sind bzw. ver­ant­wort­lich gemacht werden.

Geruchs­im­mis­sio­nen sind nicht zu ver­wech­seln mit Schad­stof­femmis­sio­nen, z.B. aus Ver­bren­nungs­vor­gän­gen. Geruchs­im­mis­sio­nen ent­hal­ten dem Begriff nach kei­ne Schad­stof­fe, sie rie­chen halt “nur” mehr oder weni­ger unan­ge­nehm. Hier greift die Geruchs­im­mis­si­ons­richt­li­nie — kurz GIRL.

Dem­nach sind grund­sätz­lich Geruchs­be­läs­ti­gun­gen bis zu 3 % der Jah­res­stun­den (= 10 Tage) hin­zu­neh­men. Anla­gen­spe­zi­fisch kann sich die­ser Pro­zent­satz auch erhö­hen. Die Nach­weis­füh­rung, daß die­ser Wert über­schrit­ten wird, ist aller­dings äußerst kom­pli­ziert. Z.B. müs­sen die Geruchs­be­läs­ti­gun­gen jedes­mal ein­deu­tig der Quel­le zuord­bar sein, meh­re­re “neu­tra­le Nasen” müs­sen “es” rie­chen und eben­so müs­sen die Umwelt­ein­flüs­se (Wind, Nebel etc.) über einen lan­gen Beob­ach­tungs­zeit­raum auf­ge­zeich­net werden.

In eini­gen Wohn­la­gen in Gröpelingen/Oslebshausen haben gera­de Geruchs­im­mis­sio­nen einen beson­ders nega­ti­ven Ein­fluß auf die Wohn­qua­li­tät. Wer der­ar­ti­ge Belas­tun­gen fest­stellt, soll­te sich daher nicht scheu­en, sich hör­bar zu machen. Ansprech­part­ner sind z.B. die Gewer­be­auf­sicht (Office-HB@gewerbeaufsicht.bremen.de) oder am Wochen­en­de auch die Poli­zei oder die Feu­er­wehr. Auch das direk­te Nach­fra­gen beim Ver­ur­sa­cher in Eigen­in­itia­ti­ve kann sinn­voll sein. Beweis­si­che­rung ist wichtig.

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