Pechspiel in Gröpelingen

Es gibt mit Datum vom 03.06.2014 eine sehr fun­dier­te und struk­tu­rier­te Ant­wort auf eine dies­be­züg­li­che  klei­ne Anfra­ge der SPD-Frak­ti­on. Sie­he hier­zu auch auf die­ser Sei­te unter “Info’s” den Punkt Glücks­spiel in Gröpelingen.

Die Anzahl der nicht geneh­mig­ten Spiel­au­to­ma­ten soll stark zurück­ge­gan­gen sein.

Die 250 Meter Abstands­re­ge­lung zwi­schen Spiel­hal­len hat sich bewährt. Der Bestands­schutz für vor­han­de­ne Spiel­hal­len die die­sen Abstand unter­schrei­ten, läuft nur bis zum 30.06.2017.

Die Umset­zung des am 01.07.2012 beschlos­se­nen Glücks­spie­län­de­rungs­staats­ver­trags ist auf­grund der als äußerst kom­plex beschrie­be­nen Ver­ga­be­la­ge wei­ter nicht in Sicht.

Erwähnt wird auch die aktu­el­le Arbeit der Bau­auf­sichts­be­hör­den bau­pla­nungs­recht­li­che Nut­zungs­un­ter­sa­gun­gen zu ertei­len. 2 der 5 im Abschnitt Mor­gen­land­str. und Lin­den­hof­str. vor­han­de­nen Sport­wett­lä­den haben bereits geschlos­sen, der Drit­te hat die Kün­di­gung vom Ver­mie­ter bekom­men. Die Läden haben sich bzw. wur­den von den Ver­mie­tern teil­wei­se unter Vor­spie­lung fal­scher Tat­sa­chen ange­sie­delt bzw. haben vor der Eröff­nung das gel­ten­de Bau­recht nicht abge­klärt und ein­fach so ohne Blick in den Bebau­ungs­plan 1901 eröff­net. Ver­blei­ben noch 2 Sport­wett­lä­den, die auch in abseh­ba­rer Zeit auf­grund des Ver­stos­ses gegen das Bau­recht schlie­ßen müs­sen. Bei Unein­sich­tig­keit not­falls mit Beschlag­nah­me des Inven­tar der Sport­wett­lä­den und einer ord­nungs­recht­li­chen Ahn­dung der Vermieter.

Die 250 Meter Abstands­re­ge­lung bei Sport­wett­lä­den greift auf­grund der o.g. Schwie­rig­kei­ten in der Umset­zung des Staats­ver­tra­ges der­zeit nicht. Rein recht­lich sind der­zeit alle Sport­wett­lä­den ille­gal und mit der Umset­zung des neu­en Rechts wird von null gestartet.

Der Min­dest­ab­stand von 250 Metern gilt jeweils nur sepa­rat für Spiel­hal­len oder Sport­wett­lä­den. Bei der Viel­zahl an bereits vor­han­de­nen Spiel­hal­len wäre ansons­ten eine Zulas­sung von Sport­wett­lä­den prak­tisch nicht mehr möglich.

 

Die kom­plet­te Ant­wort auf die klei­ne Anfrage:

2014–06-04_Drs-18–1421_b8719 — Die Ent­wick­lung der Spiel­hal­len und Sport­stät­ten im Land Bremen

Artikel kommentieren

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.