Informationsveranstaltung zur Bahnwerkstatt vom 13.04.2021 — Teil 2 14. April 202114. April 2021 Bisheriges Verfahren In der Zeitleiste konnte man den Start der Ausschreibung im 3. Quartal 2018 nochmals sehen: . Der Stadtteilbeirat Gröpelingen hatte auf seiner letzten Sitzung am 10.02.2021 bereits eine rechtliche Prüfung in Hinblick auf die Informationspflichten beschlossen. Wie in unserem Bericht zur Beiratssitzung geschrieben, ist für uns klar, das mindestens das Häfenressort gegen den § 31 des Beirätegesetzes (“… Planungsabsichten und ‑inhalte sowie Ergebnisse von Untersuchungen sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt mitzuteilen … .”) verstoßen hat. Wahrscheinlich in der Folge auch das Verkehrsressort. Bei den Bebauungsplänen 2434 (umgesetzt) und 2530 (vom Beirat abgesetzt) ging es um die Flächen im Gewerbegebiet Riedemannstraße, von der die Flächen an der Reitbrake ausgenommen waren. Trotzdem kann man annehmen, das insbesondere der nochmalige Vorstoss mit dem Bebauungsplan 2530 zur Umwandlung in ein Industriegebiet vllt. auch die Planungen an der Reitbrake mit im Hintergrund hatten. Trotzdem liegt die Verantwortung klar beim Häfenressort. Allerdings darf man auch nicht naiv sein und nicht denken, das soetwas nicht immer mal wieder vorkommt. Deshalb ist es auch wichtig, das die Menschen kompetente und vor allem auch erfahrene Bürger in Ihr Beiratsgremium wählen. “Populistische Lautsprecher” erweisen sich in der täglichen Beiratsarbeit eher als Leichtgewichte ggü. der Verwaltung. Nur durch die erfahrenen Gröpelinger Beiratsmitglieder konnte z.B. verhindert werden, das der Bebauungsplan 2530 in der Deputation beschlossen wird. Und es bleibt die Frage, was eine offizielle Information schon vllt. Ende 2019 an der heutigen Lage geändert hätte? — Deswegen hätten die Bieter wahrscheinlich auch keine besser geeignete Fläche gefunden. Und die Ansiedlung der Bahnwerkstatt ist in Abwägung von Pro und Contra vllt. ja auch positiv für den Stadtteil. Nach dem weiteren Zeitplan soll (muss) die Bahnwerkstatt im dritten Quartal 2024 in Betrieb genommen werden. Das sind noch ca. 3,5 Jahre. Bzw. nur noch 3,5 Jahre. teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen
Die Umstände zu den Bebauungsplänen 2434 und 2530 sind skandalös. Was folgt nun daraus, dass das Ressort gegen den § 31 des Beirätegesetz verstoßen hat? Ist das ein zahnloser Tiger? Zumindest für die Repräsentanten der Verwaltung stellt sich dich die Frage, ob hier gegen die Amtspflicht verstossen wurde. Nicht nur soll die Wahrheit gesagt werden auch darf Wichtiges gegenüber den Amtsträgern, und das sind die Mitglieder der Beirats, nicht verschwiegen werden. Werden die Grünen hier am Ball bleiben und weiter aktiv sein?
Guten Tag anonymer Schreiber, die Folgen wird die Zukunft und die Bewertung durch die Sentaskanzlei zeigen. Ein nachhaltiger Schaden ist nicht auszumachen, da die Planungen für das Gebiet ja jetzt bekannt sind und der Bebauungsplan 2530 verhindert wurde. Der Bebauungsplan 2434 ist mit dem Beirat abgestimmt worden. Ob nach diesem Bebauungsplan dann unzulässiges Beherbungsgewerbe wie eingangs Am Pulverberg zwischenzeitlich unterbunden wurde, das wissen wir nicht.