Lärmbelästigung aus dem Industriehafen 2. September 20096. Oktober 2018 Es gibt viele Lärmquellen aus dem Industriehafen. Als besonders störend wird (zeitweise) der Lärm der Firma TSR Recycling GmbH an der Waterbergstraße empfunden. Von den Betrieben wird allgemein argumentiert, das sie im Sondergebiet Hafen gewisse Rechte haben und die Wohnbebauung zu Nahe an dieses Industriegebiet geführt wurde. Dies sei eine Fehlplanung der (frühen) Bremer Baupolitik und schafft zwangsläufig Konflikte. Die rechtliche Lage ist so, das die Technische Anleitung (TA) Lärm nicht für ein Seehafengebiet gilt. Dies ist hier der Fall. Seehafen-Umschlagsanlagen dürfen praktisch jeden Tag rund um die Uhr soviel Lärm verursachen, wie sie wollen. Im Falle der Fa. TSR Recycling GmbH kommt hinzu, daß diese Firma zur Wettbewerbsfähigkeit darauf angewiesen ist, die Schiffe möglichst schnell im Rahmen der Gezeitenströme abzufertigen, da Liegezeiten sehr teuer sind. Der Regelbetrieb läuft dort zwischen 6:00 und 22:00 Uhr. Muß ein Schiff abgefertigt werden, wird aber auch über mehrere Tage rund um die Uhr gearbeitet. In einem solchen Fall erfolgt eine vorherige Bekanntmachung u.a. beim Ortsamt West. Schrottberg TSR April 2014 Rechtlich gibt es gem. TA Lärm keine Handhabe gegen die Lärmbelästigung. Von älteren Gröpelingern wird auch gesagt, das es zu Zenitzeiten der AG Weser wesentlich lauter gewesen ist. Die Gewerbeaufsicht hat bereits mehrfach Messungen und Gespräche durchgeführt. Ob es gemäß dem BImSchG eine Handhabe gibt — z.B. bei Ausstrahlung auf das DIAKO — ist derzeit nicht sicher. Wahrscheinlich gilt die TA Lärm auch dann nicht, wenn ein Binnenschiff an einer Seehafenumschlagsanlage entladen wird. Die Fa. TSR Recycling GmbH ist ihrerseits gewillt, Maßnahmen zur Lärmminderung zu ergreifen und hat dies auch bereits getan. Z.B. wurde ein neuer Kran angeschafft, der den Be-/Entladevorgang beschleunigt und so nebenbei auch zur Lärmminderung zu ungünstigen Zeiten beitragen soll. Desweiteren wurden am zur Hafenrandstraße grenzendem Firmengelände höhere Schrottberge (bzw. danach Containerstapel) aufgetürmt und es sollen lärmintensive Tätigkeiten auf Flächen weiter weg von der Hafenrandstraße platziert werden. Im Zuge der “Altautoabwrackprämie” wurden im Spätsommer 2009 viele Blechpakete alter Autos in den Export verschifft. Die Messungen der Gewerbeaufsicht haben ergeben, das diese Verladearbeiten an der Straße “An der Finkenau” bis zu 80 db(A) Spitzenschall erzeugten. Beobachtungen zeigten, das hier Blechpakete aus einigen Metern Höhe fallen gelassen wurden. Dies ist der Fa. von der Gewerbeaufsicht untersagt worden. Lt. Auskunft der Gewerbeaufsicht gilt zwar die TA Lärm im Seehafenumschlag nicht, aber unabhängig davon besteht ein Lärmminderungsgebot. teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen