Lärmschutz am Eckgrundstück Stapelfeldstr./Lindenhofstr. 9. Januar 20083. August 2009 09.01.2008 Lärmschutz am Eckgrundstück Stapelfeldstr./Lindenhofstr. Die Wiedererrichtung ist unstrittig. Problem ist, das sich das Grundstück z. Zt. (noch) im Privatbesitz befindet, die ursprünglich dort geplante Gewerbeansiedlung aber offenbar nicht mehr realisiert werden kann. Antrag auf der Beiratssitzung am 09.01.2008 teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen