Lärmschutz am Eckgrundstück Stapelfeldstr./Lindenhofstr.

09.01.2008

Lärm­schutz am Eck­grund­stück Stapelfeldstr./Lindenhofstr.

Die Wie­der­errich­tung ist unstrit­tig. Pro­blem ist, das sich das Grund­stück z. Zt. (noch) im Pri­vat­be­sitz befin­det, die ursprüng­lich dort geplan­te Gewer­be­an­sied­lung aber offen­bar nicht mehr rea­li­siert wer­den kann.

Antrag auf der Bei­rats­sit­zung am 09.01.2008

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