Leiharbeit: Gleiche Arbeit –> Gleicher Lohn

Bre­men brach­te über den Bun­des­tag eine Initia­ti­ve ein, die Fehl­ent­wick­lun­gen im Bereich der Leih­ar­beit kor­ri­gie­ren sollte.Das ist ein wich­ti­ges The­ma auch für vie­le in unse­rem Stadt­teil leben­de Menschen.

Lei­der haben das die CDU/FDP-regier­ten Bun­des­län­der ver­hin­dert. Ein Grund mehr, um bei der Bun­des­tags­wahl am 27.09.2009 das Kreuz nicht dort zu machen.

Nach­ste­hend die kom­plet­te Pres­se­er­klä­rung des Senats:

Antrag gegen Fehlentwicklungen im AÜG

18.09.2009

CDU/FDP-Län­der leh­nen Bre­mer Initia­ti­ve im Bun­des­rat ab/Böhrnsen: “Leih­ar­beit begrenzen“

Bür­ger­meis­ter Jens Böhrn­sen nutz­te heu­te (18.09.2009) die Gele­gen­heit, im Bun­des­rat auf Fehl­ent­wick­lun­gen im Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­ge­setz (AÜG) auf­merk­sam zu machen und Ver­bes­se­run­gen zu for­dern. Böhrn­sen: „Mit einem Antrag for­der­ten die Län­der Bre­men und Rhein­land-Pfalz Feh­ler zu hei­len, unter denen sowohl die Leih­ar­beit­neh­mer als auch die Stamm­be­leg­schaf­ten von Betrie­ben zu lei­den haben. Lei­der haben die CDU/FDP-Län­der das verhindert.“

Nach dem Bre­mer Antrag soll­ten Leih­ar­beit­neh­mer zukünf­tig vom ers­ten Tag an mit den Beschäf­tig­ten im Ent­leih­be­trieb gleich­be­han­delt wer­den, „sowohl im Hin­blick auf das Ent­gelt als auch bei allen übri­gen Arbeits­be­din­gun­gen“ (Böhrn­sen). „Außer­dem gehört die Leih­ar­beits­bran­che in das Arbeit­neh­mer­ent­sen­de­ge­setz auf­ge­nom­men, die Dau­er der Arbeit­neh­mer­über­las­sung von Leih­ar­beit­neh­mern in einem Betrieb muss auf 24 Mona­te begrenzt wer­den. Leih­ar­beits­fir­men dür­fen außer­dem nicht nur für die Dau­er einer kon­kre­ten Über­las­sung beschäf­tigt werden“.

Die Bedeu­tung der Leih­ar­beit für den Arbeits­markt der Bun­des­re­pu­blik sei unbe­strit­ten, so Böhrn­sen. Kei­ne Bran­che habe in den letz­ten Jah­ren ein so star­kes Wachs­tum zu ver­zeich­nen gehabt wie die Leih­ar­beit. Aber eben­so sei zu ver­zeich­nen, dass die Pra­xis der Zeit­ar­beit nicht unein­ge­schränkt zu den arbeits­markt- und beschäf­ti­gungs­po­li­ti­schen Effek­ten geführt habe, die man von der Reform der Arbeit­neh­mer­über­las­sung erwar­tet habe.

Jens Böhrn­sen: „Für die in der Leih­ar­beit Beschäf­tig­ten ist sie ein zwei­schnei­di­ges Schwert. Im bes­ten Fal­le erhal­ten die­se eine län­ger­fris­ti­ge Beschäf­ti­gung. Für vie­le von Ihnen bedeu­tet Leih­ar­beit aber auch nied­ri­ge­re Löh­ne bei glei­cher Arbeit, Ver­zicht auf Zula­gen oder den Ver­zicht auf Weih­nachts- und Urlaubs­geld. Nicht sel­ten erhal­ten Leih­ar­beit­neh­mer nur zwi­schen 50 bis 60 Pro­zent des Ein­kom­mens, das die Stamm­be­leg­schaf­ten der Ent­lei­her bekommen.“

Stamm­be­leg­schaf­ten gro­ßer Fir­men beob­ach­ten die Ent­wick­lung der Leih­ar­beit aus ande­ren Grün­den mit Sor­ge, denn beson­ders in Groß­be­trie­ben sind Ten­den­zen erkenn­bar, das Stamm­per­so­nal durch Leih­ar­beit­neh­mer zu erset­zen. So wer­den zum Teil Mit­ar­bei­ter ent­las­sen, um sie über haus­ei­ge­ne Ver­leih­fir­men und zumeist zu ungüns­ti­ge­ren Tarif­be­din­gun­gen in den alten Betrieb zurück zu entleihen.

Jens Böhrn­sen: „Man darf einen wei­te­ren Aspekt nicht über­se­hen: Die oft deut­lich schlech­te­re Ent­loh­nung für die Leih­ar­beit­neh­mer, führt nicht sel­ten zu Hun­ger­löh­nen, die aus öffent­li­chen Mit­teln auf­ge­stockt wer­den müs­sen. Das betrifft rund 1,2 Mio. Men­schen: voll erwerbs­tä­tig und doch auf Hil­fe ange­wie­sen, die so genann­ten “working poor”. Wir for­dern aber, dass Men­schen, die Voll­zeit arbei­ten, von ihrer Arbeit auch men­schen­wür­dig und selbst­stän­dig leben können.

Antrag gegen Fehlentwicklungen im AÜG

18.09.2009

CDU/FDP-Län­der leh­nen Bre­mer Initia­ti­ve im Bun­des­rat ab/Böhrnsen: “Leih­ar­beit begrenzen“

Bür­ger­meis­ter Jens Böhrn­sen nutz­te heu­te (18.09.2009) die Gele­gen­heit, im Bun­des­rat auf Fehl­ent­wick­lun­gen im Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­ge­setz (AÜG) auf­merk­sam zu machen und Ver­bes­se­run­gen zu for­dern. Böhrn­sen: „Mit einem Antrag for­der­ten die Län­der Bre­men und Rhein­land-Pfalz Feh­ler zu hei­len, unter denen sowohl die Leih­ar­beit­neh­mer als auch die Stamm­be­leg­schaf­ten von Betrie­ben zu lei­den haben. Lei­der haben die CDU/FDP-Län­der das verhindert.“

Nach dem Bre­mer Antrag soll­ten Leih­ar­beit­neh­mer zukünf­tig vom ers­ten Tag an mit den Beschäf­tig­ten im Ent­leih­be­trieb gleich­be­han­delt wer­den, „sowohl im Hin­blick auf das Ent­gelt als auch bei allen übri­gen Arbeits­be­din­gun­gen“ (Böhrn­sen). „Außer­dem gehört die Leih­ar­beits­bran­che in das Arbeit­neh­mer­ent­sen­de­ge­setz auf­ge­nom­men, die Dau­er der Arbeit­neh­mer­über­las­sung von Leih­ar­beit­neh­mern in einem Betrieb muss auf 24 Mona­te begrenzt wer­den. Leih­ar­beits­fir­men dür­fen außer­dem nicht nur für die Dau­er einer kon­kre­ten Über­las­sung beschäf­tigt werden“.

Die Bedeu­tung der Leih­ar­beit für den Arbeits­markt der Bun­des­re­pu­blik sei unbe­strit­ten, so Böhrn­sen. Kei­ne Bran­che habe in den letz­ten Jah­ren ein so star­kes Wachs­tum zu ver­zeich­nen gehabt wie die Leih­ar­beit. Aber eben­so sei zu ver­zeich­nen, dass die Pra­xis der Zeit­ar­beit nicht unein­ge­schränkt zu den arbeits­markt- und beschäf­ti­gungs­po­li­ti­schen Effek­ten geführt habe, die man von der Reform der Arbeit­neh­mer­über­las­sung erwar­tet habe.

Jens Böhrn­sen: „Für die in der Leih­ar­beit Beschäf­tig­ten ist sie ein zwei­schnei­di­ges Schwert. Im bes­ten Fal­le erhal­ten die­se eine län­ger­fris­ti­ge Beschäf­ti­gung. Für vie­le von Ihnen bedeu­tet Leih­ar­beit aber auch nied­ri­ge­re Löh­ne bei glei­cher Arbeit, Ver­zicht auf Zula­gen oder den Ver­zicht auf Weih­nachts- und Urlaubs­geld. Nicht sel­ten erhal­ten Leih­ar­beit­neh­mer nur zwi­schen 50 bis 60 Pro­zent des Ein­kom­mens, das die Stamm­be­leg­schaf­ten der Ent­lei­her bekommen.“

Stamm­be­leg­schaf­ten gro­ßer Fir­men beob­ach­ten die Ent­wick­lung der Leih­ar­beit aus ande­ren Grün­den mit Sor­ge, denn beson­ders in Groß­be­trie­ben sind Ten­den­zen erkenn­bar, das Stamm­per­so­nal durch Leih­ar­beit­neh­mer zu erset­zen. So wer­den zum Teil Mit­ar­bei­ter ent­las­sen, um sie über haus­ei­ge­ne Ver­leih­fir­men und zumeist zu ungüns­ti­ge­ren Tarif­be­din­gun­gen in den alten Betrieb zurück zu entleihen.

Jens Böhrn­sen: „Man darf einen wei­te­ren Aspekt nicht über­se­hen: Die oft deut­lich schlech­te­re Ent­loh­nung für die Leih­ar­beit­neh­mer, führt nicht sel­ten zu Hun­ger­löh­nen, die aus öffent­li­chen Mit­teln auf­ge­stockt wer­den müs­sen. Das betrifft rund 1,2 Mio. Men­schen: voll erwerbs­tä­tig und doch auf Hil­fe ange­wie­sen, die so genann­ten “working poor”. Wir for­dern aber, dass Men­schen, die Voll­zeit arbei­ten, von ihrer Arbeit auch men­schen­wür­dig und selbst­stän­dig leben können.

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