März 2023: Aktueller Sachstand EBN-Bahnwerkstatt

Für die nächs­te zustän­di­ge Depu­ta­ti­ons­sit­zung am 9.3.2023 gibt es eine Vor­la­ge zum The­ma. Direkt­ver­weis: https://sd.bremische-buergerschaft.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZVUP8BAmlDEMokLyW_jEsmyN364By7LvI6_mskCbGmn-/Beschlussvorlage_Ausschuesse-Deputationen_VL_20-8374.pdf

Vor eini­gen Wochen gab es eine “Zei­tungs­en­te” im Weser-Kurier mit der Mel­dung, das Als­tom im Janu­ar den Plan­fest­stel­lungs­an­trag ein­rei­chen wür­de. Wir wuss­ten das dem nicht so war — konn­ten das auf­grund von Geheim­hal­tungs­pflich­ten hier aber nicht schrei­ben. Jetzt wur­de ver­öf­fent­licht, das Als­tom evtl. im April 2023 den Antrag vor­le­gen wird.

Bekannt ist Ver­fol­gern der The­mas schon län­ger, das Als­tom die Pro­duk­ti­ons­zie­le nicht hal­ten kann und sich die voll­stän­di­ge Aus­lie­fe­rung der Fahr­zeu­ge um ca. ein Jahr auf Dezem­ber 2025 ver­län­gern wird. Für die Zeit der abschnitts­wei­sen Aus­lie­fe­rung soll wohl trotz­dem eine Inbe­trieb­nah­me vor­ge­se­hen wer­den. Wie das in der Pra­xis abläuft, wenn nicht der bis­he­ri­ge Lini­en­füh­rer die Aus­schrei­bung die neue Aus­schrei­bung gewinnt, muss die LNVG Nie­der­sach­sen / Bre­men klä­ren. Es wür­den dann wohl für eine Über­gangs­zeit alte und neue Fahr­zeu­ge mit den jewei­li­gen Lini­en­füh­rern fah­ren müs­sen. Eine Bahn­werk­statt wird im Jahr 2024 nicht mehr in Betrieb genom­men. Für die Instand­hal­tung der bis dahin aus­ge­lie­fer­ten Fahr­zeu­ge muss Als­tom Alter­na­ti­ven anbieten.

Wenn Als­tom den Plan­fest­stel­lungs­an­trag vor­legt, ist es Auf­ga­be der Stadt, die­sen Antrag auf sei­ne Zuläs­sig­keit zu prü­fen. Es ist nicht Auf­ga­be der Stadt, für Als­tom das bes­te Grund­stück zu suchen — die­ses ist die unter­neh­me­ri­sche Auf­ga­be und auch Frei­heit in einer Demo­kra­tie. Sprich selbst wenn es ein bes­ser geeig­ne­tes Grund­stück geben soll­te, der Antrag­stel­ler dies aber nicht bean­tragt, dann darf die Geneh­mi­gungs­be­hör­de auch nur die Zuläs­sig­keit auf der bean­trag­ten Flä­che prü­fen und nicht mehr. Es ist nicht zuläs­sig eine Geneh­mi­gung mit Ver­weis auf ein bes­ser geeig­ne­tes Grund­stück zu ver­wei­gern, wenn das bean­trag­te Grund­stück alle erfor­der­li­chen Kri­te­ri­en erfüllt. Dies wird lei­der oft ver­ges­sen — aber es gibt eben nicht nur die Frei­heit des Ein­zel­nen, son­dern auch die Frei­heit von Unter­neh­men im Rah­men der gel­ten­den Rechts­la­ge. Nach Prü­fung der Fir­ma Als­tom ist die ein­zi­ge geeig­ne­te Flä­che im EBN-Raum der Stand­ort Reit­bra­ke in Bre­men-Oslebs­hau­sen. Es gibt daher auch kei­ne Alter­na­tiv­pla­nung, weil es nach Prü­fung von Als­tom kei­ne ver­füg­ba­re ande­re Flä­che gibt.

In der Vor­la­ge wird dann die Eisen­bahn­be­triebs­wis­sen­schaft­li­che Unter­su­chung (EBWU) erläu­tert, die die Leis­tungs­fä­hig­keit des Schie­nen­net­zes in / um Bre­men für eine Aus­wei­tung des Schie­nen­per­so­nen­nah­ver­kehrs unter­sucht. Der Stre­cken­ab­schnitt Bre­men Haupt­bahn­hof — Bre­men Oslebs­hau­sen liegt nicht inner­halb des Eng­pass­be­reichs in / um Bre­men. Eng­pass­be­rei­che sind bekannt­lich die wei­ter­füh­ren­de Ver­bin­dung nach Bre­mer­ha­ven, wo der Aus­bau auf ein 3. Gleis in der Prü­fungs­pha­se sein soll, was aller­dings ein Pro­jekt ist, was sicher nicht im Jahr 2030 oder 2040 rea­li­siert wer­den wird — wenn über­haupt auf­grund der äußerst schwie­ri­gen Gelän­de­la­ge. Des­halb hat auch eine Wege­ver­bin­dung von Bre­mer­ha­ven am Haupt­bahn­hof Bre­men vor­bei gen Süden — oder bes­ser erst­mal gen Osten und dann gen Süden — eine so hohe Bedeu­tung. Aller­dings wird auch dar­über bereits Jahr­zehn­te diskutiert.

 

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