März 2023: Aktueller Sachstand EBN-Bahnwerkstatt 6. März 20236. März 2023 Für die nächste zuständige Deputationssitzung am 9.3.2023 gibt es eine Vorlage zum Thema. Direktverweis: https://sd.bremische-buergerschaft.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZVUP8BAmlDEMokLyW_jEsmyN364By7LvI6_mskCbGmn-/Beschlussvorlage_Ausschuesse-Deputationen_VL_20-8374.pdf Vor einigen Wochen gab es eine “Zeitungsente” im Weser-Kurier mit der Meldung, das Alstom im Januar den Planfeststellungsantrag einreichen würde. Wir wussten das dem nicht so war — konnten das aufgrund von Geheimhaltungspflichten hier aber nicht schreiben. Jetzt wurde veröffentlicht, das Alstom evtl. im April 2023 den Antrag vorlegen wird. Bekannt ist Verfolgern der Themas schon länger, das Alstom die Produktionsziele nicht halten kann und sich die vollständige Auslieferung der Fahrzeuge um ca. ein Jahr auf Dezember 2025 verlängern wird. Für die Zeit der abschnittsweisen Auslieferung soll wohl trotzdem eine Inbetriebnahme vorgesehen werden. Wie das in der Praxis abläuft, wenn nicht der bisherige Linienführer die Ausschreibung die neue Ausschreibung gewinnt, muss die LNVG Niedersachsen / Bremen klären. Es würden dann wohl für eine Übergangszeit alte und neue Fahrzeuge mit den jeweiligen Linienführern fahren müssen. Eine Bahnwerkstatt wird im Jahr 2024 nicht mehr in Betrieb genommen. Für die Instandhaltung der bis dahin ausgelieferten Fahrzeuge muss Alstom Alternativen anbieten. Wenn Alstom den Planfeststellungsantrag vorlegt, ist es Aufgabe der Stadt, diesen Antrag auf seine Zulässigkeit zu prüfen. Es ist nicht Aufgabe der Stadt, für Alstom das beste Grundstück zu suchen — dieses ist die unternehmerische Aufgabe und auch Freiheit in einer Demokratie. Sprich selbst wenn es ein besser geeignetes Grundstück geben sollte, der Antragsteller dies aber nicht beantragt, dann darf die Genehmigungsbehörde auch nur die Zulässigkeit auf der beantragten Fläche prüfen und nicht mehr. Es ist nicht zulässig eine Genehmigung mit Verweis auf ein besser geeignetes Grundstück zu verweigern, wenn das beantragte Grundstück alle erforderlichen Kriterien erfüllt. Dies wird leider oft vergessen — aber es gibt eben nicht nur die Freiheit des Einzelnen, sondern auch die Freiheit von Unternehmen im Rahmen der geltenden Rechtslage. Nach Prüfung der Firma Alstom ist die einzige geeignete Fläche im EBN-Raum der Standort Reitbrake in Bremen-Oslebshausen. Es gibt daher auch keine Alternativplanung, weil es nach Prüfung von Alstom keine verfügbare andere Fläche gibt. In der Vorlage wird dann die Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung (EBWU) erläutert, die die Leistungsfähigkeit des Schienennetzes in / um Bremen für eine Ausweitung des Schienenpersonennahverkehrs untersucht. Der Streckenabschnitt Bremen Hauptbahnhof — Bremen Oslebshausen liegt nicht innerhalb des Engpassbereichs in / um Bremen. Engpassbereiche sind bekanntlich die weiterführende Verbindung nach Bremerhaven, wo der Ausbau auf ein 3. Gleis in der Prüfungsphase sein soll, was allerdings ein Projekt ist, was sicher nicht im Jahr 2030 oder 2040 realisiert werden wird — wenn überhaupt aufgrund der äußerst schwierigen Geländelage. Deshalb hat auch eine Wegeverbindung von Bremerhaven am Hauptbahnhof Bremen vorbei gen Süden — oder besser erstmal gen Osten und dann gen Süden — eine so hohe Bedeutung. Allerdings wird auch darüber bereits Jahrzehnte diskutiert. teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen