MEGA-Erfolg unserer Beiratsarbeit!

Eine Nach­richt, die eine Genug­tu­ung für jah­re­lan­ges akri­bi­sches fak­ten­ori­en­tier­tes Enga­ge­ment ist: Das Ergeb­nis der Lärm­mes­sung aus dem Indus­trie­ha­fen­ge­biet liegt vor und hat es in sich! Nach­zu­le­sen ist es hier in einer Depu­ta­ti­ons­vor­la­ge für den 26.05.2021: https://sd.bremische-buergerschaft.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZV_gNLF4WmmNN3jwzLfoGtA

Zur Erin­ne­rung: Auf der Bei­rats­sit­zung am 20.11.2019 wur­de unser Antrag zu Lärm­mes­sun­gen im Hafen­ge­biet beschlos­sen. Er ist hier noch­mal nach­zu­le­sen: Bei­rat-Grö­pe­lin­gen-20191120-Lärm-aus-dem-Hafen­ge­biet

Der Antrag selbst folg­te im Nach­gang einer umfas­sen­den Beleuch­tung auf einem Sit­zungs­ter­min am 15.10.2018 — unser Bericht ist hier nach­zu­le­sen: http://www.gruene-in-groepelingen.de/?p=7198 . Es ging dabei um den Rechts­rah­men im Indus­trie­ha­fen­ge­biet. In der Abfol­ge gab es auch einen Ter­min im Bei­rat mit der Inter­es­sens­ver­tre­tung der Fir­men und etli­chen Fir­men­ver­tre­tern, die sich unge­recht behan­delt fühl­ten. Wir haben durch­aus die Arbeits­plät­ze etc. im Blick — aber haben dar­auf bestan­den, das wir nur den recht­li­chen Rah­men geklärt haben woll­ten und das bis­her unse­rer Mei­nung nach nicht aus­rei­chend gemacht wurde.

Denn im Nach­gang die­ses 2018er Ter­mins wur­den wir auf ein Grund­satz­ur­teil des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts Bre­mens zum dor­ti­gen Con­tai­ner­ter­mi­nal IV aus dem Jahr 2001 auf­merk­sam, was uns bis­her unbe­kannt war. Aber in Ana­lo­gie auch für den Indus­trie­ha­fen anzu­wen­den sein dürf­te. Wir sind dann nach eini­gen Mona­ten an den Urteils­text gekom­men. Mit die­ser fak­ti­schen Unter­maue­rung gab es dann kein Vor­bei mehr an Lärm­mes­sun­gen ent­spre­chend dem Urteil. Es hat zuge­ge­be­ner­ma­ßen etwas gedau­ert — aber so ist es eben in kom­pli­zier­ten The­men­ge­bie­ten mit unter­schied­li­chen Interessenslagen.

Im Ergeb­nis der 3monatigen Lärm­mes­sun­gen vom Dach des DIAKO Kran­ken­hau­ses wur­de dann festgestellt:

… Der Mess­be­richt fin­det sich in der Anla­ge die­ser Depu­ta­ti­ons­vor­la­ge. Die Ergeb­nis­se zei­gen, dass die gemes­se­nen Pegel­wer­te am DIA­KO-Kran­ken­haus deut­lich über den Annah­men der Lärm­kar­tie­rung lie­gen. An einem reprä­sen­ta­ti­ven Tag lie­gen die Pegel­wer­te für den Tages­zeit­raum bei etwa 60 dB(A), in der Nacht bei bis zu 50 dB(A). Ins­be­son­de­re bei Anwe­sen­heit eines Schif­fes zur Schrott­ver­la­dung im Hafen kommt es zusätz­lich zu erheb­li­chen Pegel­spit­zen in der kri­ti­schen Nacht­zeit. Die­se sind in ihrer Anzahl so aus­ge­prägt, dass auf Dau­er gesund­heits­ge­fähr­den­de Auf­wach­re­ak­tio­nen zu ver­mu­ten sind.

Gesprä­che mit betrof­fe­nen Betrie­ben und wei­te­rer Betei­lig­ter mit dem Ziel der Redu­zie­rung der Lärm­be­las­tung im Umfeld des Indus­trie­ha­fens lau­fen bereits und wer­den fort­ge­setzt. Par­al­lel wer­den Gesprä­che mit der Sena­to­rin für Wis­sen­schaft und Häfen aufgenommen. …”

Unser Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der Die­ter Stein­feld ist seit über 20 Jah­ren Mit­glied im Bei­rat. Sei­ne Ein­schät­zung: “An den jet­zi­gen Punkt sind wir bis­lang nie gekom­men. Aber wir sind jetzt dann doch durch hart­nä­cki­ges Dran­blei­ben an die­sen Punkt gekom­men. Es ist eine ganz neue Basis bei dem The­ma erreicht, da die Fir­men bis­her auf dem Stand­punkt stan­den, das die TA Lärm im Indus­trie­ha­fen­ge­biet nicht zur Anwen­dung kommt und sie damit ‘rund um die Uhr soviel Lärm machen kön­nen wie sie wol­len.’ Was sie aber natür­lich nicht machen, aber sie haben uns eben auch deut­lich gemacht, das sie es  könn­ten. Das ist nach dem Urteil des OVG Bre­men aller­dings kei­nes­wegs so, son­dern es gibt auch hier Gren­zen, auch wenn die TA Lärm nicht zur Anwen­dung kommt.”

Über die kon­kre­ten Aus­wir­kun­gen wird in den nächs­ten Wochen und Mona­ten zu reden sein.

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