Öffentliche Auslegung zur beantragten Klärschlammverbrennungsanlage 18. April 2020 Nach der Befassung der Träger öffentlicher Belange u.a. auf einer Beiratssitzung am 15.01.2020 erfolgt vom 24.04.2020 bis zum 25.05.2020 die einmonatige öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen. Bis zum 25.06.2020 können Einwendungen gegen das Planvorhaben bei der Gewerbeaufsicht eingereicht werden. Über diesen Verweis http://www.uvp-verbund.de und der Eingabe “KENOW” können die Planunterlagen in der o.g. Frist auch elektronisch eingesehen werden. Die Gewerbeaufsicht bittet “in Coronazeiten” auch um diesen Weg anstatt der Einsichtnahme vor Ort. Am 15.07.2020 ab 9:00 Uhr ist dann im Bürgerhaus Oslebshausen der öffentliche Erörterungstermin vorgesehen. Wenn nicht darauf im Ermessen der Genehmigungsbehörde verzichtet wird. Jeder der einen Einwand gemacht hat, wird zum Erörterungstermin — sodenn er stattfindet — schriftlich eingeladen. Im Nachgang der Einwendungen bzw. des Erörterungstermins und den daraus gewonnenen zusätzlichen Erkenntnissen trifft die Gewerbeaufsicht dann ihre Entscheidung. Wer dann als unmittelbar Betroffener gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen will, der muss im Zweifel über einige Geldmittel verfügen. Aufgrund der Dringlichkeit des Vorhabens dürften evtl. Klagezeiträume aber nicht lange dauern. WIR GRÜNEN GRÖPELINGEN hatte seinerzeit bei der Antragstellung für die beiden Windkraftanlagen An den Piepen einen Einwand eingereicht und auf der Erörterungsveranstaltung vorgetragen. Dieser ist dann auch in die Entscheidung der Gewerbeaufsicht eingeflossen mit der Auflage regelmäßiger Lärmmessungen vor Ort und auch dann, falls sich der Lärmpegel der Autobahn dauerhaft durch z.B. Flüsterasphalt oder viel weniger Verkehr durch den Wesertunnel senken sollte. teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen