Parken gegen Bäume — Bäume gegen Parken

Eine Maß­nah­me des Umwelt­be­triebs ent­lang der Grö­pe­lin­ger Heer­stra­ße sorgt der­zeit für Auf­re­gung. Z.B. im stadt­ein­wär­ti­gen Bereich des Abschnitts zwi­schen der Mor­gen­land­stra­ße und der Moorstraße.

Was ist pas­siert? — In dem Abschnitt wur­den ca. 200 Stahl­pol­ler gesetzt. Sie­he das Foto:

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In der Bre­mer Baum­schutz­ord­nung https://www.bauumwelt.bremen.de/umwelt/natur/baumschutz-31500  heisst es:

§ 3 Ver­bo­te­ne Maßnahmen
Es ist ver­bo­ten, geschütz­te Bäu­me oder Tei­le von ihnen zu ent­fer­nen, zu zer­stö­ren, zu beschä­di­gen oder in ihrem Wei­ter­be­stand zu beein­träch­ti­gen. Das Ver­bot erstreckt sich auch auf Maß­nah­men im Wur­zel­be­reich unter­halb der Kro­ne geschütz­ter Bäu­me, die zu Beschä­di­gun­gen oder Beein­träch­ti­gun­gen füh­ren kön­nen.

Der Umwelt­be­trieb Bre­men (UBB) hat die Auf­ga­be, die­sen Auf­trag aus­zu­füh­ren. Ver­stö­ße gegen die Baum­schutz­ord­nung sind eine Ord­nungs­wid­rig­keit und kön­nen mit einer Stra­fe bis zu 20.000 € belegt wer­den. Ein gro­ßer Stra­ßen­baum erreicht mit­un­ter zudem den Gegen­wert einer Eigen­tums­woh­nung. Daher wur­den vor eini­gen Jah­ren an den Bäu­men jeweils 4 Schutz­pol­ler angebracht.

D.h., es war mit Vor­sicht noch mög­lich, zwi­schen den Bäu­men mit einem klei­nen Auto zu par­ken. Die Tie­fe zwi­schen Fahr­bahn und Rad­weg beträgt 3 Meter — für einen Smart for two ein aus­rei­chen­der Wert sogar zum quer­par­ken! Aller­dings errei­chen vie­le heu­ti­ge über­di­men­sio­nier­te PKW Län­gen an die 6 Meter und mehr. Rech­net man in ande­ren Berei­chen der Heer­stra­ße wie etwa vor dem TEDI oder der Spar­kas­se 4 Meter Schutz­raum um den Baum, dann ist der ver­blei­ben­de Abstand von ca. 6 Metern zwi­schen den aller­meis­ten Bäu­men nicht ausreichend.

Über die Zeit sind daher die­se Pol­ler immer mehr umge­fah­ren oder abge­baut wor­den — von wem auch immer. Damit konn­te die Schutz­wir­kung nicht erzielt wer­den. Ohne Rück­sicht auf den Baum­schutz haben in dem Abschnitt zuvor min­des­tens 30 Kraft­fahr­zeu­ge geparkt. Obwohl die Baum­schutz­ver­ord­nung den kom­plet­ten Kro­nen­be­reich — also das kom­plet­te Blatt­werk und beim Wuchs der Bäu­me fast den gesam­ten Stra­ßen­ab­schnitt — umfasst.

Die­se Maß­nah­me war also ein Kom­pro­miss, der aber lei­der nicht gewür­digt wur­de. Des­halb hat der Umwelt­be­trieb jetzt den Baum­schutz kon­se­quent durch­ge­setzt und bis auf einen Behin­der­ten­park­platz das Par­ken zwi­schen den Bäu­men kom­plett unterbunden.

Die Anwoh­ner von der Moor­stra­ße bis ca. 5 Häu­ser vor der Rosenak­stra­ße ver­fü­gen über eine rück­wär­ti­ge Zufahrt/Garagen auf ihren Grund­stü­cken. Somit ist nur die rest­li­che Hälf­te gegen­über dem Zustand zuvor deut­lich nega­tiv betrof­fen. Und evtl. die Geschäfts­leu­te auf der ggü. lie­gen­den Stra­ßen­sei­te. Schaut man mit Goog­le Earth im Umkreis, dann ent­deckt man eini­ge vllt. noch freie Park­mög­lich­kei­ten in z.B. Hin­ter­hö­fen der Mor­gen­land­stra­ße. Und auch tags­über sind oft Park­plät­ze ggü. auf der Sei­te der Geschäf­te frei.

Der Bei­rat hat die­ses The­ma in sei­ner Sit­zung am 10.06.2020 noch­mal erör­tert. Aus unse­rer der­zei­ti­gen Sicht war die Abpol­le­rung über­trie­ben, da es neben den Zwi­schen­räu­men mit ver­blei­ben­den ca. 6 Metern auch Zwi­schen­räu­me mit ver­blei­ben­den 10 oder 13 Metern gibt. Aller­dings ist es mög­lich, das in die­sen Zwi­schen­räu­men noch Bäu­me nach­ge­pflanzt wer­den. Dann wäre es verständlicher.

Im Umfeld mit gepflas­ter­ten Park­buch­ten sind die Abstän­de zwi­schen den Bäu­men grö­ßer als bei den meis­ten Bäu­men im besag­ten Abschnitt:

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Zwi­schen­zeit­lich liegt Anfang Juli 2020 auch eine Ant­wort der Behör­den vor, die das Anlie­gen des Bei­ra­tes, das Par­ken wie­der zu erlau­ben (zumin­dest in den gro­ßen Zwi­schen­räu­men), abschlä­gig beantwortet.

Ist einem Grund­stücks­ei­gen­tü­mer das Par­ken sehr wich­tig, muss er daher über­le­gen, ob er dies auf sei­nem eige­nen Grund­stück mög­lich macht. Er muss dann aber auch die Bord­stein­ab­sen­kung etc. bezah­len. Mehr Infor­ma­tio­nen dazu gibt es hier: https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.720018.de . Ob ein Antrag geneh­migt wer­den wür­de, das wis­sen wir nicht.

Letzt­lich gibt es kei­nen Anspruch auf einen Park­platz vor der Tür. Das wer­den auch die Anwoh­ner ggü. dem Stra­ßen­bahn­de­pot in eini­gen Jah­ren erfah­ren, wenn das Par­ken auf öffent­li­chem Grund dort nicht mehr erlaubt sein wird. Und wir den­ken, das wei­te­re Baum­schutz­maß­nah­men auch in ande­ren Berei­chen des Heer­stra­ßen­zugs umge­setzt wer­den, wo der­zeit ähn­lich oder teil­wei­se noch näher an Bäu­men geparkt wird:

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Eine bei uns wei­ter dis­ku­tier­te Mög­lich­keit wäre, das man den ver­füg­ba­ren Raum für PKW umplant. In dem man z.B. die Ein­fahrt von der Grö­pe­lin­ger Heer­stra­ße in die Mor­gen­land­stra­ße auf der Sei­te von Wool­worth sperrt. Eine Zu- und Abfahrt wäre dann nur noch über den Pas­to­ren­weg mög­lich. Man hät­te dann in Höhe Wool­worth eine Sack­gas­se geschaf­fen und könn­te in der gan­zen Brei­te den vor­de­ren Stra­ßen­raum zur Grö­pe­lin­ger Heer­stra­ße als Park­raum gestal­ten. Wobei eine Zufahrt zum Park­hof des ehe­ma­li­gen Post­ge­bäu­des mög­lich sein müss­te. Pro­blem wäre dann ggf. die man­geln­de LKW-Zufahrt zum Woolworth-Gebäude.

Hin­ter­grund ist letzt­lich, das Grö­pe­lin­gen zwar zu den Stadt­tei­len mit einer gerin­gen PKW-Dich­te zählt. Jeden­falls bei den PKW mit inlän­di­schem Kenn­zei­chen. Im Schnitt sind die PKW aber grö­ßer gewor­den und bean­spru­chen damit mehr Park­raum. Durch län­ge­re und brei­te­re Autos — aber auch durch die Zunah­me von par­ken­den Trans­por­tern, die eine PKW-Anmel­dung haben. Und durch den Zuzug nach Grö­pe­lin­gen ist nach unse­ren Berech­nun­gen die PKW-Anzahl in Grö­pe­lin­gen über die letz­ten 10 Jah­re min­des­tens um 1.000 Fahr­zeu­ge gestie­gen. Also im Zwei­fel — Schicht­diens­te berück­sich­tigt — ca. 1.000 Fahr­zeu­ge mehr die abends Park­raum suchen. So ent­steht trotz rela­tiv gerin­ger sta­tis­ti­scher PKW-Dich­te im Stadt­teil trotz­dem Parkdruck.

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2 Kommentare

  1. Guten Tag,
    In Hucht­ing zwi­schen Hein­rich-Plett-Allee und Dove­moor­stras­se 3 H‑K wer­den stän­dig auf einem öffent­li­chen Grund­stück meh­re­re PKWs unten die Bäu­me geparkt. Über län­ge­re Zeit fah­ren und wen­den Autos dar­auf. Beim Regen das Grund­stück wird zu eine gro­ße Mat­sche befah­ren. Klei­ne Busche und ande­re Pflan­zen gehen dadurch kaputt. Ohne Rück­sicht auf den Baum­schutz haben die Ein­woh­nern einen Park­platz für sich gemacht.

  2. Guten Tag,

    da kann ich als Grö­pe­lin­ger wenig zu schreiben.

    Ist es ein Grund­stück das man eher als Angren­zung an einem Fuß­weg anse­hen könn­te? — Dann wäre vllt. das Amt für Stra­ßen und Ver­kehr zustän­dig. Vllt. ein Herr Schlem­mer — Tele­fon-Nr. sie­he hier: https://www.asv.bremen.de/das_amt/ansprechpartner/strassenverkehrsbehoerdliche_angelegenheiten-1979

    Oder hat es eher den Cha­rak­ter einer Grün­an­la­ge und zustän­dig wäre der Umwelt­be­trieb? Dort wäre es für Hucht­ing dann der Bezirk Süd-Ost: https://www.umweltbetrieb-bremen.de/gruenpflege/unsere_pflegebezirke-15401

    Die drit­te Alter­na­ti­ve wäre ein Kon­takt mit dem zustän­di­gen Kon­takt­po­li­zis­ten am Revier Hucht­ing: https://www.polizei.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen09.c.7176.de