Pressemitteilung zum Erörterungstermin der geplanten beiden Windkraftanlagen „An den Piepen“ 15. September 2014 Pressemitteilung der Stadtteilgruppe Gröpelingen von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 15.09.2014 Beantragte Windkraftanlagen „An den Piepen“ nicht genehmigungsfähig Setzt man die Installationsdaten des Bundesverbandes WindEnergie e.V. per 31.12.2013 in Bezug zur vorhandenen Fläche der Bundesländer, so ergibt sich, daß das Bundesland Bremen mit weitem Abstand die höchste Windkraftleistung aller Bundesländer installiert hat – 50 % mehr als Schleswig-Holstein, mehr als das Doppelte Niedersachens, 5 x mehr als das vergleichbare Hamburg. Allerdings kann der kleine Stadtstaat Bremen auf seiner begrenzten Fläche nicht das Weltklima retten. Es ist auch wichtig die Interessen der Wohnbevölkerung zu beachten. Und hier könnte mit einer Genehmigung der beiden beantragten Windkraftanlagen auf der Fläche F in Oslebshausen „An den Piepen“ der Gesetzesrahmen überschritten werden. Laut dem Erörterungstermin zur Genehmigung der Anlagen, der am 10.09.2014 von der Gewerbeaufsicht durchgeführt wurde, wurden für diesen Standort soviele Lärmgutachten wie nie zuvor beauftragt. Das Ergebnis ist, das die Anlagen an diesem Standort in nur ca. 450 Metern Entfernung zur Wohnbebauung in der Nacht den gesetzlichen Immissionsgrenzwert von 40 db(A) überschreiten. Nur durch die Lage an der Bundesautobahn A27 sowie dessen Zubringer Oslebshauser Tor und des davon ausgehenden Fahrlärms rückt eine Genehmigung überhaupt in den Bereich des gedanklich Möglichen. Allerdings hat die in 19 Nächten im Januar 2012 durchgeführte „Langzeitmessung“ ergeben, das der vorherrschende Lärm in der Zeit von 01:00 bis 03:00 Uhr nicht ausreichen würde, um den Lärm der sich insgesamt 152 Meter über NN erhebenden Windkraftanlagen im Nennlastbetrieb zu übertönen. Deshalb sollen die Anlagen fest so programmiert werden, das sie sich in dieser Zeit langsamer drehen, somit leiser sind und den Grenzwert einhalten. Zu beachten ist dabei, das die Betriebszeit auf 30 Jahre ausgelegt ist. In 30 Jahren kann viel passieren. Z.B. neue Lärmvorschriften für Fahrzeuge, das Auftragen einer lärmreduzierenden Fahrbahndecke oder der Verkehr auf dem Zubringer könnte sich durch den Direktanschluss der K43 an die A281 verringern. Wenn solche Ereignisse eintreten, soll in der Genehmigung eine neue Lärmmessung vorgeschrieben werden, die ggf. die nächtliche Herunterregelung der Anlagen gemäß des reduzierten Fahrlärms ausweitet. Dies wurde der Zuhörerschaft im Erörterungstermin zugesagt. Desweiteren wird eine neue Lärmmessung jeweils im Abstand von 3 Jahren in Betracht gezogen. Dennoch bleibt an diesem Standort der Umstand höchst bedenklich, das die Messung in 19 Nächten des Jahres 2012 als Rechtsgrundlage für den gesamten Betrieb in 10.950 Nächten genommen werden soll. Auch ohne größere externe Ereignisse könnte es sein, das z. B. um 00:30 oder um 03:30 Uhr der Autobahnlärm geringer ist als jetzt in den 19 gemessenen Nächten, zumal die Lärmpegel in den angrenzenden Uhrzeiten sehr dicht am Grenzwert lagen. Dann würden die Anlagen den geltenden Lärmgrenzwert überschreiten und würden rechtswidrig betrieben werden. Eine Genehmigung hat insofern sicherzustellen, das der Lärmgrenzwert im Regelbetrieb nicht nur zu vllt. 99 %, sondern zu 100 % eingehalten wird. Das lässt sich nur sicherstellen, wenn an diesem hochproblematischen Standort eine dauerhafte Lärmmessung erfolgt und danach die Windkraftanlagen situationsabhängig gesteuert werden. Dies ist aber laut der Antragstellerin technisch derzeit nicht möglich. Daher können nach Auffassung der Stadtteilgruppe Gröpelingen von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN die beantragten Windkraftanlagen nicht genehmigt werden. teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen