Runder Tisch Wilder Westen am 01.06.2016 1. Juni 201613. Juni 2016 zwischen 16:00 und ca. 17:45 Uhr in der Aula der Grundschule Halmerweg. Der Streichelzoo wurde u.a. wegen des Tierschutzes aufgegeben. Es ist bei einer Tierhaltung mit öffentlichen Zugang wohl vorgeschrieben, das die Tiere an 365 Tagen mindestens 2 mal am Tag von einer qualifizierten Person kontrolliert werden müssen. Das war personell nicht (mehr) zu leisten. Eine Tierhaltung während der Bauarbeiten für die neuen Schule erscheint ebenfalls sehr problematisch. In den nächsten Jahren wird daher zumindest eine Großtierhaltung nicht mehr möglich sein. Ob dies bei Kleintieren wie Kaninchen oder Hühnern möglich ist, muss noch ausgelotet werden. Wir haben eine mögliche Zusammenarbeit mit Tierzuchtvereinen ins Gespräch gebracht, die ja ihrerseits eher Nachwuchssorgen haben und da ergeben sich vllt. Anknüpfungspunkte bei der Zusammenarbeit mit einer Schule. Es wurde im zweiten Teil dann über die Aktivitäten zur Zwischennutzung des Geländes des Streichelzoos aus dem ersten diesbezüglichen Treffen teil. Ein zweites Treffen findet am 22.06.2016 um 16 Uhr im Gemeinschaftshaus Stuhmer Straße statt. Wie ist der Stand bei den anderen Aktivitäten Suppenküche, Spielhaus, Gemeinschaftshaus? Hier war der Termin eher unbefriedigend. Es bedarf offenbar noch weiterer Abstimmungsgespräche. Auch war kein Vertreter des Kinder- und Bildungsressorts anwesend. Fakt ist andererseits, das in intensiven Gesprächen der Beteiligten der Betrieb bis Ende des Jahres gesichert wurde, so dass der unmittelbare Druck heraus ist. Im September soll es den nächsten Runden Tisch geben — dann mit konkreten Ergebnissen. Für uns stellt sich die Lage wie folgt dar: Das Spielhaus muss im Wege des Neubaus für die Oberschule abgerissen werden. In den Etat für den Neubau der Schule ist eine Zwischenlösung und ein Neubau des Spielhauses enthalten. Der bauliche Zustand des Gemeinschaftshauses wird so und so gesehen. Von Baufälligkeit kann aber wohl nicht gesprochen werden. Bis in einem zweiten Bauabschnitt für die Schule eine Mensa gebaut wird, gehen geschätzt noch 10 Jahre ins Land. Sollten während dieser Zeit Instandsetzungsarbeiten notwendig werden, müssen sie geleistet werden. Das Sozialressort gibt für den allgemeinen Betrieb des Wilden Westens jedes Jahr rund 10.000 Euro und will diese auch weiter geben. Hinzu kommen hier nicht zu nennende andere Mittel. Damit sollte der soziale Aspekt berücksichtigt sein. Wie man der Presse der letzten Tage entnehmen konnte, sollen die stadtweiten Mittel für die Jugendarbeit im Doppelhaushalt 2016/2017 erheblich aufgestockt werden — noch über das Niveau von 450.000 das die 3 Beiräte West zuletzt im Februar 2015 gefordert hatten. Den bisherigen Verteilschlüssel angelegt, fliessen davon ca. 50 % nach Gröpelingen. Selbstverständlich sollen sie dafür genutzt werden, die Kostensteigerungen bei den Trägern der festen Einrichtungen — die beiden Jugendfreizeitheime, das Mädchenhaus und die Ohlenhoffarm — aufzufangen. U.E. bleibt aber dann immer noch ein erheblicher Geldbetrag, der zum Teil in eine längerfristige institutionelle Grundförderung des Wilden Westens fließen könnte. Dafür müsste natürlich nach Beschluss des Haushaltes der aktuelle (oder ein anderer) Träger einen entsprechenden Förderantrag formulieren. Und der Gröpelinger Controllingausschuss als Verteiler dieser Mittel müsste diesen befürworten. Aber es ist eine Entscheidung, die im Stadtteil selbst von diesem Gremium gefällt werden kann. Vertreter dort sind Mitarbeiter des Amtes für Soziale Dienste West, Vertreter von Jugendhilfeeinrichtungen und Vertreter des Stadtteilbeirates. Im Verlauf der Diskussion blieb leider völlig unklar, welche Rolle das Ressort Kinder und Bildung spielt bzw. spielen kann. Die Grundschule Halmerweg und die Neue Oberschule Ohlenhof sind keine Ganztagsschulen — trotzdem gibt es dort aber offenbar die Möglichkeit einer Essensversorgung durch einen externen Caterer — und nicht durch die angrenzende Suppenküche. Außerdem gibt es wohl eine Art Betreuungsschule für einige Kinder — und eben auch die Hausaufgabenhilfe im Gemeinschaftshaus. Also Doppelstrukturen, die sinnvollerweise ggfs. mit einem Qualitätsschub zusammengeführt werden könnten. Solche Leistungen könnten ggf. auch als längerfristige institutionelle Grundleistung an einen Träger gehen oder in ein Modell eingebaut werden. Der Beirat hatte auf Initiative der Grünen Gröpelingen bereits im Gespräch mit dem Jobcenterleiter West erfahren, das dieses bereit ist, sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten mit einem 75 %igen Lohnzuschuss im Rahmen der FAV-Regelung (§ 16e SGB II) zu fördern und dies auch immer bereit war. Allerdings muss es eine institutionelle Grundförderung geben, auf die diese Förderung aufsetzen kann und die auch die restlichen 25 % des Lohnes zahlt. Das Jobcenter kann nur kein reines AHG-MAE (“1‑Euro-Projekt”) mehr fördern. Hinzu kommt, das über das Bundesprojekt “Soziale Teilhabe” mit in Bremen 200 Stellen hinaus, laut dem anwesenden Vertreter des Arbeitsressorts evtl. ein eigenes Landesprogramm in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter aufgelegt werden soll, das einen Umfang von 500 Stellen haben soll (freie Förderung gemäß § 16f SGB II). Auch hierfür können sich Träger bewerben. Alles in allem stellt sich für uns daher die Lage so dar, das es eine ausreichende langfristige institutionelle Grundförderung von ca. 200.000 Euro oder ca. 4 Arbeitsstellen geben müsste. Z. B. könnte man dann 3 Arbeitsstellen mit festen Kräften besetzen und die 4. Arbeitsstelle in 4 FAV-Stellen mit jeweils zeitlich befristetem Personal umwandeln. Das müsste doch für vieles vor Ort ausreichen. Aber offenbar scheint der Bremer Verwaltungsdschungel doch komplizierter zu sein. Wir warten ab, was auf der nächsten Sitzung im September präsentiert wird. teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen