Stadtsauberkeitskonzept 5. Dezember 20178. September 2018 In jüngster Zeit sind gleich 3 Dinge angestoßen bzw. beschlossen worden, die dem Themenfeld “Vermüllung” angehen sollen. Das ist vielleicht in seiner Dimension so nicht bekannt. Ordnungsdienst angedockt an das Ordnungsamt. Das war Thema auf der letzten Beiratssitzung. Nach Auswahl der Bewerber werden diese geschult. In der ersten Jahreshälfte 2018 erfolgt dann der Start in den Stadtteilen. LAZLO II. Das ist eine Erweiterung bzw. die Nachfolge des aktuellen Bremer Langzeitarbeitslosenprogramms finanziert aus Bremer bzw. Europäischen Mitteln. In diesem Rahmen wird auch ein erweiterter Einsatz ähnlich wie beim Quartiersservice heute überlegt. Auch z.B. im Bereich Rückschnitt Straßenbegleitgrün. Das Stadtsauberkeitskonzept aus dem Bau- bzw. Umweltressort bzw. der Polizei. Es ist hier auf den Seiten 11 — 22 nachzulesen: Senatsvorlage+Verstrkungsmittel+fr+Handlungsfelder Das Stadtsauberkeitskonzept adressiert eine Reihe von Problemlagen, die bisher personalseitig nicht dargestellt werden konnten: a) 2 Personaleinheiten für den Bereich “Qualitätssicherung Straßenreinigung”. Also der Kontrolle der Leistung von Auftragnehmern. b) 1 Personaleinheit “Zugehen auf Eigentümer wegen der Vermüllung auf eigenen Grundstücken”. Oft ist es so, das Müllablagerungen an der Straße nicht im öffentlichen Bereich, sondern im privaten Bereich liegt, von dem die Stadt ihn nicht wegräumen darf. Für den Bürger hat es aber den Eindruck, das der private Bereich öffentlicher Straßenbereich ist. c) 4 Personaleinheiten “Ermittlungsteam Ablagerungen”. Hier geht es quasi um das Durchsuchen von Abfallablagerungen auf Hinweise nach den Verursachern. Das gibt es heute bereits, soll aber intensiviert werden. d) 1 Personaleinheit “Sicherstellung des Abfallvolumens entsprechend der tatsächlichen Personenzahl”. Es wird vermutet, das in gar nicht so wenigen Häusern geraden in Gröpelingen mehr Menschen leben als dort gemeldet sind. Und das das Müllbehältervolumen geringer ist, als es für die Personenanzahl im Haus sein müsste. e) 4 Personaleinheiten “Kundenberatung vor Ort für Abfalltrennung und –entsorgung”. Schreiben alleine reicht nicht — es bedarf gerade in Gröpelingen der direkten Ansprache der Müllverursacher als Daueraufgabe. f) 1,5 Personaleinheiten “Vollzug des Abfall-Ortsgesetzes”. Es gibt auch Bürger, die die Gesetzeswidrigkeit ihres Müllverhaltens kennen — aber sie trotzdem machen. Dieses Verhalten soll mit Bußgeldern sanktioniert werden. Eine weitere Änderung ergibt sich aus der Modifizierung des Landesstraßengesetzes. Aus einer Pressemitteilung zum Thema: Darüber hinaus nimmt der Gesetzgeber die Betriebe stärker in die Pflicht, die ihre Waren zum Verbrauch an Ort und Stelle abgeben (Fastfood-Ketten, Kaffee to-go, Eisdielen etc.). Mussten bislang nur solche Betriebe den Gehweg in einem Umkreis von 20 Meter sauber halten, die ihre Waren unmittelbar zur Straße hin verkauften, trifft diese Pflicht jetzt auch die Betriebe, die ihre Verbrauchswaren im Ladenlokal abgeben. Denn auch hier findet der Verzehr oftmals draußen auf der Straße statt und Verpackungsmaterial findet sich anschließend oftmals auf dem Gehweg wieder. teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen