Unser Antrag zum Wohnungsleerstand auf der Landesmitgliederversammlung 27. September 2016 Auf der Landesmitgliederversammlung wurde der von unserer Stadtteilgruppe initierte Antrag zum Artikel 14 Grundgesetz “Eigentum verpflichtet und soll dem Allgemeinwohl dienen” angenommen. Hier der mit 1 Enthaltung und 3 Gegenstimmen bei großer Mehrheit angenommene Antrag: a3_art__14_grundgesetz_auch_in_bremen_umsetzen__wohnraumleerstand_einer_nutzung_zufuehren_ Jetzt muss man sehen, was das in der Praxis bringt. Der weitere Antrag zum Them Müll konnte zeitlich nicht mehr beraten werden. Die Versammlung hat sich auf den 20.10.2016 vertagt, wo das geschehen wird. Die Wahrscheinlichkeit für eine Annahme ist aber geringer, da in andere Stadtteilen oder auf der Landesebene das Thema wohl anders gesehen wird. Es ist wichtig, das mehr GröpelingerInnen (wieder) in Parteien mitarbeiten und auch aus dem Stadtteil herauskommen. teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen