Vermutete Wohnungsleerstände 12. März 2022 Der Krieg Russlands gegen die Ukraine löst die laut Experten vielleicht schnellste große Flüchtlingsbewegung der letzten Jahrzehnte aus. Auch in Bremen kommen jetzt zunehmend geflüchtete Menschen an. Oft Frauen mit Kindern ohne ihre Männer im wehrfähigen Alter. Menschen die nicht nur eine Unterkunft benötigen, sondern auf Sicht auch dauerhaften Wohnraum, wenn sie aufgrund des Krieges nicht in den nächsten Wochen / Monaten zurück in ihr bisheriges Heimatland können. Schreckliche Tragödien mit der Ungewissheit über die in der Ukraine verbliebenen Angehörigen. 🙁 Wir finden, das es in dieser Notsituation nochmals unverantwortlicher ist, völlig egoistisch seinen Wohraum leerstehen zu lassen! In Bremen wurde Ende 2021 das Wohnraumschutzgesetz überarbeitet. Demnach ist es nicht mehr erlaubt, ein Haus oder eine Wohnung länger als ein halbes bewusst leerstehen zu lassen. Man muss dann nachweisen, das der Wohnraum nicht vermietbar ist. Bzw. man muss konkret nachweisen, das der Wohnraum saniert wird und er in xxx Tagen wieder genutzt wird. Macht man das nicht, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Und dies nicht einmalig, sondern auch wiederholbar. Unser Beiratsmitglied Dieter Steinfeld hat bei seinen Spaziergängen im Stadtteil einige vermutete Leerstände entdeckt und zwischenzeitlich 21 Adressen zur Überprüfung an das Bauressort gemeldet. Bei vielen von ihnen handelt es sich definitiv um teilweise seit Jahrzehnten leerstehende Immobilien — bei anderen ist die Sachlage nicht so klar und es kann sein, das auch eine Falschmeldung darunter ist. Die bisher gemeldeten Immobilien: Sind Ihnen, sind Dir noch weitere Leerstände bekannt? — Mancher Leerstand ist durch z.B. eine gute Hausfassade, automatische Rolläden und vorgetäuschte Namen an Klingelschildern schwierig zu erkennen. Dann kann man sie auch selbst an die Baubehörde, Referat Wohnungswesen melden. Ansprechpartner ist laut der Vorlage VL 20/4981 vom 16.11.2021 ein Herr Ralph Strodthoff (Mail: ralph.strodthoff(at)bau.bremen.de Tel.: 0421/361 41009, Fax: 0421/496 41009). Alternativ können auch wir diese Meldung übernehmen. Wichtig ist, das diese Regelungen auch für spekulativen Leerstand gilt, um Wohnraum mieterfrei besser verkaufen zu können! Denn schaut man sich die Immobilienanzeigen im Internet an, dann hofft mancher Eigentümer offenbar auf einen sehr hohen Preis für seine Immobilie und lässt diese dann auch über ein halbes Jahr leerstehen. Aber irgendwann hat der teilweise “Wahnsinn am Immobilienmarkt” auch seine Grenzen. Denn schon jetzt sind viele Kaufpreise nicht mehr über Mietrenditen wirtschaftlich darstellbar — z.B im Vergleich zur Geldanlage in dividendenstarken Aktien großer Qualitätsunternehmen. Bzw. viele potentielle Eigennutzer können sich die aufgerufenen Preise für noch zu sanierende (!) Bestandsimmobilien von 3.000 Euro pro qm und mehr schlicht nicht leisten. Ob die Preise trotzdem mit den Kosten für einen Neubau weiter steigen oder doch der kommende Zinsanstieg für einen Rückgang sorgt, das ist schwer abzuschätzen. Dennoch sollte ein Verkauf innerhalb eines halben Jahres möglich sein — sonst muss man halt mit Mietern seine dann ggf. schwierigeren Verkaufsbemühungen fortsetzen. Gerade in einer Notsituation wie diesem schrecklichen Krieg in Europa. teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen
Täuschen die Grünen hier? Die grüne Bausenatorin, hier erwähnter Ralph Strodthoff, behauptete auf einen Hinweis auf langen Leerstand (über 6 Monate) bei der “Genossenschaft Espabau (im Vorstand/Aufsichtsrat/Funktionen sitzen Parteigenossen (auch Grüne) und Polizisten, es gäbe Übergangsfristen für das Gesetz, und der gemeldete Fall hätte keine rechtlichen Verstöße ergeben. Ohne das im Mindesten nachzuweisen. Genauso wenig die angeblichen Übergangsfristen. Und diese Espabau ließ schon in der Vergangenheit Wohnungen — teilweise über Jahre leerstehen.
Guten Tag, Leerstände in Espabau Wohnungen sind denke ich von außen nicht sichtbar und daher eher nur direkten Hausbewohnern oder Insidern wie Espabau-Mitarbeitern bekannt. Bei Häusern ist das einfach zu erkennen. Von Seiten der Behörde gibt es auf die gemeldeten Fälle mit Verweis aus den Datenschutzt keine weiteren Auskünfte. Der Beirat konnte bisher auch nicht allgemeine Asukünfte bekommen die er sich erhofft hatte. Falls Sie konkrete Erkenntnisse — jenseits des Breitenbachhofs — haben, teilen Sie die uns doch bitte mit. Insgesamt haben wir hier glaube ich schon deutlich geschrieben, das wir die Novellierung des Wohnraumschutzgesetztes für völlig unzureichend und praxisfremd halten. Gerade jetzt wieder mit der Unterkunft von Flüchtlingen in Zelten und zweistelligen Millioneninvestitionen der Stadt in neue winterfeste Unterkünfte schmerzt es mich regelrecht, das die Stadt noch immer nicht so gegen Wohnungsleerstand vorgeht, wie es rechtlich mit der Einarbeitung einer Treuhänderregelung in das Gesetz möglich gewesen wäre. Andere Bundesländer/Städte haben diese Regelung in ihren Gesetzen und haben auch bereits Treuhänder für leerstehende Wohnungen eingesetzt, die diese gegen den Grundbucheintrag der Kosten saniert und wieder vermietet haben. In Bremen wird das knappe Personal hingegen offenbar eher für die Verwaltung von Leerstand eingesetzt. Es ist absolut enttäuschend. Andererseits aber wohl auch ein Hinweis, das wir als Grüne in Gröpelingen stärker werden müssen, damit die Problemlagen in Gröpelingen besser in den Machtzentren ankommen. Mit ca. 1 % der Mitglieder des Landesverbandes kann man eben nicht viel ausrichten. Allerdings hat auch Corona die Beteiligung an Politik enorm erschwert und zu einer starken Trennung von Basis und Entscheiderebene in allen Partein geführt. MfG Dieter Steinfeld