Windkraftfläche F — Anlagen genehmigt

In der Zeit vom 15. – 29.12.2014 liegt der Geneh­mi­gungs­be­scheid zu den bei­den Wind­kraft­an­la­gen auf der Flä­che F aus. Jeder­mann kann in die­ser Zeit Ein­sicht nehmen.

Als ers­ter Bür­ger tat dies am 22.12.2014 unser Aus­schuss­vor­sit­zen­der „Umwelt“ Die­ter Stein­feld. Aus dem Gedächt­nis kann er berich­ten, das die von ihm wäh­rend der Anhö­rung vor­ge­brach­ten Argu­men­te zumin­dest zum Teil als Geneh­mi­gungs­auf­la­gen Berück­sich­ti­gung fanden.

Vom Geneh­mi­gungs­be­scheid sind kei­ne Kopien zuläs­sig. Daher aus dem Gedächt­nis niedergeschrieben:

Der Betrei­ber ist ver­pflich­tet, einen War­tungs- und Instand­hal­tungs­ver­trag abzu­schlies­sen, damit Ver­schlech­te­run­gen oder Mess­feh­ler an der Anla­ge nicht auf­tre­ten kön­nen. Ein Betrei­ber­wech­sel oder Ver­kauf der Anla­gen ist der Gewer­be­auf­sicht unver­züg­lich mitzuteilen.

In der Zeit von 22:00 bis 01:00 Uhr und von 03:00 bis 06:00 Uhr darf maxi­mal ein Schal­leis­tungs­pe­gel inkl. Ton- und Impuls­hal­tig­keits­zu­schlag von 101,2 db(A) veur­sacht wer­den. In der Zeit von 01:00 bis 03:00 Uhr sind die Anla­gen so zu betrei­ben, das sie maxi­mal 100,1 db(A) Lärm ver­ur­sa­chen. Dies sah das Lärm­gut­ach­ten der ted GmbH bereits vor. Dar­über sind Auf­zeich­nun­gen zu füh­ren und der Gewer­be­auf­sicht in Form von Berich­ten aus­zu­hän­di­gen. Die Unter­la­gen sind vom Betrei­ber dau­er­haft aufzubewahren.

Kon­kret aus der Anhö­rung wur­de jetzt auf­er­legt, das spä­tes­tens nach 9 Mona­ten nach Betriebs­auf­nah­me eine Lärm­mes­sung zu erfol­gen hat, um sicher­zu­stel­len, das die pro­gnos­ti­zier­ten Wer­te auch tat­säch­lich im Wirk­be­trieb nicht über­schrit­ten werden.

Bei evtl. lärm­re­le­van­ten Ände­run­gen – wie etwa die Ver­le­gung von Flüs­ter­asphalt auf der Auto­bahn oder gerin­ge­rem Ver­kehrs­auf­kom­men durch die Direkt­an­bin­dung der K43 von/aus Rit­ter­hu­de an die A281 – muss wahl­wei­se eine erneu­te Lärm­mes­sung oder eine Berech­nung aus aktu­el­len Ver­kehrs­da­ten erfol­gen. Die­se Mes­sung bzw. Berech­nung hat auch spä­tes­tens alle 5 Jah­re zu erfolgen.

Sieht man es rea­lis­tisch, dann waren die bei­den Anla­gen nicht zu ver­hin­dern, da mit dem Beschluss des Flä­chen­nut­zungs­plans 2006 (mit der Zustim­mung aller dama­li­gen 3 Bür­ger­schafts­frak­tio­nen) bereits die recht­li­che Grund­la­ge für die Anla­gen gelegt wur­den. Immer­hin sind am Stand­ort mit den o.g. Vor­ga­ben über das Nor­ma­le hin­aus­ge­hen­de Auf­la­gen erteilt worden.

 

 

 

Artikel kommentieren

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.