Windkraftfläche F — Anlagen genehmigt 22. Dezember 201422. Dezember 2014 In der Zeit vom 15. – 29.12.2014 liegt der Genehmigungsbescheid zu den beiden Windkraftanlagen auf der Fläche F aus. Jedermann kann in dieser Zeit Einsicht nehmen. Als erster Bürger tat dies am 22.12.2014 unser Ausschussvorsitzender „Umwelt“ Dieter Steinfeld. Aus dem Gedächtnis kann er berichten, das die von ihm während der Anhörung vorgebrachten Argumente zumindest zum Teil als Genehmigungsauflagen Berücksichtigung fanden. Vom Genehmigungsbescheid sind keine Kopien zulässig. Daher aus dem Gedächtnis niedergeschrieben: Der Betreiber ist verpflichtet, einen Wartungs- und Instandhaltungsvertrag abzuschliessen, damit Verschlechterungen oder Messfehler an der Anlage nicht auftreten können. Ein Betreiberwechsel oder Verkauf der Anlagen ist der Gewerbeaufsicht unverzüglich mitzuteilen. In der Zeit von 22:00 bis 01:00 Uhr und von 03:00 bis 06:00 Uhr darf maximal ein Schalleistungspegel inkl. Ton- und Impulshaltigkeitszuschlag von 101,2 db(A) veursacht werden. In der Zeit von 01:00 bis 03:00 Uhr sind die Anlagen so zu betreiben, das sie maximal 100,1 db(A) Lärm verursachen. Dies sah das Lärmgutachten der ted GmbH bereits vor. Darüber sind Aufzeichnungen zu führen und der Gewerbeaufsicht in Form von Berichten auszuhändigen. Die Unterlagen sind vom Betreiber dauerhaft aufzubewahren. Konkret aus der Anhörung wurde jetzt auferlegt, das spätestens nach 9 Monaten nach Betriebsaufnahme eine Lärmmessung zu erfolgen hat, um sicherzustellen, das die prognostizierten Werte auch tatsächlich im Wirkbetrieb nicht überschritten werden. Bei evtl. lärmrelevanten Änderungen – wie etwa die Verlegung von Flüsterasphalt auf der Autobahn oder geringerem Verkehrsaufkommen durch die Direktanbindung der K43 von/aus Ritterhude an die A281 – muss wahlweise eine erneute Lärmmessung oder eine Berechnung aus aktuellen Verkehrsdaten erfolgen. Diese Messung bzw. Berechnung hat auch spätestens alle 5 Jahre zu erfolgen. Sieht man es realistisch, dann waren die beiden Anlagen nicht zu verhindern, da mit dem Beschluss des Flächennutzungsplans 2006 (mit der Zustimmung aller damaligen 3 Bürgerschaftsfraktionen) bereits die rechtliche Grundlage für die Anlagen gelegt wurden. Immerhin sind am Standort mit den o.g. Vorgaben über das Normale hinausgehende Auflagen erteilt worden. teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen