Wohnraumleerstand — der Senat will offenbar nicht wirklich etwa dagegen tun! 11. Februar 2024 Erst mal das Positive: Im Alten Winterweg wurde ein vorheriger gemeldeter Langzeitleerstand abgerissen und durch einen etwas weniger breiten Neubau ersetzt : Vorher: Aktuell: Aber ansonsten muss man leider feststellen, das sich bei vielen Langzeitleerständen nichts tut. WIR GRÜNEN GRÖPELINGEN sind seit jetzt 10 Jahren an dem Thema dran — und der Leerstand verringert sich de facto nicht. Bzw. es ist aktuell alles noch viel schlimmer! 🙁 Denn der Senat hat ein Wohnraumschutzgesetz erlassen, aber die entscheidende Treuhänderregelung nicht darin aufgenommen. Der Fokus lag seinerzeit wohl auf Drängen der Innenstadt-SPD auf den Bereich Ferienzimmervermietung. Während der Corona-Zeit hatte man aus dem gefühlten Nichts heraus das Gesetz überarbeitet — aber auch dort wieder die Aufnahme der entscheidenden Treuhänderregelung nicht gemacht. Im neuen Koalitionsvertrag ist es UNS GRÜNEN IN GRÖPELINGEN 2023 dann gelungen, das hierzu ein gedachter verbindlicher Passus aufgenommen wird. Auf Seit 97 heisst es da klipp und klar: “Die Koalition wird: … nach dem Vorbild in anderen Bundesländern das Bremer Wohnraumschutzgesetz mit einer Treuhandregelung ergänzen, um leerstehende Immobilien ohne Eingriff in die Eigentumsrechte und ohne hohe Kosten für die Kommunen zeitnah einem Treuhänder übergeben zu können.” Ergo wie wir dachten ein glasklar Handlungsauftrag seit dem Sommer 2023. Nun gibt es allerdings im Februar 2024 mit der Drucksache 21/117 S eine Vorlage der Koalition und da heisst es: “Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, … zu prüfen, wie das Bremische Wohnraumschutzgesetz sowohl um eine wirksame Treuhandregelung ergänzt werden kann, um leerstehende Immobilien, zeitnah einem Treuhänder übergeben zu können mit der Zielsetzung, den Leerstand wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen, ohne ein Defizit für die öffentliche Hand zu erzeugen. Sollte eine treuhänderische Verwaltung und Sanierung sowie Rückgabe an den/die Eigentümer:in nicht ohne Defizit oder nicht zuverlässig realisierbar sein, oder sollte vergeblich versucht worden sein die Immobilien anzukaufen (§ 87 BauGB) soll alternativ geprüft werden, inwiefern eine Enteignung von Grundstücken, auf denen sich Problemimmobilien befinden, z.B. nach § 85ff BauGB, als letztes Mittel rechtlich und tatsächlich in Betracht kommen kann;” Also defacto ein Rückschritt zu einem Prüfauftrag, anstatt die Umsetzung dessen was man im Koalitionsvertrag als Regierungshandeln festgelegt hat anzugeben. Und es wird noch abstruser: Denn man möchte eine Datenbank mit Problemimmobilien aufbauen. Dabei wurden ja schon über 100 leerstehende Immobilien gemeldet, man hat die besichtigt und man weiß warum sie leerstehen. Also wäre doch der nächste Schritt, diesen Leerstand zu beseitigen, anstatt sich im Datensammeln zu verlieren. Eben mit der schnellsten Einrichtung einer Treuhänderregelung, die Zugriff auf die Immobilie ermöglicht. Denn alle müssten mittlerweile wissen, das eine Enteignung so gut wie unmöglich ist — es sei denn man will auf dem Grundstück eine Autobahn bauen. Aber stattdessen möchte die Verwaltung anscheinend neue Posten schaffen und den Leerstand verwalten — was ja eine permanente Gefahr einer Verwaltung aus sich heraus ist. Angesichts des Zeitbedarfs für die Einrichtung einer Treuhänderregelung kann man daher wohl auch schon heute sagen: Es wird auch in dieser Legislaturperiode nichts werden. Der Senat lässt weiter sehenden Auges eine Vielzahl an Immobilien in der Stadt leerstehen. Es ist zum Verzweifeln mit dieser Politik im Zeitlupentempo. :-((( teilen teilen E‑Mail RSS-feed teilen teilen